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Zusammenfassung

Autor KlausP
 - 20. März 2012, 21:26:17
Sind Sie Eignungsübender?
Autor stefan@16
 - 20. März 2012, 21:20:54
ne eininge kameraden haben die planung schon, ich allerdings noch nicht.
Autor KlausP
 - 20. März 2012, 21:17:16
Nein, warum?  Haben Sie Ihre Planungsinformationen über Ihre Lehrgänge schon bekommen? Dann wir Ihr Chef sicher sehen, wann Urlaub für Sie möglich ist und wann nicht. In der Regel bleibt ja nur die Zeit zwischen den Lehrgängen, wenn man nicht gerade als Hilfsausbilder in der AGA eingesetzt ist.
Autor stefan@16
 - 20. März 2012, 21:13:04
ich komm in den fachdienst- hatte 3 jahre lehrzeit genügent zeit mir zu überlegen ob es was ist.  allerdings macht es sicherlich ein schlechten eindruck wenn ich  gleich nach urlaub frage oder ?
Autor KlausP
 - 20. März 2012, 21:09:33
Zitatich bräuchte eig. schon dringent mal paar tage um versicherungstechnisch und so paar dinge zu klären.

Da hilft nur ein Gespräch mit dem Disziplinarvorgesetzten in der Stammeinheit. Dieser kann natürlich Erholungsurlaub auch innerhalb der ersten 6 Monate gewähren.

ZitatIch geh nur april in die stammeinheit danach auf lehrgang. und als fa ist man ja bekanntlich oft auf lehrgang.     Ich kann nur urlaub nehmen wenn ich in der stammeinheit bin richtig ?

Kommt drauf an. Es gibt auch Lehrgänge, in denen Urlaubsphasen eingeplant sind. Ob das bei Ihnen der Fall ist, werden Sie aber sicher erst in der Stammeinheit oder nach Lehrgangsanreise erfahren.
Autor Steve87
 - 20. März 2012, 21:08:29
Also es ist sicherlich möglich in ihrem Truppenpraktika in der Stammeinheit direkt nach der AGA Urlaub zu nehmen, jedoch ist meine Meinung dazu das das nicht Zielführend ist.
Der Monat in der Stammeinheit soll ihnen eigentlich zeigen was später auf sie zu kommt, was das Aufgabenfeld ihres Dienstpostens ist und soll ihnen einen Einblick geben um zu sagen, ja das könnte was für mich sein oder nein, das ist absolut nix für mich. Deshalb sollte es ja auch in der Regel noch während der Eignungsübung stattfinden.
Autor stefan@16
 - 20. März 2012, 21:04:44
Ich geh nur april in die stammeinheit danach auf lehrgang. und als fa ist man ja bekanntlich oft auf lehrgang.     Ich kann nur urlaub nehmen wenn ich in der stammeinheit bin richtig ?   aber im ersten monat in der stammeinheit urlaub zu nehmen ist auch nicht das wahre oder ? ich bräuchte eig. schon dringent mal paar tage um versicherungstechnisch und so paar dinge zu klären.  :-\
Autor KlausP
 - 20. März 2012, 21:02:16
Wenn Sie das ganze Jahr im 2012 imDienst sind, stehen Ihnen 26 Arbeitstage Erholungsurlaub zu. Die Formuliereung, dass Ihnen in den ersten 6 Monaten kein Erholungsurlaub zusteht, ist missverständlich. Sie haben keinen Anspruch auf Gewährung von Erholungsurlaub. Die 6 Monate werden bei der Gesamtberechnung des Urlaubsanspruches selbstveratändlich mitgerechnet.
Autor ulli76
 - 20. März 2012, 20:59:36
'Kommt auf´s Alter an- wenn du unter 30 bist, dann sind es 26 Tage.
Viele Vorgesetzte wissen das mit den 6 Monaten gar nicht. Wenn es dienstlich passt, stehen die Chancen gar nicht so schlecht (erst recht, wenn danach z.B. noch wichtige Ausbildungen geplant sind.). Einfach mal nachfragen.
Autor stefan@16
 - 20. März 2012, 20:58:01
ich habe im januar beim bund angefangen.. wieviel tage stehen mir dann für das jahgr zu ?
Autor karlinchen
 - 20. März 2012, 20:51:09
Ich kenn dies aus dem Zivilen auch nicht anders.... An und für sich besteht in der Probezeit kein Urlaubsanspruch. Wird lediglich geduldet...
Autor stefan@16
 - 20. März 2012, 20:47:05
was ? jetz ernsthaft ?
Autor KlausP
 - 05. Februar 2012, 10:43:22
In der ZDv 14/5 F 511 Nr. 18 ist festgelegt, dass der Soldat während der ersten 6 Monate seiner Dienstzeit keinen Anspruch Erholungsurlaub hat.

Quelle:  http://www.smafio.net/~sevtrek/FTP/ZDV/14_5/14_5.PDF
Autor BulleMölders
 - 05. Februar 2012, 10:27:05
Auf welcher Grundlage gibt es ein halbes Jahr Urlaubssperre?
Autor eb1987
 - 05. Februar 2012, 09:06:47
Die Urlaubssperre im ersten halben Jahr sollte auch beachtet werden.