Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor Fähnlein
 - 19. Juni 2005, 11:54:00
Grundsätzlich besteht das Recht auf freie Heilfürsorge. Für Reservisten gilt bei der zahnärztlichen Behandlung allerdings folgender Passus des "Leistungskatalogs 2005" abrufbar unter www.reservisten.bundeswehr.de


ZitatWährend einer Wehrübung von bis zu sechs Monaten oder einer dienstlichen
Veranstaltung wird zahnärztliche Behandlung nur zur Beseitigung akuter Zustände
sowie zahnärztlich-prothetische Behandlung nur dann gewährt, wenn
während einer Wehrübung oder einer dienstlichen Veranstaltung bei Beschädigung
oder Verlust von Zahnersatz nach dem Urteil des behandelnden Truppenarztes
bzw. -zahnarztes und des für die Entscheidung zuständigen Sanitätsoffiziers
die Erneuerung des Zahnersatzes zur Erhaltung oder Wiederherstellung
der Verwendungsfähigkeit notwendig ist. Bei einer Wehrübung von
mehr als sechs Monaten ununterbrochener Dauer wird zahnärztlichprothetische
Behandlung gewährt zur Erhaltung oder Wiederherstellung der
Verwendungsfähigkeit.
VwV zu § 6 WSG
VMBl 2001, S. 177
ZDv 60/7
Autor AIR-FORCE
 - 15. Juni 2005, 23:20:23
Naja-jetzt mal im ernst: ob mir mein steinbruch probleme macht das weiss ich doch schon vorher-das fällt mir doch nicht während einer zwei oder vierwöchigen wehrübung ein!
Ausser resis die sich im einsatz befinden,da seh ich das noch ein,aber ansonsten kein verständniss!!
Autor Motoele1234567
 - 10. Juni 2005, 17:39:08
Ja steht dir genauso zu wie jedem anderen Soldaten auch.

Aber ich hoffe du bist nicht einer von der Sorte, die sich zu Wehrübungen einberufen lassen um dann ihr gesamtes Esszimmer auf Kosten der Allgemeinheit zu renovieren.

Gab es zu meiner dienstzeit ne Menge Resis die das si gemacht haben. Kamen an, haben sozusagen eingechekt und dann ab in den San-Bereich.

Wir haben eben viele Res-Veranstaltungen durchgeführt und daher kenne ich das nur zu gut.

Wie ich finde Schmarotzer. Aber versteht mich nicht falsch, sicher soll jemand behandelt werden, und das auch völlig frei und mit dem besten, aber nicht bei Dingen die Monate vor sich rumgeschoben werden um sie dann beim Bund auf Lau zu machen.

MfG
Autor Timid
 - 10. Juni 2005, 13:15:37
Wieso sollte dem denn so sein? Als Wehrübender ist man genauso Soldat wie ein Wehrpflichtiger oder ein Zeit- oder Berufssoldat. Also stehen einem genauso sämtliche Leistungen der Freien Heilfürsorge zu, wie es bei "normalen" Soldaten der Fall ist.
Autor Perser
 - 10. Juni 2005, 11:02:43
Tagchen!

So kurz vorm Wochenende noch so eine Hammerfrage:

Es gibt doch für (fast) alles irgendwelche Vorschriften bei der Bundeswehr.

So doch sicherlich auch für die ärztliche Behandlung bei der Bundeswehr.

Was mich mal aus Sicht des Resis interessieren würde:

Wie genau ist das geregelt mit der zahnärztlichen Behandlung während Wehrübungen? Kann es etwa möglich sein, daß ich als Wehrübender als Patient "letzter Klasse" behandelt werde?

Bitte nur fundierte Aussagen - und nicht nach dem  Motto "vor 20 Jahren hat mir der Truppenzahnarzt Überkronungen aus Platin ohne Zusatzkosten..." .

Danke im Voraus!

Peter