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Autor clavicular
 - 16. März 2012, 23:18:46
Richtig. Ist halt wie es ist und wenn einer fragt warum - isso! ;)
Autor ulli76
 - 16. März 2012, 21:21:38
Naja- immerhin ist es Dienstzeit. Je nach dem wie kulant die Vorgesetzten sind, muss man dann halt Stunden nehmen oder bekommt so frei.
Autor clavicular
 - 16. März 2012, 21:09:54
Zitat von: ulli76 am 16. März 2012, 20:28:03
Man hätte natürlich auch die FS-Prüfung in den Zeitraum nach den Lehrgangsprüfungen legen können.

Das Problem war wohl der TÜV; dieser hatte nur diesen einen Zeitraum für die Prüfung dieses Fahrschülers vorgesehen und war in der Hinsicht auch nicht flexibel.



Zitat von: KlausP am 16. März 2012, 20:31:10
Womit er dann einen vollen Lehrgangstag versäumt hat.

Wie gesagt, es waren halt nur Prüfungen DAVOR und nichts danach bis Mittag. Die Verfügungszeit beginnt immer erst nach dem Mittag und bis dahin war die Fahrprüfung rum. Von daher hätte er nichts verpasst. Daher leuchtet mir das durch die Vorgesetzten genannte Argument nicht so ganz ein...  ::)
Autor KlausP
 - 16. März 2012, 20:31:10
ZitatDas war wohl die Begründung weshalb man dem Kameraden nahe legte, Urlaub zu nehmen.

Womit er dann einen vollen Lehrgangstag versäumt hat.
Autor ulli76
 - 16. März 2012, 20:28:03
Man hätte natürlich auch die FS-Prüfung in den Zeitraum nach den Lehrgangsprüfungen legen können.
Autor clavicular
 - 16. März 2012, 20:23:20
 ;)

Ohne näher ins Detail gehen zu wollen, auf dem Lehrgang stehen Prüfungen an und die liegen zeitlich unmittelbar davor (danach jedoch war nichts Dienstliches mehr - nur noch VerfZeit). Das war wohl die Begründung weshalb man dem Kameraden nahe legte, Urlaub zu nehmen.
Autor ulli76
 - 16. März 2012, 20:09:23
Du könntest aber mal ganz nett fragen, ob der Chef es trotzdem macht.
Autor clavicular
 - 16. März 2012, 20:04:22
Wie ich's mir dachte. Danke für die Antworten!
Autor KlausP
 - 16. März 2012, 19:55:54
Zitat... muss man dann für den Zeitraum (sagen wir mal, 2 Stunden) vom Dienst freigestellt werden ...

Nein, muss man nicht.

Autor ulli76
 - 16. März 2012, 19:55:31
Zum einen hast du noch nichtmal nen Anrecht drauf, dass du frei bekommst. Zum anderen ist es dein Privatvergnügen, also müsstest du Stunden/Urlaub nehmen.

Wenn dienstlich nichts dringliches dagegen steht, sollte das allerdings nicht das Problem darstellen. Viele Chefs sind da schon kulant.
Autor clavicular
 - 16. März 2012, 19:50:09
Eine Frage:
Wenn man solch einen Führerschein nun privat in einer zivilen Fahrschule am Standort begonnen hat und die praktische Abschlussprüfung während der Dienstzeit liegt, muss man dann für den Zeitraum (sagen wir mal, 2 Stunden) vom Dienst freigestellt werden oder muss man dafür Urlaub/Stunden nehmen?
Für Antworten danke ich im Voraus.
Autor Bw_Commander
 - 13. März 2012, 21:37:55
je nach verwendung nach der grundausbildung (z.B. als kraftfahrer) kann dir auch die bundeswehr den führerschein zur verfügung stellen.
Autor KlausP
 - 11. März 2012, 19:06:42
Zitatmich auch verpflichten zu lassen

Glaub ich nicht, das machen Sie schon selber, auch wenn Mutti bei Ihnen noch zustimmen muss.  ;)

Zitatgibt es sowas wie eine "zivile Fahrschule" beim Bund?

Nein, die gibt es nicht. Aber an den meisten Standorten gibt es zivile Fahrschulen, die auch auf die Belange von Soldaten eingestellt sind und die Ausbildung schon mal zeitlich flexibel gestalten. Dann fährt man eben am Wochenende mal nicht nach Hause oder am Freitagnachmittag erst nach der Fahrschule.
Autor GaryLee
 - 11. März 2012, 19:05:16
joa Danke ...

werd ich im Notfall dann nächstes Jahr alles erfahren :)
Autor Tommie
 - 11. März 2012, 19:04:13
Na ja, nicht nur am Wochenende, sondern vor allen Dingen auch nach Dienst! Wobei ich noch erwähnen möchte, dass während der AGA (die ersten drei Monate!) dafür nach Dienst eher weniger Zeit zur verfügung steht, weil der Dienst halt oft recht lange geht!