ZUR INFORMATION:
Bei einer internen Anpassung hat sich die Forensoftware die interne Datenbank so "zerschossen", dass mir leider nur der Restore eines Backups übrig geblieben ist. Zum Glück war das letzte Backup nur knapp 5 Stunden alt (06.10., 13:25), so dass nicht allzuviele Posts verloren gegangen sein sollten. Sorry für den kurzen Ausfall.
REGISTRIERUNGSMAILS:
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen. Auch die Nutzung der Bundeswehr-Personalnummer ist nicht die beste Idee....
Zitatwir haben beide zusammen einen urlaubsantrag eingereicht in dem wir 20t urlaub nehmen, und noch 5t sonderurlaub beantragen.
Zitathabe ich wirklich keinen anspruch auf sonderurlaub?
ZitatZur Teilnahme an fachberuflichen Bildungs- oder Eingliederungsmaßnahmen, die der Berufsförderungsdienst fördert, ... kann Soldaten auf Zeit mit einer festgesetzten Dienstzeit von mehr als zwei Jahren in den letzten beiden Jahren der militärischen Dienstleistung jeweils bis zu fünf Arbeitstagen Urlaub gewährt werden, wenn die Maßnahme mit dem Disziplinarvorgesetzten zeitlich abgestimmt ist und zwingende dienstliche Gründe nicht entgegenstehen. Soldaten auf Zeit mit einer bis zu zwei Jahren festgesetzten Dienstzeit und Soldaten, die Grundwehrdienst oder Freiwilligen zusätzlichen Wehrdienst leisten, kann Urlaub bis zu 5 Arbeitstagen während ihrer Dienstzeit gewährt werden.