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ZitatSoweit mir bekannt, geschah das weil die erste Wehrübung zu diesem Zeitpunkt bereits angetreteten war und man deswegen an dieser ersten Heranziehung nichts mehr ändern/aufheben konnte/wollte.Das ist mMn ja auch so richtig.
Zitat von: F_K am 29. Februar 2012, 13:15:44ZitatVerstehe ich das richtig: 2W WÜ, WE (kein Soldat), 1W Lehrg, WE (kein Soldat), 2W WÜ ?
Weit gefehlt - als ich das Kdo informiert habe, haben die gleich gesagt: Kein Problem, wir lassen den E Bescheid aufheben - sie bekommen dann zwei neue (2 x 2 Wochen) und gehen dazwischen auf den Lehrgang -> mit der Folge, dass ich dann für zwei Wochenenden kein Soldat war.
Wenn ja, dann verstehe ich diese Art der Gestaltung der WÜ nicht.
ZitatF_K, aber ... dann gingen die Wehrübungstage für den Gesamtzeitraum zu Lasten seines Beorderungstruppenteils!
ZitatFragt sich was tatsächlich nach § 7 BHO wirtschaftlicher ist, ob entsprechende Stellen nun für zwei WÜ oder für eine WÜ den Vorgang bearbeiten müssen.