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Autor alteFrau
 - 28. März 2012, 19:50:11
Zitat von: ulli76 am 28. März 2012, 19:21:15
Was mit Diensten zwischen den Jahren ist, hängt von der Einheit ab.
Sehr viele Einheiten haben da zu und sind nur durch die Diensthabenden besetzt (wenn überhaupt).

Rekruten im IV Quartal haben oft Glück: Von der AGA-Einheit wird man an sich immer vor den Feiertagen in Marsch gesetzt und die Stammeinheit hat oft keine Verwendung für die "Neulinge".

Das hört sich doch schon mal gut an... Auch wenn der untere Teil nicht auf mich zutrifft...
Autor ulli76
 - 28. März 2012, 19:21:15
Was mit Diensten zwischen den Jahren ist, hängt von der Einheit ab.
Sehr viele Einheiten haben da zu und sind nur durch die Diensthabenden besetzt (wenn überhaupt).

Rekruten im IV Quartal haben oft Glück: Von der AGA-Einheit wird man an sich immer vor den Feiertagen in Marsch gesetzt und die Stammeinheit hat oft keine Verwendung für die "Neulinge".
Autor KlausP
 - 28. März 2012, 18:55:16
Zitat von: mailman am 28. März 2012, 17:35:42
Ich würde mich einfach von dem Gedanken verabschieden und im eigenen Interesse in der AGA nicht nach Urlaub fragen. Und wenn doch, dann bitte gleich am ersten Tag.

 
Autor alteFrau
 - 28. März 2012, 18:49:50
Urlaub während der AGA wäre mir auch zu riskant. Am Ende muss man dann noch wiederholen...
Muss nicht sein. Solange ich zwischen den Jahren Urlaub machen kann ist mir alles gleich... Da wären dann auch die 6 Monate rum
Autor mailman
 - 28. März 2012, 17:35:42
Ich würde mich einfach von dem Gedanken verabschieden und im eigenen Interesse in der AGA nicht nach Urlaub fragen. Und wenn doch, dann bitte gleich am ersten Tag.
Autor KlausP
 - 28. März 2012, 17:32:40
Zitat von: Berlinär am 28. März 2012, 14:43:29
Ja ich weiß selber wie das rüber kommt..

,,Kaum beim Bund und schon in den Urlaub wollen ::) "

Nur wäre das ein sogar am Wochenende,also von Freitag bis Sonntag und Sonntagabend wär ich sogar wieder in der Kaserne !

Ich glaub ich setz dann einfach mal auf Glück

Nö:

ZitatAm 01.07 beginnt meine AGA und am 26.-27. ist ein urlaub geplant !!!

Das sind im Juli Donnerstag und Freitag - sagt jedenfalls mein Kalender.  ::) :D
Autor mailman
 - 28. März 2012, 17:28:03
In der Allgemein Grundausbildung gibt es aber grundsätzlich keinen Urlaub. Ausnahme wären Beerdigungen, Vorstellungespräche usw. Dafür könnte es Sonderurlaub geben.

Und gerade in der AGA kann der Dienst Freitags auch mal etwas länger gehen bzw. ist an einem Samstag Dienst. Ode rman ist zum GvD eingeteilt, und tauschen wird in der AGA eigentlihc nicht gemacht.
Autor Berlinär
 - 28. März 2012, 14:43:29
Ja ich weiß selber wie das rüber kommt..

,,Kaum beim Bund und schon in den Urlaub wollen ::) "

Nur wäre das ein sogar am Wochenende,also von Freitag bis Sonntag und Sonntagabend wär ich sogar wieder in der Kaserne !

Ich glaub ich setz dann einfach mal auf Glück
Autor ulli76
 - 27. März 2012, 20:53:20
Es gibt übrigens jedes Jahr einen Befehl (wenn das nicht schon auf eine Dauerregelung umgestellt wurde), dass man den Resturlaub auch bis zum 31.12. nehmen kann.
Autor alteFrau
 - 27. März 2012, 19:53:48
Zitat von: KlausP am 27. März 2012, 19:47:45

Ganz so schnell bin ich ja nun auch nicht mehr. Elende Hetzerei hier ...  :D

Wollt Dich nicht hetzen... Hätte noch 5 Tage Zeit gehabt...  ;D

Aber trotzdem vielen Dank an die rasendschnelle Antwort... ;)
Autor KlausP
 - 27. März 2012, 19:47:45
Zitat von: alteFrau am 27. März 2012, 19:33:43
Nimmt man den nicht genommenen Urlaub mit ins nächste Jahr oder verfällt der?

Der verfällt erstmal nicht. Urlaub aus dem Vorjahr, der nicht abgegolten werden konnte, ist bis zum 30.09. zu nehmen. Erst dann verfällt er.

Quelle: ZDv 14/5 F 511, Nummer 37(1)

Zitat von: alteFrau am 27. März 2012, 19:45:17
Danke Klaus. Das hatte ich aber auch schon gelesen.

Zitat von: DavidPL am 27. März 2012, 19:38:46
alteFrau, ich glaube du kannst den Resturlaub noch in den nächsten 3 Monaten vom neuen Jahr nehmen, soweit ich weiß.

Hast Du eine Quelle hierzu?

Ganz so schnell bin ich ja nun auch nicht mehr. Elende Hetzerei hier ...  :D
Autor alteFrau
 - 27. März 2012, 19:45:17
Danke Klaus. Das hatte ich aber auch schon gelesen.

Zitat von: DavidPL am 27. März 2012, 19:38:46
alteFrau, ich glaube du kannst den Resturlaub noch in den nächsten 3 Monaten vom neuen Jahr nehmen, soweit ich weiß.

Hast Du eine Quelle hierzu?
Autor alteFrau
 - 27. März 2012, 19:42:08
Ich plane keinen Urlaub. Höchstens meinen Dienstantritt.
In der freien Wirtschaft hat man schliesslich auch keinen Urlaubsanspruch in den ersten 6 Monaten.
Nichtsdestotrotz wäre es hilfreich, wenn man einfach eine Antwort auf eine gestellte Frage bekommt.
Autor KlausP
 - 27. März 2012, 19:40:29
bei SaZ 6 Monate. ZDv 14/5, F 511, Nummer 18:

ZitatDer Soldat hat erst 6 Monate nach Eintritt in die Bundeswehr Anspruch auf Erholungsurlaub. Vor Ablauf dieser Zeit kann Urlaub nur gewährt werden, wenn es besondere Gründ erfordern.

Bei FWDL 3 Monate. ZDv 14/5 F 511, Nummer 41

ZitatDer Soldat hat erst 3 Monate nach Eintritt in die Bundeswehr Anspruch auf Erholungsurlaub. Vor Ablauf dieser Zeit kann Urlaub nur gewährt werden, wenn es besondere Gründ erfordern.
Autor DavidPL
 - 27. März 2012, 19:38:46
Nee ich habe nachgelesen, nur in der AGA hat man keinen Anspruch auf Erholungsurlaub.

HG MOK da bin ich nicht so deiner Meinung, ich mein fändest du es nicht schön, deinen Urlaub gemeinsam mit deiner Familie (eventuell in der eigenen Heimat) verbringen zu können?

alteFrau, ich glaube du kannst den Resturlaub noch in den nächsten 3 Monaten vom neuen Jahr nehmen, soweit ich weiß.