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Autor Gokhan
 - 28. März 2012, 07:27:47
Okay danke für die antwort , ja es wird einem halt von jedem einiges erzählt da frag ich lieber hier im forum die fachleute ! :)
Autor KlausP
 - 27. März 2012, 21:26:27
Der BFT zu Beginn der AGA dient dazu festzustellen, wie das körperliche Leistungsvermögen der Rekruten ausgeprägt ist. Darauf wird dann üblicherweise das Trainingsprogramm abgestimmt (natürlich nur in bestimmten Grenzen, so viel Zeit für Sport ist in der AGA nun auch nicht). Idealerweise wird zum Ende der AGA der BFT nochmal wiederholt um zu sehen, wie sich die Werte verändert haben.
Autor ulli76
 - 27. März 2012, 21:20:16
Normalerweise nicht.
Autor Gokhan
 - 27. März 2012, 21:18:31
Ich hab mal noch eine frage undzwar zum BFT am anfang der AGA wenn man da zu beispiel keine hervorragende leistung bringen sollte wird man dann wieder nachhause geschickt ? :S
Autor Gokhan
 - 26. März 2012, 19:56:11
Danke ja stimmt  :D ich such nächstes mal bevor ich frage
Autor Jakkaru
 - 26. März 2012, 19:43:46
Hier können Sie nachschauen allerdings hätten Sie es über die Suchfunktion auch sehr schnell gefunden.

http://de.wikipedia.org/wiki/Basis-Fitness-Test
Autor Gokhan
 - 26. März 2012, 19:21:02
Als FWDL macht man ja ganz sicher auch ein Bft wie sind die aufgaben ? :)
Autor StOPfr
 - 23. März 2012, 14:09:08
Zitat von: Synthic am 23. März 2012, 12:51:39
...die aus einem 24 Std. Dauermarathon von Teletubbies, Bob der Baumeister und Thomas die Lokomotive besteht.
Ich lasse mir alles* gefallen, wenn ihr demnächst zum Thema zurückkehrt  ;)

* Bitte keine Teletubbies  :o!
Autor Jakkaru
 - 23. März 2012, 12:51:39
Zudem wurde die TFL (Task Force Love) gegründet die den Aktiven Kampf gegen den Hate aufnehmen wird. Momentan wird an den zukünftigen Mitgliedern eine Gehirnwäsche durchgeführt, die aus einem 24 Std. Dauermarathon von Teletubbies, Bob der Baumeister und Thomas die Lokomotive besteht.
Autor schlammtreiber
 - 23. März 2012, 09:27:33
Die Operation Rainbow Dash läuft bereits an. Wir werden im Rahmen einer Pony-Resolution jede Form von Belehrungen zu einem "hate crime" erklären und massive Vergeltung üben. Geeignete Waffensysteme (Love Nuke sowie Orbital Friendship Beam) wurden bereits in Stellung gebracht und können jederzeit zuschlagen.
Autor miguhamburg1
 - 23. März 2012, 09:20:33
Nun ja, da ich ja offenbar Anlass Ihrer Frustration war, lieber Bulle, wollte und will ich Ihnen nicht zu nahe treten, dafür schätze ich Ihre durchgehend sachlichen Beiträge hier im Forum zu sehr.

Wenn denn das Thema "Belehrungen" so brennend sein sollte, liebe Mitglieder und liebes Team, dann wäre ich Ihnen allen dankbar, dies überall dort kritisch anzumerken, wo es nach anzutreffen ist. Wenn ich die mehr oder minder häufige, kleinteilige Auseinandersetzung um zum Teil Ausstattungsdetails, Trageweise von Auszeichnungen und Abzeichen, Anzugsarten, Ausrüstung und Ausstattung, und schließlich um Begriffsdefinitionen sehe, dann erkenne ich zumindest erheblichen Handlungsbedarf seitens der Moderatoren und Administratoren.

Autor schlammtreiber
 - 23. März 2012, 08:50:21
Als vorübergehend geschäftstragender Amtsführer (Autobahn?) unterstütze ich diesen Antrag.
Autor StOPfr
 - 22. März 2012, 18:25:43
...daher bitte zurück zum Thema (sonst ist hier dicht).

Wenn Diskussionsbedarf zur Frage "vorübergehend geschäftsführende Amtsträger - ja oder nein?" besteht, kann gerne ein neuer Thread eröffnet werden.
Autor KlausP
 - 22. März 2012, 18:15:56
Ich glaube mich zu erinnern, dass das Thema dieses Threads Probezeit / Entlassungsgründe lautete. Lange ist's her ....


Und genau das ist der Grund für diesen Thread:

http://www.bundeswehrforum.de/forum/anregungen-und-feedback/da-kann-einem-die-lust-vergehen/
Autor justice005
 - 22. März 2012, 17:53:18
Lieber Kamerad migu,

selbstverständlich ist der Begriff des vorübergehenden geschäftsführenden Amtsträgers allgemein anerkannt, und zwar nicht etwa bei Journalisten, sondern auch bei Juristen. Und selbstverständlich findet das sowohl in Gesetzestexten Anwendung als auch in der allgemeinen deutschen Sprache.

Beispiel aus dem Grundgesetz, Art 69 Abs. 3:   Auf Ersuchen des Bundespräsidenten ist der Bundeskanzler, auf Ersuchen des Bundeskanzlers oder des Bundespräsidenten ein Bundesminister verpflichtet, die Geschäfte bis zur Ernennung seines Nachfolgers weiterzuführen.

Durch den Begriff der "Geschäftsführung" wird ja gerade die Abgrenzung zum echten Amtsträger vorgenommen. In Übergangszeiten werden die zwar die Befugnisse eines Amtsträgers zur Geschäftsführung wahrgenommen, gleichwohl ist das Amt - streng genommen - vakant, weil niemand als echter Amtsträger amtiert.

Regelungen zur Geschäftsführung eines nicht besetzten Amtes finden sich in allen Gesetzen und Regelungen, ein Beispiel aus dem Grundgesetz habe ich genannt. Ähnliches steht auch in anderen Gesetzen, und zwar sowohl im Gesetzeswortlaut als auch in allen (!) Kommentierungen.

Lieber migu, ich glaube wir beide verstehen uns im Grunde prächtig, zumindest sind wir offensichtlich in vielen Ansichten auf der gleichen Wellenlänge. Ich würde es aber schätzen, wenn Sie in juristischen Dingen meine Fachkenntnis anerkennen könnten. Wenn es um militärische Fragen geht, halte ich mich dafür umgekehrt gerne zurück, denn davon verstehen Sie sicher mehr als ich. In militärischen Fragen lasse ich mich auch sehr gerne von Ihnen eines besseren belehren. ;)

Viele Grüße


Dann noch ein Hinweis aus der