ZUR INFORMATION:
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AUS AKTUELLEM ANLASS:
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Zitat von: Lidius am 04. Juni 2005, 23:40:06Du darfst die auch behalten, aber trotzdem gehören sie bis zwei jahren nach ausscheiden aus der Alarmreserve (falls nicht beordert 2 Jahre nach Wehrdienstende) der Bundeswehr und demnach zählen die Stiefel wie jeder andere Ausrüstungsgegenstand.
Zitat von: Lidius am 04. Juni 2005, 22:04:12
Du wirst sie wohl bezahlen müssen.
Du könntest es zwar melden, aber da die Stube ja auch nicht abgeschlossen war, könnte man dir natürlich auch ne Teilschuld aufdrücken.
Zitat von: ff am 04. Juni 2005, 23:38:20
ich dachte die stiefel darf man sowieso behalten, zu uns wurde gesagt wenn man länger wie ein monat dabei war bzw auch nach den 9 monaten dürfen alle schuhe und stiefen (ausser halbschuhe) behalten werden