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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: S.Soroka am 22. Januar 2017, 13:11:35Und was habt ihr alles so gemacht als ihr die Mitteilung erhalten habt?
Zitat... mache mir sorgen, dass ich etwas Antworten soll. ...
Zitat von: Sleipnir2000 am 24. März 2012, 13:44:23
Muss ich das denn zur Kasse senden
Zitat1. Nach § 204 Sozialgesetzbuch (SGB) hat bei pflichtversicherten Beschäftigten
der Arbeitgeber, bei Beziehern von Arbeitslosengeld die Agentur für Arbeit und
bei Beziehern von Arbeitslosengeld II das Jobcenter Beginn und Ende des Frei-
willigen Wehrdienstes der zuständigen Krankenkasse unverzüglich zu melden