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Zusammenfassung

Autor Tommie
 - 28. Februar 2012, 12:12:34
Als ich mich beim KWEA im Oktober 2005 erneut mustern lassen musste, weil die grundsätzliche Auslandsdienstverwendungsfähigkeit festgestellt werden sollte, habe ich sofort am Ende der Untersuchung ein Ergebnis mit einem Satz zu den angewandten Gesetzen und Vorschriften sowie einer Rechtbehelfsbelehrung mit einer Widerspruchsfrist von zwei Wochen erhalten!

Warum weist Du nichts über das Ergebnis der Untersuchung, Kasseler Jäger?
Autor wolverine
 - 28. Februar 2012, 11:22:42
Wenn Ihr Blutdruck nicht zu hoch ist ...

Nein im Ernst: Nur, wenn das ärztliche Ergebnis bewiesen falsch ist. Wie sonst und warum?!
Autor KasselerJaeger
 - 28. Februar 2012, 11:09:07
Ich hatte eine Einberufung zu einer Wehrübung, da ich aber seit längerer Zeit nicht mehr ärztlich untersucht wurde, musste ich zum KWEA und eine Untersuchung über mich ergehen lassen. Hierbei wurde etwas erhöhter Blutdruck festgestellt. Sollte ich nun darauf ausgemustert werden oder was kann ich da machen? Sollte ich ausgemustert werden, kann ich dagegen Einspruch einlegen? Wäre schön mal ein paar Info's zu bekommen.

Gruss Kasseler Jaeger