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Zusammenfassung

Autor ulli76
 - 20. Februar 2012, 19:17:51
Ist an sich ganz einfach- wenn du krank bist, dann geh zu deinem Truppenarzt. Nur in deinem Fall wird der dir nur in Notfällen helfen können. Alles andere haut zeitlich einfach nicht mehr hin. Klarer Fall von "wäre sinnvoller gewesen mal vorher deswegen zum Truppenarzt zu gehen".
Was evtl. in Frage kommt, wäre eine Weitergewährung der UTV über das Dienstzeitende hinaus- da können dich Sozialdienst und Truppenarzt beraten.
WDB wird bei dem Krankheitsbild in den wenigsten Fällen in Frage kommen.

Wegen den Zähnen: Der Zahnarzt wird wohl einen Behandlungsbedarf feststellen und wenn du nicht schon wegen der Depression zumindest vorübergehend untauglich entlassen wirst, kann das auch wegen den Zähnen passieren.

Entlassen wirst du aber trotzdem- warum auch nicht?

Autor KlausP
 - 20. Februar 2012, 19:03:08
Ja, da hinten. Dann kommt nur noch der Bretterzaun und danach fällt man von der Erdscheibe.
Autor IL76TD/troha
 - 20. Februar 2012, 19:02:07
Ach alles klar da hinten ist das  ;D
Autor Tommie
 - 20. Februar 2012, 18:58:07
Und ich dachte immer, da kämen die Trollinger her :D ?
Autor KlausP
 - 20. Februar 2012, 18:57:00
Kommt gleich hinter Schlumpfhausen.  ;)
Autor IL76TD/troha
 - 20. Februar 2012, 18:55:52
Trollhausen??
Autor BulleMölders
 - 20. Februar 2012, 18:48:16
Wenn das mal nicht wieder ein Beitrag aus Trollhausen ist.
Autor KlausP
 - 20. Februar 2012, 18:37:22
Selbstverständlich werden Sie sowohl ausgekleidet als auch entlassen, wer soll Sie auf welcher rechtlichen Grundlage denn nach Ablauf Ihrer Verpflichtungszeit noch im Dienst behalten?

Zitatund gibt es sogar einen weg um den zahnstatus ,das ich diesen nicht machen brauche?

Nein, das gehört zur Entlassungsuntersuchung, bei der Ihre Tauglichkeit zum Ende Ihrer Dienstzeit festgestelt werden soll, schon alleine deshalb, damit Sie nicht in ein paar Wochen plötzlich steil aus der Kurve kommen und der Bundeswehr irgendwelche Schädigungen unterjubeln können.

EDIT: @Tommie: tz tz tz 
Autor Tommie
 - 20. Februar 2012, 18:36:27
Mal ganz im Ernst, Kamerad: Mit Depressionen ist nicht zu spaßen und wenn diese aus Ihrer BW-Zeit stammen, dann sollten Sie das auch rechtzeitig (= deutlich vor der Entlassung!) dem Truppenarzt anzeigen, dass der ggf. ein WDB-Verfahren für Sie einleiten kann, wenn er da einen Zusammenhang erkennt! Und der Zahnarzt wird Ihnen schon deswegen nicht den Kopf abreissen, weil er sonst die Scherereien mit der Leiche hätte ;) ! Verstanden?

Wenn es zum "Schmerzlosen Bohrer" geht, wird manchmal auch der härteste "Speschel-Forces-Kommando-Super-Stecher-Sniper- ... whatsoever" voll zur Pussy, oder?
Autor wolley
 - 20. Februar 2012, 18:31:05
Hallo!!!Und zwar stehe ich jetzt kurz vor der auskleidung um genauer zu sagen ende Februar!!!Und wollte mal fragen wie es jetzt aussieht,ich leide seid langer zeit schon über depression und mittlerweile sind sie so doll geworden das ich kaum noch irgendwas machen kann  in meiner freizeit,sollte ich den truppenarzt darüber trotzdem noch informieren oder lieber nicht mehr?desweiteren kommt hinzu das ich deswegen auch schonlänger nicht beim Zahnarzt gewesen war weil ich einfach nur angst vor diesem habe ,und meine zähne sind nicht mehr gerade in einem guten zustand, werde ich trotzdem noch ausgekleidet,und gibt es sogar einen weg um den zahnstatus ,das ich diesen nicht machen brauche?