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Zusammenfassung

Autor Thufir
 - 14. Mai 2012, 23:05:25
Zum Schluss war eben nicht mehr genügend Vorlauf vorhanden, bis man in die Gänge kam.
Autor MMG
 - 13. Mai 2012, 14:25:46
ZitatSoweit mir bekannt, geschah das weil die erste Wehrübung zu diesem Zeitpunkt bereits angetreteten war und man deswegen an dieser ersten Heranziehung nichts mehr ändern/aufheben konnte/wollte.
Das ist mMn ja auch so richtig.

Aber warum wurde solange gewartet, bis man die erste WÜ angetreten hat?
Wann haben denn die beiden WÜ stattgefunden - Dein erstes Posting ist vom 27.02.2012?
Genug Vorlauf war doch vorhanden?
Autor Thufir
 - 13. Mai 2012, 12:31:40
Zur Information hier die praktische Auflösung in diesem Falle.

Beide Wehrübungen wurden nicht zusammengelegt, aber die zweite Wehrübung unmittelbar an die erste angeschlossen(d.h. der ursprüngliche Bescheid aufgehoben und die 2. WÜ verlängert), so dass sich eine ununterbrochene Wehrdienstzeit ergab. Soweit mir bekannt, geschah das weil die erste Wehrübung zu diesem Zeitpunkt bereits angetreteten war und man deswegen an dieser ersten Heranziehung nichts mehr ändern/aufheben konnte/wollte. Ich bin der Sicherheit halber also 4x (jeweils zweimal pro Wehrübung) zum San-Bereich gegangen, dort hat man das Prozedere relativ kurz gehalten da ich schon eine Wehrübung relativ kurz vorher absolviert hatte.

Insgesamt hat die Bürokratie schön rotiert, mit Anruf bei meinem Übungstruppenteil durch P u.v.a.m. Das habe ich aber durchaus absichtlich getan und ich kann nur die Hoffnung aussprechen, dass die zuständigen Bearbeiter hier lernen und beim nächsten Kandidaten bei dem 1 Tag Unterbrechung liegt zwischen zwei inhaltlich zusammenhängenden WÜ in derselben Einheit, gleich eine zusammenhängende Wehrübung veranlassen (und nicht den schwarzen Peter an die Einheiten vor Ort weitergeben, die das mit der Einstellungsuntersuchung "schon irgendwie unbürokratisch regeln werden").



Autor ulli76
 - 05. März 2012, 13:26:52
Thread gesäubert:

Bleibt bei sachlichen Diskussioen und vermeidet Beleidungen. Und das geht an alle Beteiligten.
Autor DrSeltsam
 - 01. März 2012, 10:20:05
@Thufir:

Lass Dich bitte nicht beirren durch Aussagen wie "[...]und nachträgliche Änderungen ergeben das Problem mit der AUFHEBUNG der WÜs - und dann nochmals nachträglich
doch noch eine Begründung zu finden, warum die WÜ dann doch stattfinden soll, ist (zumindest vorschriftengerecht) unmöglich." oder "[...]damit ein Verstoß gegen den
sparsamen Umgang mit Haushaltsmitteln wären.".

Ich hatte heute morgen ein Gespräch mit meiner Wehrersatzbehörde und habe denen Dein Problem dargelegt. Diese haben nur mit dem Kopf geschüttelt.
Eine Aufhebung bzw. Änderung - kommt auf den Einzelfall an - ist überhaupt kein Problem, gerade wie in diesem Fall wo zwei WÜ an einem Standort stattfinden sollen ist es
sogar sinnvoll.

Nimm also asap Kontakt zu Deiner bearbeitenden Stelle (Lagezentrum!) auf, und wenn diese zustimmt, dann bekommst Du vom KWEA ein Änderungsbescheid mit der
Heranziehung über den gesamten Wehrübungszeitraum.

Ob mein BwDLZ Finanzen auch mit dem Kopf schüttelt, müsste sich später heraus finden lassen.



Autor ulli76
 - 29. Februar 2012, 18:42:57
Das Beste was du machen kannst, ist kurz vorher ne Vorsorge beim Hausarzt zu machen und die Ergebnisse mitzubringen. Da ist zwar nicht alles drin- aber gerade Krankheiten, die recht aufwendig zum abklären sind, sind dann schonmal ausgeschlossen (sehr häufig ist da der Bluthochdruck)
Autor Thufir
 - 29. Februar 2012, 18:38:09
@ulli76: Danke für die Informationen! Ich glaube natürlich auch, dass das der Truppenarzt das pragmatisch handhaben wird. Es geht mir lediglich darum die Sache so einzutüten, dass es gar nicht erst dazu kommen muss. Wenn ich es einrichten kann.
Autor bayern bazi
 - 29. Februar 2012, 18:26:06
achso was mir noch so ganz nebenbei dazu einfällt ;)

der TE sollte sich seine Persunterlagen - ausweise - fahrtennachweisheft - führerschein - g-akte im kwea oder  beim mobtrteil gegen unterschrift vor der ersten wü aushändigen lassen und erst nach der 2. wieder zurückgeben



sonst kanner die unterlagen spätestens bei der 2. wü suchen, da diese irgendwo auf dem postwegt sind  ;D ;D
Autor ulli76
 - 29. Februar 2012, 18:17:59
Nochmal ganz einfach: Von den 90/5ern ist nur das erste entscheidend. Die anderen drei werden nach Aktenlage und Befragung gemacht.
So wie ich das kenne, machen die die 2 mittleren womöglich mit dem letzten Entlassungs-90/5er zusammen.
Autor DrSeltsam
 - 29. Februar 2012, 18:00:30
Zitat von: F_K am 29. Februar 2012, 13:15:44
Zitat
Weit gefehlt - als ich das Kdo informiert habe, haben die gleich gesagt: Kein Problem, wir lassen den E Bescheid aufheben - sie bekommen dann zwei neue (2 x 2 Wochen) und gehen dazwischen auf den Lehrgang -> mit der Folge, dass ich dann für zwei Wochenenden kein  Soldat war.
Verstehe ich das richtig: 2W WÜ, WE (kein Soldat), 1W Lehrg, WE (kein Soldat), 2W WÜ ?
Wenn ja, dann verstehe ich diese Art der Gestaltung der WÜ nicht.
Autor wolverine
 - 29. Februar 2012, 17:50:50
Soll ich jetzt doch wieder etwas dazu sagen/ schreiben?! Klar ist der Ausgang der Abwägung klar; klar gegen den Sachbearbeiter! Schaden gegen hypothetischen Schaden. Aber jetzt ist endgültig Schluss!
Autor Thufir
 - 29. Februar 2012, 17:43:55
Die Lehrgänge um die es hier geht, sind Vorbereitung für einen Auslandseinsatz. Es handelt sich nicht um eine Spaßwehrübung. Ich möchte ebenfalls nicht aus Jux und Tollerei beide Lehrgänge in einer WÜ haben, sondern vermeiden zusätzliche Zeit im San-Bereich verbringen zu müssen die direkt von der Ausbildungszeit abgeht. Ein Muster-Dienstplan des Lehrganges ist mir bekannt, und der ist voll gestopft mit Ausbildung.

Wenn nun ein Jurist zur Schlussfolgerung kommt dass daraus ein vermeidbarer Schaden in Höhe von ca. 30 Euro (2 WÜ-Tage Wehrsold) entsteht wenn diesem meinen Vorschlag gefolgt würde, dann ist das seine Sache. Ich setze dagegen die potentielle Folgerung wenn ich Detail X oder Detail Y der Ausbildung nicht mitbekomme weil ich gerade im San-Bereich hocke und deswegen im Rahmen meines Auslandseinsatzes sich -möglicherweise- Konsequenz Z ergibt.

Die Abwägung ist klar, wie ich finde.


PS: Wort "Schaden" nachträglich gegen "Folgerung" getauscht - damit klar wird dass es hier *nicht* nur um monetäres geht!
Autor F_K
 - 29. Februar 2012, 13:15:44
ZitatF_K, aber ... dann gingen die Wehrübungstage für den Gesamtzeitraum zu Lasten seines Beorderungstruppenteils!

... nicht zwangsweise - denn WÜ Tage lassen sich ja "umbuchen".

Aber (Gegenbeispiel):
Vor Jahren hatte ich eine 4 Wochen WÜ bei einem Kdo geplant (den E-Bescheid hatte ich schon) - und dann "nachher" noch einen 5 Tage Lehrgang bekommen. Ich dachte da auch "naiv", na, dann gibt es eine Kommandierung und gut ist ...

Weit gefehlt - als ich das Kdo informiert habe, haben die gleich gesagt: Kein Problem, wir lassen den E Bescheid aufheben - sie bekommen dann zwei neue (2 x 2 Wochen) und gehen dazwischen auf den Lehrgang -> mit der Folge, dass ich dann für zwei Wochenenden kein  Soldat war.

Merke: Man kann viel gestalten (auch hart an der Grenze) - aber dies muss im Vorfeld passieren und man muss die Kameraden kennen und "gemeinsam wollen".

Kennt man die Kameraden nicht und sind schon Teile verfügt - wird es schwer bis unmöglich die Dinge anzupassen.
Autor Tommie
 - 29. Februar 2012, 11:26:36
Der Lösungsvorschlag wäre ja durchaus umsetzbar, F_K, aber ... dann gingen die Wehrübungstage für den Gesamtzeitraum zu Lasten seines Beorderungstruppenteils! So gehen die WÜb-Tage zu Lasten seines Leitverbandes für den Auslandseinsatz! Und das macht schon einen Unterschied, zumindest für den Borderungs-TrT, der wahrscheinlich ungern einen Leitverband für den Einsatz sponsort, der für die Vorausbildungen seiner Reservisten meistens genügend Wehrübungstage zur Verfügung hat ;) !
Autor F_K
 - 29. Februar 2012, 11:14:33
ZitatFragt sich was tatsächlich nach § 7 BHO wirtschaftlicher ist, ob entsprechende Stellen nun für zwei WÜ oder für eine WÜ den Vorgang bearbeiten müssen. 

Wirtschaftlichkeit berechnet sich nach MEHRkosten, nicht nach "Ehda - Kosten".

Die Umsetzung eines Einplanungsvermerkes durch das KWEA in einen Heranziehungsbescheid kostet nichts - denn das KWEA wird sowieso bezahlt und hat eher zu wenig zu tun (am Rückbau ist man ja dran ...).

Selbst wenn man eine Einsparung unterstellen wollte - müßte man dann die notwendige Kommandierung gegenrechnen - Nullsummenspiel (gerade DESHALB werden ja Reservisten grundsätzlich zu Lehrgängen direkt herangezogen - um die Reisekosten zum TrT, Dienstreise zum Lehrgangsort und Kommandierung entfallen zu lassen).
Dazu kommt die Problematik, dass der LehrgangsTrT "I" überhaupt kein Interessed daran hat, den Teilnehmer zu LehrgangsTrT "II" zu kommandieren - die dürfen das entsprechend nicht.

Es bleiben also die erhöhten Kosten durch mehr Wehrübungstage.

Lösungsvorschlag:

- In der Woche vor Lehrgang I Ausbildung im eigenen TrT machen (ROE Schießen, whatever),
- in der Woche nach dem Lehrgang II Ausbildung im eigenen TrT machen (EEH A, whatever),
-> dann wäre eine zusammenhängende Wehrübung (5 Wochen - damit auch Urlaubsanspruch(!)) mit zwei Kommandierungen vorschriftengerecht möglich und alle Wochenende wären "drin".