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Autor miguhamburg1
 - 21. März 2012, 12:11:29
Lieber Fragensteller,

Sie haben Anspruch auf ein Dienstzeugnis - das steht außer Frage. Bei allem Wohlwollen wird darin allerdings ganz sicher beschrieben sein, dass der Wehrdienst aufgrund eines schwerwiegenden Vorfalls beendet wurde. Sie müssen also selbst wissen, ob so ein zeugnis für Sie hilfreich ist...

Um da weiter voran zu kommen, stellen Sie an Ihre Einheit einen schriftlichen Antrag und senden ihn per Einschreiben/Rückschein ab, damit Sie einen Nachweis haben.
Autor florian1988
 - 21. März 2012, 09:09:20
Das ich doppelt belangt werde war mir auch klar, ich beschwere mich ja auch nicht das ich rausgeflogen bin obwohl ich es schade finde.
Ich bin nur nicht mit der Art und Weise einverstanden wie mit mir umgegangen wird.
Ich habe mehrmals dort angerufen, und jedes mal wurde mir gesagt das sie es mir zuschicken, und beim letzten mal wurde mir dann mitgeteilt das ich keins bekomme und dann wurde einfach aufgelegt! Das kann doch nicht sein.
Aber ich habe vor ner halben stunde mit meinem ehemaligen Zugführer telefoniert der sich zum Zeitpunkt meiner Entlassung ebenfalls im Einsatz befand.
Er war empört darüber als ich ihm alles geschildert habe (es waren mehrere Sachen die nicht rechtmäßig abgelaufen sind) und er kümmert sich um das Dienstzeugniss.
Ich danke euch trotzdem allen für eure Tips, Hinweise und Anmerkungen.

Mfg Florian
Autor wolverine
 - 21. März 2012, 07:48:29
Zumindest Dauer und Art der Tätigkeit sollte die Einheit bescheinigen können. Dass er entlassen wurde, impliziert den dienstlichn Zusammenhang. Aber auch die inheit hat sich an die Vorschriften zu halten. Ich würde umgehend das zustehende Dienstzeugnis verlangen, hilfsweise eine schriftliche Aussage, dass keins zusteht. Dagegen wäre dann die Beschwerde möglich.
Autor Jakkaru
 - 21. März 2012, 06:49:20
ZitatDas ganze ist in meiner Grundwehrdienstzeit passiert, aber halt nicht im Dienst sondern am Wochenende in meiner Heimatstadt.

Auch am Wochenende, sprich in Ihrer Freizeit, sind Sie Soldat. Sie arbeiten an diesem Tag vielleicht nicht, trotzdem repräsentieren Sie die Bundeswehr. Uns hat man damals in der AGA im Unterricht erklärt, wie man sich auch in seiner Freizeit als Soldat zu verhalten hat. Dort wurde uns sehr deutlich zu verstehen gegeben, dass Mist, den wir in der Freizeit anrichten, trotzdem im Dienst auf uns zurück fällt. Haben Sie davon noch nichts gehört? Eigentlich ist es allgemein bekannt, dass Soldaten im Falle einer Straftat z.B. doppelt belangt werden. Vom Gesetz UND auch von der Bundeswehr. Ich weiß zwar nicht was Sie angestellt haben, jedenfalls schien es keine Lappalie gewesen zu sein.

ZitatZumal mir der stellvertretende Kompaniechef (Kompaniechef befand sich im Einsatz) damals versichert hatte das sich das ganze nicht negativ  auf mein Dienstzeugniss auswirken würde.

Dann rufen Sie dort halt nocheinmal an und fragen höflich nach, ob Ihnen wirklich kein Dienstzeugnis ausgestellt wird, da es ja eigentlich der Regelfall ist.
Autor florian1988
 - 21. März 2012, 00:32:14
Ich wurde wegen einem Vorfall entlassen durch den ich eine Gerichtsverhandlung hatte. Das ganze ist in meiner Grundwehrdienstzeit passiert, aber halt nicht im Dienst sondern am Wochenende in meiner Heimatstadt.
Ein Dienstzeugniss sagt ja etwas darüber aus wie ich mich unter anderem im Dienst gemacht habe.
Und da der Vorfall in der Freizeit geschehen ist kann das ja nichts über mein Arbeitsverhalten aussagen.
Zumal mir der stellvertretende Kompaniechef (Kompaniechef befand sich im Einsatz) damals versichert hatte das sich das ganze nicht negativ  auf mein Dienstzeugniss auswirken würde.
Autor KlausP
 - 21. März 2012, 00:24:58
Nach 18 Monaten entlassen? Dann kann das eigentlich nur aus disziplinaren Gründen gewesen sein. In so einem Fall würde ich persönlich darauf verzichtren. Was soll der Chef da reinschreiben - bei allem Wohlwollen seinerseits?
Autor florian1988
 - 21. März 2012, 00:22:04
Danke für Ihre schnelle Antwort.
Mir ist natürlich bewusst das in dem Sinne keine unehrehafte Entlassung gibt, deshalb hatte ich es auch in Anführungszeichen gesetzt.
Ich habe eine Dienstzeit von 18 Monaten also würde mir somit ein Dienstzeugniss zustehen?
Wie sollte ich mich ihrer Meinung nach verhalten?
Autor KlausP
 - 21. März 2012, 00:16:22
Es gibt keine unehrenhafte Entlassung.

Jedem Soldaten ist von Amts wegen ein Dienstzeugnis auszustellen, wenn er mindestens für die Dauer des Grundwehrdienstes Dienst geleistet hat (zulöewtzt also 6 Monate) - so die Regelung vor Aussetzung des GWD. Wie sich das jetzt verhält, ist mir nicht bekannt. Hat der Soldat weniger Dienstgeleistet, ist ihm ein Dienstzeugnis nur auf Antrag auszustellen.
Autor florian1988
 - 20. März 2012, 23:38:27
Hallo an alle,
Ich wurde im Januar "unehrenhaft entlassen".
Zumindest wurde es mir ein paar Wochen nach meiner Entlassung so mitgeteilt, zum Zeitpunkt meiner Entlassung wurde da noch etwas ganz anderes behauptet.
Ich habe eigentlich nur eine einzige Frage, habe ich in diesem Fall ein Recht auf ein Dienstzeugniss??
Mir wurde bei meiner Entlassung gesagt das Sie noch keins geschrieben hätten und ich es auf jeden Fall per Post bekomme.
Vor ein paar Tagen habe ich in meiner alten Einheit angerufen und mich nach dem Zeugniss erkundigt und da wurde mir mitgeteilt
das mir keins zustehe und wenn dann eh nichts gutes drinne stehen würde.

Danke schon einmal für eure Antworten

MFG Florian