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Zusammenfassung

Autor wolverine
 - 23. Februar 2012, 17:07:48
Der BWBdBT kann sich im Rahmen der Dienstaufsicht einschalten. Der Regelfall der Eingabe ohne Soldatenstatus ist aber die Umdeutung als Petition und dann der Weg über den Petitionsausschuss.
Autor SirO
 - 23. Februar 2012, 12:51:07
Eine Eingabe an den Wehrbeauftragten wird bearbeitet, auch wenn der TE nicht im Status Soldat ist und sich die Beschwer nicht aus dem aktiven Dienstverhältnis ergibt. Grund: § 1 III BBeauftrG. Beim Wehrbeauftragten wird aus meiner Erfahrung auch so ziemlich allem nachgegangen.

Unabhängig davon teile ich aber die Ansicht, dass - wenn Gespräche offensichtlich nicht zum Ziel führen - eine schriftliche "Anfrage" beim Kdr LKdo die nächste Eskaltionsstufe sein sollte. Eine wie auch immer geartete Antwort ist ziemlich wahrscheinlich und die Angelegenheit wird innerhalb des Kdo´s von oben nach unten in entsprechende Hände gegebe (allein das hilft oft schon). Etwas anderes passiert auch bei einer Eingabe nicht, außer dass dann "von außen" noch etwas mehr Nachdruck gefordert wird. Mein Vorschlag daher: Dem Kdr LKdo den Fall schildern und höflich aber bestimmt um Abhilfe, jedenfalls aber Aufklärung bitten. Mit einer Eingabe zu "drohen" halte ich für überflüssig und vor allem nicht zweckdienlich - im Gegenteil, solche Drohungen wirken oft unbeholfen (meine persönliche Meinung).
Autor wolverine
 - 22. Februar 2012, 20:58:28
Zitat von: Schamane am 22. Februar 2012, 20:00:19
kann der Antragsteller wegen Unterlassung eine Beschwerde nach Beamtenrecht gegen den FwRes führen,
Ist er denn Beamter?

Nein, ein formeller Rechtsbehelf zieht hier nicht. Beschwerde und Eingabe scheiden aus, da kein Soldatenstatus. Aber was macht man  wenn der gewünschte Rechtsbehelf unzulässig ist? Umdeuten nach dem Begehren des Beschwerdeführers! Aus einer unzulässigen Beschwerde wird dann die Dienstaufsichtsbewschwerde und aus der Eingabe die Petition.

Was noch in Frage käme, wäre eine Leistungsklage auf Zuziehung. Aber da es hierauf keinen Anspruch gibt ... wird das wohl nichts.
Autor Schamane
 - 22. Februar 2012, 20:00:19
@ miguhamburg1 das ist richtig, dass der Petent in diesem Fall keinen Status als Soldat inne hat und somit für ihn die Wehrbeschwerdeordnung nicht gilt.
Die sich stellende Frage ist, kann der Antragsteller wegen Unterlassung eine Beschwerde nach Beamtenrecht gegen den FwRes führen, da die Bundeswehr ein öffentliches Organ der Bundesrepublik Deutschland ist.
Das Problem ist, ihm liegt ja keine schriftliche Stellungnahme des FwRes mit Begründung vor, gegen die er sich beschweren kann. Somit muss er die Untätigkeit des FwRes angreifen, dass ihm keine abschlägige Mitteilung in schriftlicher Form gemacht wurde.
Ansonsten lieber Fragesteller haben sie sich vielleicht unter den Reservisten "Freunde" gemacht, weil wenn jemand Leitender ist, kann er sehr wohl sagen, wenn X kommt dann komme ich nicht und dann ist die Frage wen brauch ich X oder den Unterrichtenden. Dies ist zwar nicht schön läuft aber manchmal so.
Autor miguhamburg1
 - 22. Februar 2012, 19:10:45
Das eben Schamane ist so nicht richtig. Ich hatte gar nicht bedacht, dass für unseren Fragensteller die WBO gar nicht gilt, da sein Beschwer nicht im Status Soldat einstellte.

Insofern kann er sich auch gar nicht gem WDO beschweren. Insofern bleiben ihm zwei Möglichkeiten: Entweder er lässt die Angelegenheit durch den OrgLtr seiner Gliederung des VerbResBw prüfen oder er schreibt den von mir besagten Brief an den Kdr LKdo.

Im Übrigen wird jeder Kdr einer Dienststelle der Bw einen derartigen Brief eines Reservisten beantworten (lassen). Allein schon deshalb, weil es sich gehört.
Autor Schamane
 - 22. Februar 2012, 18:08:08
@ Bayern bazi unser Fragesteller möchte ja eine Antwort und die bekommt er nur bei der Beschwerde. Er kann den Sachverhalt natürlich auch an den gleichen Personenkreis melden und schauen was bei seiner nächsten Anfrage wegen einer DVag heraus kommt.
Denn ermitteln muss der Vorgesetzte, sobald ihm eine Dienstpflichtverletzung bekannt wird, nur ist der Meldende dann nicht über den Ausgang zu informieren.
Autor bayern bazi
 - 22. Februar 2012, 17:18:03
mal eine

"Anfrage"

an den kdr schicken

da ist nicht so schlimm wie eine beschwerde hat aber die selbe wirkung


wollte mal anfragen wieseo der fw res ..... und weshalb der stoffzres ....
Autor miguhamburg1
 - 22. Februar 2012, 17:12:25
Was ist denn an diesem Fall so kompliziert: Die FwRes sind u.a. dafür da, die freiwillige, beorderungsunabhängige Reservistenarbeit auf Seiten der Bundeswehrt zu unterstützen und zu ermöglichen. Das ist schlicht Bestandteil ihres Dienstpostens. Hierfür gibt es Vorgaben, u.a. die von KlausP genannte.

Wenn der Herr FwRes, den unser Fragensteller meint, ihm gegenüber keine Rechenschaft für eine dienstliche Maßnahme abzugeben und dies offenbar mehrfach wiederholt hat und der StOffzRes, der den FwRes fachlich zu führen hat, sich in diese fachliche Angelegenheit nicht "einmischen" will, dann liegt es nahe, dass beide Soldaten teilweise ihren Pflichten nicht nachkommen (wollen).

Um nicht gleich Öl ins Feuer zu gießen, sollte unser Fragensteller einen freundlichen Brief an den Kommandeur des betreffenden Landeskommandos schreiben, in dem er den Sachverhalt rein sachlich-faktisch darstellt und um Beantwortung seiner Frage bittet. Dies reicht bereits vollkommen aus, um der Angelegenheit auf den Grund zu gehen. Sollte auch vom Kommandeur des Landeskommandos keine oder eine unstimmige/unrichtige Antwort kommen, dann hätte unser Fragensteller einen triftigen Grund, sich offiziell zu beschweren oder eine Eingabe an den Wehrbeauftragten zu richten.
Autor KlausP
 - 22. Februar 2012, 15:30:56
Im Soldatengesetz wirst du da nichts finden. Die beorderungsunabhängige freiwillige Reservistenarbeit dürfte das in der "Richtlinie für die beorderungsunabhängige, freiwillige Reservistenarbeit" geregelt sein.

http://www.reservisten.bundeswehr.de/portal/a/resarb/!ut/p/c4/DcUxDoAwCADAt_gB2N38hboYqA2SNmig1u_b3HC442DUVajpbVRxxS3pzB9E4cNzkDOMsncNEH_trCTZwDVdrarhU5bpBy1rLRk!/
Autor JägerStUffz
 - 22. Februar 2012, 15:25:16
Steht eigentlich im Soldatengesetz etwas darüber, wie sich ein FwRes in solchen Fällen zu verhalten hat? Ich meine muß er schriftlich oder mündlich reagieren, muß er vorher die betreffende Person anhören, ...
Autor JägerStUffz
 - 22. Februar 2012, 15:20:34
Dann schreibe ich jetzt "höflich" den StOffzResAngel an und erst wenn der nicht reagiert, dann den Kdr.

Was schreibe ich denn in die Betreffzeile?

Autor F_K
 - 22. Februar 2012, 15:01:55
 
Zitatich würde dem einen Brief mit dem Titel "Beschwerde" schicken.

Naja,

ZitatIn all deinen Schlachten zu kämpfen und zu siegen ist nicht die größte Leistung. Die größte Leistung besteht darin, den Widerstand des Feindes ohne einen Kampf zu brechen.

schreibt SunZi.

Also:

- Nochmal mit dem StOffzRes sprechen, darauf hinweisen, dass der FwRes auch an Recht und Gesetz gebunden ist, und nicht WILLKÜRLICH handeln darf - und der StOffzRes dafür als Vorgesetzter VERANTWORTUNG trägt.

- Mann dies ggf. auch schriftlich im Beschwerdeweg (Schwert "zeigen") prüfen könnte, aber doch lieber einvernehmlich eine Lösung hätte ... (freundlich und sehr nett bleiben - bloss nicht den Eindruck einer Drohung machen - LÄCHELN).

- Wenn das nicht hilft, macht man das gleiche Spiel erneut mit dem stv.Kdr / dann Kdr - und erst dann fängt man an, Papier schwarz zu machen.

Ein "Kampf" sorgt nämlich IMMER für Verluste auf beiden Seiten - auch wenn diese ungleich verteilt sein mögen.
Autor Tommie
 - 22. Februar 2012, 14:35:38
Genau! Sehr vernünftiger Rat von KlausP! Wende Dich schriftlich an den KdrLKdo und schildere ihm den Vorfall aus Deiner Sicht. Dann wird dieser sich zunächst an den StOffzResAngel wenden und ggf. eine Stellungnahme des FwRes anfordern! Und dann bekommst Du auch eine Antwort und eine klare Aussage. Vielleicht klärt es sich ja auf diesem Wege!
Autor KlausP
 - 22. Februar 2012, 14:33:28
ZitatMit welchem Oberst soll ich denn reden? Ich bin in keinem Verband.

Mit dem Kommandeur deines Landeskommandos. Der ist schließlich der Vorgesetzte deines StOffzRes. Reden würde ich mit dem erstmal auch nicht, ich würde dem einen Brief mit dem Titel "Beschwerde" schicken.
Autor JägerStUffz
 - 22. Februar 2012, 14:32:14
Sorry, falsch gelesen. Nein, mit dem Kdr LKdo habe ich noch nicht gesprochen. Aber das werde ich dann jetzt wohl tun, nach dem der StOffzResAngel mich nicht anhört.