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Autor miguhamburg1
 - 18. Februar 2012, 11:26:20
Wo ist denn das Problem, dass Sie hier Bedenken wegen Ihres Eindrucks haben? Sie haben einen Gerichtstermin - und für dessen Wahrnehmungen wird Ihnen Dienstfrei gegeben. Klaus hat Ihnen das doch nun ausführlich geschrieben.
Autor bayern bazi
 - 18. Februar 2012, 08:55:09
vor allem du bist ja nicht beschuldigt - du bist kläger ;) - und willst ja nur dein recht  ::)



würde so früh wie möglcih das dem spieß/chef melden - dann können die auch mit dem termin planen
Autor BulleMölders
 - 18. Februar 2012, 07:00:00
Zitat von: karabiner am 17. Februar 2012, 22:01:19
Grad erst angekommen und gleich nach Urlaub bitten ,na toll macht ja gleich einen guten Eindruck............. :-[
Da das am eigenen Leib erlebt habe, hatte in der AGA auch einen Gerichtstermin als Beschuldigter. Habe entsprechenden Sonderurlaub bekommen und das ganze hat meinen späteren Weiterverpflichtung und Laufbahnwechsel nicht geschadet.
Autor karabiner
 - 17. Februar 2012, 23:35:59
Da bin ich ja erleichtert.............trotzdem keiner guter einstieg ,aber das hält mich nicht davon ordentliche Leistung abzuliefern und nicht den Kopf in den Sand zu stecken....!
Bin trotzdem sehr motiviert!!!!

Dank, der Aussagekräftigen Antwort   
Autor KlausP
 - 17. Februar 2012, 22:39:18
ZitatGrad erst angekommen und gleich nach Urlaub bitten ,na toll macht ja gleich einen guten Eindruck.

Das hat damit gar nichts zu tun. Sie haben eine rechtskräftige Ladung eines Gerichts, dazu ist Ihnen die Wahrnehmung des Termins zu ermöglichen und Sie sind dafür freizustellen. Der Disziplinarvorgesetzte hat dabei gar keinen Spielraum. Wenn er der Meinung ist, dass der Dienst an diesem Tag wichtiger ist, muss er beim Gericht die Verschiebung beantragen. Die Chancen dafür sind sehr gering.
Autor karabiner
 - 17. Februar 2012, 22:01:19
Servus,

danke für die Antwort ,also stellt das kein Problem da im großen und ganzen,kann ich damit rechnen das ich Urlaub bekomme!
Sollte ich das gleich am ersten Tag meinen Vorgesetzten melden?

Grad erst angekommen und gleich nach Urlaub bitten ,na toll macht ja gleich einen guten Eindruck............. :-[
Autor miguhamburg1
 - 17. Februar 2012, 06:26:24
Wenn Sie die Ladung zum Termin haben, wenden Sie sich vertrauensvoll an Ihre Vorgesetzten, um hierfür Urlaub zu bekommen.
Autor karabiner
 - 17. Februar 2012, 01:29:51
Hallo Leute,

wieder mal 1-3 Fragen: habe in der AGA einen Gerichtstermin beim AG zwecks ausstehende Lohnzahlung meines ehemaligen Arbeitgebers.( ich bin Kläger)
An wenn muss ich mich dann wenden ? Spieß oder.....? Da dieser Termin in der 3. Woche der AGA liegt.
Stellt das allgemein ein Problem da ,bekomme ich da an dem besagten Tag frei ? (z.B.morgens hin zum AG, abends wieder zurück in die Kaserne)

Das kotzt mich ja selber an, das dieser Termin so liegt aber da habe ich kein einflus drauf .....hoffe bloß das alles gut verläuft und ich keine Probleme zwecks des Termins bekomme.



Gruß an alle
P.S. für Hilfe bedanke ich mich voraus