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Zusammenfassung

Autor LwPersFw
 - 09. März 2012, 19:36:45
Prüfen Sie das Schreiben des ZNWG "Einberufung zu einer Eignungsübung" darauf, ob Ihnen dort die Zusage der Umzugskosten-
vergütung (UKV) erteilt wurde. Wenn nicht - bitten Sie das ZNWG um Änderung des Bescheides.

Da Sie Eignungsübender sein werden, wird Ihnen das ZNWG die Zusage der UKV erteilen, mit der Maßgabe, dass diese Zusage
erst mit der Ernennung zum SaZ wirksam wird.

D.h. bis zu diesem Zeitpunkt, also die ersten 4 Monate, erhalten Sie Trennungsgeld und Reisebeihilfen.

Mit der Ernennung wird die Zusage der UKV wirksam und Sie können - unter Nutzung des Bundesumzugskostengesetzes BUKG -
an Ihren Standort bzw. in das Einzugsgebiet (bis 30 km) umziehen.

Zum Leistungsumfang, z.B. Speditionskosten, Maklergebühren, etc. lassen Sie sich bitte nach Dienstantritt im zuständigen
Bundeswehr Dienstleistungszentrum (BwDLZ) beraten!

Sie finden das BUKG auch im Internet. z.B. auf www.juris.de
Für Sie interessant sind die § 1, 2, 4, 5, 6, 7, 8, 9, 10 und 12.
Autor StefStef
 - 02. März 2012, 08:08:52
Guten Morgen zusammen!

Ich hätte eine Frage bezüglich der Erstattung von Umzugkosten seitens der Bundeswehr. Ich habe einige Infos darüber im Internet gefunden aber mir ist doch noch etwas unklar. Dort ist immer die Rede von umzügen aus dienstlichen Gründen (vmtl Versetzung?). Meine Frage bezieht sich allerdings auf den Dienstantritt.

Ich bin Wiedereinsteller und werde am 02.07 diesen Jahres zur Eignungsübung einberufen (StDstUffz SK > Einstellung als StUffz). Mein Standort ist 658 Km von meiner Wohnung entfernt. Ich wohne in dieser Wohnung seit knappen sieben Jahren und zum Zeitpunkt meiner Einberufung bin ich 24. Nun würde ich gerne (nach "bestandener" Eignungsübung und ernennung zum SAZ) also ab Oktober/November gerne zu meinem Standort umziehen. Die DB braucht mit Umsteigen leider 9 Stunden um mich von A nach B zu bringen und schlägt mit 120-130 doch ein erhebliches Loch in die Haushaltskasse für eine Fahrt.

Wie verhält es sich dort mit der Übernahme der Umzugkosten durch die Bundeswehr? Werden diese erstattet? Während des Einstellungsverfahren im Zentrum für Nachwuchsgewinnung musste ich auch eine Kopie des Mietvertrages abgeben. Das hängt doch sicherlich zusammen, oder?

Bin nun durch Zufall doch in's schöne Bayern gekommen und habe dort auch einige Freunde und Bekannte in der Nähe von meinem Standort und kann es eigentlich kaum erwarten endlich umzuziehen und in diesem schönen Bundesland zu wohnen :)

Ich hoffe das mir diese Frage beantwortet kann und bedanke mich schon mal :-)

Gruß Stef