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Autor Hei-Ko
 - 09. März 2012, 18:18:44
Ich denke es steht dir zu, aber klär das mal mit der WBV.
Autor shorten
 - 09. März 2012, 17:08:04
Ich habe ja bei den Anträgen immer angegeben das meine Tochter bei meiner ex lebt und nicht bei mir. Also steht mir der Zuschlag nicht mehr zu? Und ihren neuen Mann anscheinend auch nicht mehr da er ja fwdler ist?
Autor Hei-Ko
 - 09. März 2012, 15:36:25
Zitat von: KlausP am 09. März 2012, 14:32:24
Zitat von: HeikoG. am 09. März 2012, 14:18:49
Also ich weiß jetzt nicht genau wie es mit den FWDLern ist aber grundsätzlich muss auch geprüft werden in welchem Haushhalt das Kind überwiegend wohnt.

Gerade bei unverheirateten Soldaten.

Auch bei verheirateten Soldaten mit einem Stiefkind. Ich musste auch bestätigen lassen, dass das Kind in meinem Haushalt wohnt und ich für das Kind sorge.

@ Shorten, ich glaube aber, da es dein leibliches Kind ist, denke auch anerkannt, dass dir der Familienzuschlag zustehen würde, auch wenn der neue Partner deiner Ex im öffentlichen Dienst wäre. Jedoch kommt dann halt der Punkt, wo gefragt wird wo das Kind seinen Lebensmittelpunkt hat. Da würdest du dann leider hinten runter fallen.
Autor shorten
 - 09. März 2012, 14:37:43
Überwiegend wohnt das Kind bei meiner Ex. Mir wurde von einem Mitarbeiter der Besoldungstelle gesagt das mir der Familienzuschlag so lange zu steht so lange der neue Mann meiner Ex nicht beim Bund angstellt ist. Also wenn er beim Bäcker arbeitet oder auf dem Bau.
Autor KlausP
 - 09. März 2012, 14:32:24
Zitat von: HeikoG. am 09. März 2012, 14:18:49
Also ich weiß jetzt nicht genau wie es mit den FWDLern ist aber grundsätzlich muss auch geprüft werden in welchem Haushhalt das Kind überwiegend wohnt.

Gerade bei unverheirateten Soldaten.
Autor Hei-Ko
 - 09. März 2012, 14:18:49
Also ich weiß jetzt nicht genau wie es mit den FWDLern ist aber grundsätzlich muss auch geprüft werden in welchem Haushhalt das Kind überwiegend wohnt.
Autor KlausP
 - 09. März 2012, 14:17:20
Da bin ich überfragt, müsste ich selber erst im Bundesbesoldungsgesetz und in der Bundesbesoldungsordnung A nachlesen.

EDIT: § 40 Bundesbesoldungsgesetz

http://www.gesetze-im-internet.de/bbesg/__40.html
Autor shorten
 - 09. März 2012, 14:15:39
Danke für die schnelle Antwort.
Mein Problem war das der neue Mann meiner Ex Freundin mit der ich ein Kind habe bei der Bundeswehr ist und nun nicht klar war ob ich die Familienzuschlag fürs Kind weiter erhalte oder er diesen Anspruch hat. Er ist der FWDLer und ich bin SaZ. Also steht mir dann jetzt weiterhin der Anspruch für den Familienzuschlag fürs Kind zu?
Autor KlausP
 - 09. März 2012, 13:53:18
Da Familienzuschlag ein Bestandteil der Besoldung nach Bundesbesoldungsgesetz ist, bekommen den nur SaZ und BS. FWDL erhalten Wehrsold nach Wehrsoldgesetz und GWDL gibt's nicht mehr.
Autor shorten
 - 09. März 2012, 13:12:15
Hallo zusammen,

ich habe mal eine Frage, wer erhält eigentlich Familienzuschlag fürs Kind? Bekommt den jeder der ein Kind hat und bei der Bundeswehr ist? Auch Grundwehrdienstleistende und Freiwilliglängerdienende. Oder nur Soldaten auf Zeit und Berufssoldaten?