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Autor bayern bazi
 - 22. März 2012, 16:08:11
Zitat von: KlausP am 22. März 2012, 11:53:52
Rechtzeitig melden ist also wichtig, nicht erst, wenn Sie angerufen werden, dass es losgeht.

bei 300km fahrt (mit ÖPNV) ist das kind schneller wie der vater  ;) -


aebr wie schon gesagt - melden beim dienstantritt - und dann schaun was wird

auch eine Tel.nummer vom chef privat geben lassen, das du evtl auch am we anrufen kannst wenn es am sonntag losgehn sollte und du dann nicht erst in die kaserne fahren musst
Autor KlausP
 - 22. März 2012, 11:53:52
Die ZDv 14/, F 511 Nr. 80 (3) besagt, dass für die Niederkunft der Ehefrau 1 Arbeitstag Sonderurlaub gewährt wird. Unabhängig davon kann der Disziplinarvorgesetze natürlich auch Erholungsurlaub gewähren, obwohl der Rekrut in der AGA keinen Anspruch auf diese Gewährung hat. Rechtzeitig melden ist also wichtig, nicht erst, wenn Sie angerufen werden, dass es losgeht.
Autor schlammtreiber
 - 22. März 2012, 11:43:24
Sprich mit Deinen Vorgesetzten, evtl lassen sich zwei oder drei Tage Abwesenheit draus machen auch wenn die zusätzlichen Tage (bis auf den einen) dann vom normalen Urlaub abgezogen werden.
Autor Medna
 - 22. März 2012, 11:37:41
puh, ein tag is scho recht knapp bei einer einfachen fahrtstrecke von 300 km+ mit der bahn. naja ich werd ja sehen was geht wenn ich dort bin.

Danke schonmal für die Antwort :)
Autor schlammtreiber
 - 22. März 2012, 11:21:13
Geburt des eigenen Kindes gibt m.W. einen Tag Sonderurlaub.

Man möge mich korrigieren, wenn ich irre gehe  ;D
Autor Medna
 - 22. März 2012, 11:18:39
Hallo,

ich beginne am 01.07.12 meine AGA. Das tolle ist nun, dass wir unser Kind um den ca 14.07. erwarten. Bekommt man da Sonderurlaub wie im "normalen" Berufsleben oder hab ich während der Aga einfach Pech gehabt und muss warten bis ich mal am Wochenende Dienstfrei habe.

Grüße