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Zusammenfassung

Autor LwPersFw
 - 24. März 2012, 03:34:16
Sie erhalten für die Zeit der EÜ und die (zunächst) weiteren 3 Monate nach Ernennung zum SaZ Trennungsgeld
(dies ist ein bestimmter Satz pro Tag den Sie nicht an Ihrem Wohnort sind) und für jeweils 4 Wochen der Abwesenheit
vom Wohnort 1 Reisebeihilfe (ein bestimmter Geldbetrag). Zur aktuellen Höhe der Beträge fragen Sie den Rechnungsführer
sobald Sie vor Ort sind.  Bei diesem geben Sie auch die Anträge ab.

Noch ein Tipp aus der Praxis für die Praxis:

Da Sie EÜ sind, ist die zuständige Stelle für die Erstellung Ihrer Ernennungsunterlagen zum SaZ nicht Ihre Stammeinheit,
sondern die Stammdienststelle der Bw in Köln. Im Rahmen der Ernennung zum SaZ muss auch eine Entscheidung zur UKV
getroffen werden. Das geht aber manchmal "unter", oder man erkennt anhand der Aktenlage nicht den Wunsch des Soldaten...

Deshalb empfehle ich Ihnen, dass Sie, sobald abzusehen ist das die Ernennung zum SaZ erfolgen wird (weil Sie wollen und
auch Ihr Chef signalisiert das einer Ernennung nichts im Wege steht), ein kurzes Scheiben an die SDBw richten (über Ihren S1)
in dem Sie erklären, dass Sie mit der Ernennung zum SaZ um die Zusage der UKV bitten.
Autor KlausP
 - 16. März 2012, 19:27:57
Trennungsgeld wird nach der Trennungsgeldverordnung gezahlt.
Autor StefStef
 - 16. März 2012, 18:44:47
Ah super. Wenigstens fördert es Beiträge anderer Eignungsübender zu Tage. Anscheind also alles in Ordnung mit diesem Schreiben. Ich hatte schon angst.

Habe ich es richtig verstanden, dass ich Trennungsgeld auch als Junggeselle erhalte? Im Prinzip also weil ich von meiner Wohnung getrennt bin? Kennt jemand eine ausführliche Seite / Gesetz / ZDv bezugnehmend auf die Berechnung? Mir ist nun noch unklar wie viele Fahrten mir bezahlt werden, wie es berechnet wird, oder ob es sonst eine Pauschale ähnlich damals im GWD gibt.

Zumindest zeigt mir das Gewirr nun, dass es mir als Stabsdienstsoldat nicht langweilig werden wird bei dem ganzen Papierkram. Das ist schonmal sehr gut =)
Autor Tommie
 - 16. März 2012, 18:39:12
Im Umkehrschluß heisst es aber auch, wenn die Umzugskostenvergütung nicht zugesagt wurde, dass man automatisch Trennungsgeldempfänger wird! Einfacxh mal die Forumssuche mit dem Begriff "Trennungsgeld" füttern ...
Autor StefStef
 - 16. März 2012, 18:36:32
Also muss ich diese dann erneut beantragen? Mensch ist das kompliziert. Der einfache Satz unter vorbehalt der Ernennung zum SaZ und gleichbleibender Bedingungen wie Dienstort hätte es auch getan.

Also ist es wohl üblich dann wenn eigentlich alle Bedingungen passen ein "Nein" auszusprechen? Auch wenn ich so wie es momentan geplant ist an diesem Standort die Eignungsübung mache und dort dann nach bestehen verbleibe?
Autor ulli76
 - 16. März 2012, 18:34:12
Das zweite Schreiben passt aber:
Du hast im ersten Post ja geschrieben, dass du zur Eignungsübung einberufen wirst. Da ist es ja so, dass du 4 Monate quasi Probezeit hast (die Bundeswehr aber auch). Deswegen wird die UKV erst zugesagt, wenn die Eignungsübung rum ist.
Autor StefStef
 - 16. März 2012, 18:31:39
Nun komme ich mir veralbert vor...

Habe heute den neuen Einberufungsbescheid erhalten mit folgendem Zitat:

"Ihnen wird als Verheiratete(r) oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft Lebenden bzw. Unverheiratete(m) mit Wohnung im Sinne des $ 10 Abs. 3 Bundesumzugskostengesetz (BUKG) die Umzugskostenvergütung mit Blick auf die kurze Verwendungszeit am Einstellungsort nicht zugesagt."

Was denn nun? Erst ja, aber nur die Pauschale und nun nein, garnicht. Als Einheit für den Antritt der Eignungsübung als auch Stammeinheit ist die identische Einheit genannt. Langsam verärgert mich das. Ist dies nun wieder ein Fehler? Kann nun leider nicht mehr anrufen da ich um diese Zeit wohl Niemanden mehr erreichen werde. Die AGA muss ich nicht wiederholen, falls dies von Interesse ist.
Autor StefStef
 - 15. März 2012, 08:42:25
Moin!

Habe das Schreiben gestern Nacht noch eingeworfen und gerade eben sicherheitshalber noch direkt mit dem Sachbearbeiter, welcher den Bescheid ausgestellt hat telefoniert. Es handelt sich in der Tat um einen Fehler und ich erhalte umgehend einen korrigierten Einberufungsbescheid zur Eignungsübung.

Möchte mich gerne nochmal für die Hilfestellung bedanken und ebenfalls für den Link zum aktuellen BUKG. Dieser hat mir auch bei anderen offenen Fragen geholfen. Dann steht einer hoffentlich erfolgreichen Eignungsübung und einer schönen Dienstzeit bei den Streitkräften wohl nichts mehr im Wege. =)

In diesem Sinne verbleibe ich mit kameradschaftlichen Grüßen und freudiger Erwartung auf einen schönen Sommer in Bayern. Vielen Dank.
Autor StefStef
 - 14. März 2012, 21:58:56
Guten Abend und vielen Dank LwPersFw für diese schnelle und ausführliche Antwort.

Habe eben meinen alten Beitrag wieder ausgegraben. Hatte diesen nach einigen Tagen ohne Antwort leider nicht mehr weiter verfolgt. Auch für die dort gegebene Antwort meinen besten Dank.

Ich habe nun ein Schreiben aufgesetzt in welchem ich mich auf die von Ihnen genannten Inhalte beziehe und werde dieses umgehend inkl. erneuter Kopie meines Mietvertrages per Post an das Zentrum für Nachwuchsgewinnung WEST versenden.

Könnten Sie mir eventuell sagen ob mir bei Zusage und Ernennung zum SaZ dann die vollständigen Kosten erstattet werden (in der Regel?) oder wird dies individuell entschieden? Ich denke genaue Informationen und Speditionen erhalte ich dann wie in ihrem Beitrag erwähnt vor Ort, korrekt?

Liebe Grüße

Stefan
Autor LwPersFw
 - 14. März 2012, 21:30:51
Wenden Sie sich umgehend an das ZNWG und weisen Sie darauf hin,

- das Sie einen eigenen Hausstand gemäß § 10 Abs 3 BUKG haben
- das Sie dies auch durch Vorlage des Mietvertrages nachgewiesen haben
- und das Sie um Änderung des Bescheides dahingehend bitten, dass Ihnen als Ledigen mit Hausstand gem. § 10 (3) BUKG die UKV zugesagt wird. Festlegung der Wirksamkeit auf den Tag der Ernennung zum SaZ.

In Ihrem Beitrag vom 02.03.12 hatten Sie ja angebeben, dass Sie an den Standort Ihres zukünftigen Stammtruppenteils ziehen möchten.

Wie das Verfahren ist, wenn Ihnen die UKV zugesagt wird, habe ich dort beschrieben.
Zusatz noch zu meinem Beitrag dort:
Wenn die UKV mit Ernennung zum SaZ wirksam wird, erhalten Sie noch 3 Monate bzw. bis zum Umzug
Trennungsgeld und Reisebeihilfen, da man Ihnen ja Zeit geben muss eine Wohnung anzumieten und den
Umzug durchzuführen.
Diese Frist KANN um drei Monate verlängert werden - muss aber nicht ! Also dann zügig umziehen !
Hintergrund:
Da die Bw den Umzug bezahlt, will sie natürlich nicht zu lange Trennungsgeld bezahlen.
Deshalb muss sich der Soldat mit Zusage der UKV - ab der Wirksamkeit der Zusage - fortlaufend
und intensiv um eine Wohnung im Standortbereich bemühen.
Tut er das nicht, unterstellt man ihm spätestens nach 6 Monaten Umzugsunwilligkeit und stellt
die Zahlung von Trennungsgeld und Reisebeihilfen ein!

Die Zusage der UKV - also auch die Möglichkeit des Umzuges auf Kosten der Bw - bleibt davon unbenommen,
da diese Zusage - in der Regel - 5 Jahre Gültigkeit besitzt.
Autor StefStef
 - 14. März 2012, 21:06:03
Hey Leute,

habe nun meine Einberufung zur Eignungsübung erhalten. Auf dieser wird mir die Umzugskostenerstattung wie folgt zugesagt:

"Ihnen wird als Unverheiratete(r) ohne Wohnung im Sinne des $ 10 Abs. 3 Bundesumzugskostengesetz (BUKG) gemäß $ 4 Abs 1 Nr. 1 BUKG die Umzugskostenvergütung zugesagt."

So dies heißt übersetzt also:
- Ich erhalte 20,2 % meines monatlichen Endgehalts als Stuffz
- > abzüglich 50% da ich ledig bin

Grund d. Zusage:
- Einstellung

Was mich nun wundert. Ich habe meinen Mietvertrag eingereicht und bewohne alleine eine Wohnung; 48,5m²
- geschlossenen Einheit von mehreren Räumen = check (Wohnküche, Schlafzimmer, Diele und Bad)
- in der ein Haushalt geführt werden kann = check
- darunter stets eine Küche oder ein Raum mit Kochgelegenheit = check (Wohnküche)
- Zu einer Wohnung gehören außerdem Wasserversorgung = check
- Ausguß = check
- und Toilette = check

Wieso steht in diesem Schreiben dann aber ".... als Unverheiratete(r) ohne Wohnung im..." ?

Das bedeutet doch ich bekomme nicht einmal einen Bruchteil der Benzinkosten für den Transport der Möbel erstattet? Mal ganz zu schweigen von Miete des Wagen oder ggf einer Spedition? Irgendwie bin ich nun sehr verwirrt.

Fakten:
- Ich bin momentan 23 und bei Dienstantritt im Juli 24
- Ich habe die Wohnung siet dem 17ten Lebensjahr
- Ich bin Mieter (auch im Mietvertrag)
- Ich wohne alleine
- Wohnort > Dienststelle ca. 680 Km +/-

Wieso wird meine Wohnung, anscheinend a.) nicht anerkannt und wieso b.) erhalte ich nur eine Pauschale?

Liebe Grüße

Stefan