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Autor ulli76
 - 13. März 2012, 12:15:50
Bei Wehrpflichtigen können unter bestimmten Umständen Mietkosten übernommen werden- dafür wäre dann aber die Unterhaltssicherungsbehörde zuständig und nicht die Bundeswehr.

Und wenn du keine UKV zugesagt bekommen hast, die Bundeswehr aber keine Unterkunft zur Verfügung stellen kann, dann gibt es auch Möglichkeiten für Mietkosten- dann aber für ein Zimmer am Standort.

Vielleicht meinst du ja eins davon.
Autor KlausP
 - 13. März 2012, 12:12:49
Nein, das tut die Bundeswehr nicht. Wenn die UKV nicht zugesagt und der Hausstand anerkannt ist, kann man Trennungsgeld bekommen. Ob die Voraussetzungen bei Ihnen vorliegen, beantwortet Ihnen Ihr ReFü.
Autor BullyDame
 - 13. März 2012, 12:09:04
Hallo an alle die es besser wissen....

Ich geh ab 02.07.2012 zur Bundeswehr als Personalfeldwebel in Munster ca. 100 Km von meinem jetzigen Wohnort entfernt (Luxus war?)
Naja ich wohne derzeit in einer Mietwohnung und habe irgendwo von irgendwem mal auf geschnappt das die Bundeswehr zu der Miete etwas dazu gibt...

Was wisst Ihr darüber.. klärt mich bitte genau auf...

Vielen Dank...