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Zitat von: F_K am 13. Februar 2012, 09:16:20Ohne alte Themen unnötig aufwärmen zu wollen, gibt es aber offenbar nach wie vor Kameraden, denen der vorläufig verliehene höhere DG endgültig verliehen wird, ohne dass sie den entsprechenden Lg (AMT) besuchen müssen. Wie kann das sein?
Nun ist die Personalführung Uffz auch zentralisiert - und findet daher nach einheitlichen Vorgaben statt.
Zitat von: F_K am 12. Februar 2012, 14:37:58Ein vorläufiger Dienstgrad gilt nur auf dem speziellen Dienstposten bzw. der Ausbildung für diesen und auch nur dann.
Sprich: Wird nach der Ernennung z. B. an einer DVag der freiwResArbeit teilgenommen oder außerhalb des Dienstposten geübt (Wehrübung) ist der Kamerad OGefr.
Erst NACH der entsprechenden Beurteilung und Ableistung der notwendigen WÜ Tage wird der Dienstgrad endgültig verliehen und darf es dann mit "d. R." geführt werden.
ZitatDie Teilnahme von Reservisten und Reservistinnen an dienstlichen Veranstaltungen findet grundsätzlich mit dem verliehenen oder mit dem aufgrund einer Beorderung vorläufig verliehenen höheren Dienstgrad statt.
ZitatDas ist halt wieder so: man fragt drei Leute und erhält fünf Antworten, von denen jede die einzig richtige ist.
Zitat von: KlausP am 12. Februar 2012, 20:03:41Aber gerade das verwirrt mich, denn obwohl das eindeutig so in der ZDv steht, gibt es eben Kameraden, wie auch F_K schreibt, die ohne Teilnahme an einem solchen Lg endgültig befördert werden. Und da wüsste ich einfach gerne, ob es dafür Gründe gibt oder ob die entsprechenden Stellen einfach schlafen, wenn so etwas passiert. Oder ob "allgemeinmilitärische Ausbildung" im Sinne der ZDv nicht automatisch mit dem ResUffz-Lg (im Falle einer Beförderung zum StUffz) gleichgesetzt werden kann.
Deshalb ist das ja der AMT des (Reseve)Unteroffizier-Lehrganges. Soweit ich weiss, müssen den auch die mit dem Dienstgrad StUffz eingestellten Aktiven besuchen.
Zitateine positive Bewertung des Vorgesetzten und eine dem DG entsprechende allgemeinmilitärische Ausbildung.
Zitat von: KlausP am 12. Februar 2012, 15:12:26Den AMT schon.Das habe ich bis heute nicht verstanden. Können Sie mir da weiterhelfen? Ich kenne die Bestimmung aus der ZDv, wo festgelegt ist, welche Bedingungen erfüllt werden müssen, damit ein vorl. verliehener DG endgültig verliehen werden kann, u.a. 24 WÜ-Tage auf dem DP, davon 12 am Stück, eine positive Bewertung des Vorgesetzten und eine dem DG entsprechende allgemeinmilitärische Ausbildung.
Zitat von: F_K am 12. Februar 2012, 14:37:58Röchtöch .... hab ich ja auch gar nicht bestritten. Er darf sich nur vor der Verleihung zum StUffz vorl. überhaupt noch nicht so nennen.
Ein vorläufiger Dienstgrad gilt nur auf dem speziellen Dienstposten bzw. der Ausbildung für diesen und auch nur dann.
Sprich: Wird nach der Ernennung z. B. an einer DVag der freiwResArbeit teilgenommen oder außerhalb des Dienstposten geübt (Wehrübung) ist der Kamerad OGefr.
Zitat von: F_K am 12. Februar 2012, 14:37:58Er KANN endgültig verliehen werden.
Erst NACH der entsprechenden Beurteilung und Ableistung der notwendigen WÜ Tage wird der Dienstgrad endgültig verliehen und darf es dann mit "d. R." geführt werden.
Zitat von: LoggiSU am 12. Februar 2012, 14:32:38
Echt?
Das geht aber auch ohne, zumindest wenn man eine verwertbare zivile Ausbildung hat.
ZitatDir wird bei der nächsten Wehrübung (neudt. Reservistendienst) offziell der DG Stuffz vorl. verliehen.
Das ist eine Beförderung wie jede andere und erst dann darfst Du Dich auch so nennen.