ZUR INFORMATION:
Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html
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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
ZitatWährend einer Wehrübung von bis zu sechs Monaten oder einer dienstlichen
Veranstaltung wird zahnärztliche Behandlung nur zur Beseitigung akuter Zustände
sowie zahnärztlich-prothetische Behandlung nur dann gewährt, wenn
während einer Wehrübung oder einer dienstlichen Veranstaltung bei Beschädigung
oder Verlust von Zahnersatz nach dem Urteil des behandelnden Truppenarztes
bzw. -zahnarztes und des für die Entscheidung zuständigen Sanitätsoffiziers
die Erneuerung des Zahnersatzes zur Erhaltung oder Wiederherstellung
der Verwendungsfähigkeit notwendig ist. Bei einer Wehrübung von
mehr als sechs Monaten ununterbrochener Dauer wird zahnärztlichprothetische
Behandlung gewährt zur Erhaltung oder Wiederherstellung der
Verwendungsfähigkeit.
VwV zu § 6 WSG
VMBl 2001, S. 177
ZDv 60/7