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Autor Schamane
 - 27. März 2012, 19:55:21
Also wenn das eine "Kleine Anfrage" ist, dann möchte ich nicht wissen wie eine Große aussieht. (und ja ich weiss das der Begriff Kleine Anfrage ein Terminus technicus ist ehe hier die Oberlehrer sich bemüßigt sehen)
Aber mit mit Punkt 21 - 53 kann sich anteilig das BMVg befassen. da frage ich mich möchten die Mitarbeiter des BMVg nicht die Linksfraktion im besonderen ehren sollten, dafür das sie ihre Arbeitsplätze sichern?
Interessant wird für mich der Punkt 26 weil wie möchte das BMVg rechtfertigen, dass der FWD rund 777 € im ersten Dienstmonat erhält plus unentgeltlicher Verpflegung, Verpflegungsgeld für freie Tage, den Bahnberechtigungsausweiss, keiner KK - Anwartschaft bedarf und auf der anderen Seite ein SaZ 4 Mannschaften im ersten Dienstmonat nach A3 rund 1.615 € netto erhält dafür aber KK - Anwartschaft, rund 100 € für die Unterkunft und rund 173 € für die Verpflegung an 22 Werktagen zahlen muss, sowie nur eine Familienheimfahrt im Monat abrechnen kann, wenn er eine Familie hat.
Allerdings kann er die weiteren Fahrten steuerlich geltend machen und gegebenenfalls eine doppelte Haushaltsführung angeben kann. Somit muss der SaZ ca. 300 € aufwenden und geht im ersten Monat mit etwa 1.300 € nach hause. Der FWD kommt auf 834 € mit dem Verpflegungsgeld und  wenn er in der Kaserne bliebe auf 777 €.
Jetzt stellt sich natürlich die Frage, wie unterscheidet sich der Einsatz eines FWD 23 in den 23 Monaten von dem eines SaZ 4 Mannschaften? Die Antwort ist gar nicht und somit würde bei jedem zivilen Unternehmen die Gewerkschaften Sturm laufen, wenn man Personen mit 6 / 12 / 18 Monatsverträgen mit einem geringeren Lohn in dieser Zeit nachhause schicken würden als ein gleichlang im Betrieb befindlicher Mitarbeiter mit 4 / 8 oder 12 Jahresvertrag, da man damit ja den Festangestellten Arbeitsplätze entziehen würde.
Sollte jetzt jemand mit Zeitarbeitern anfangen, dass die ja weniger verdienen, so kann ich nur sagen: Die verdienen möglicherweise weniger, weil ihre Firma auch noch Geld haben möchte und da ist man schnell bei 10 - 15 € für einen Ungelernten und auch mehr.
Ich gehe davon aus, dass auf Dauer der FWD 23 zum SaZ 2 Mannschaften wird und die gesamte Dienstleistungsgeschichte nur eine Übergangsphase darstellt, weil das Konstrukt nicht zu rechtfertigen ist und beim Bundesfreiwilligendienst wird es ähnlich aussehen und die Pflegekassen ganz kollabieren, da eine ungelernte Kraft im Gesundheitswesen auch mit etwa 800 - 900 € Netto heimgeht. Das hieße für den BuFDi derzeitiges FWD Gehalt, wo wegen der Höhe der Finanzminister eh nichts sieht und für den ehemaligen FWD der sich dann SaZ 1 / 1,5 / 2 nennt Besoldung nach seinem Dienstgrad und 200 € im Monat für das Finanzministerium.
Autor StOPfr
 - 27. März 2012, 19:10:17
Im Bundestag notiert: Besteuerung der Leistungen des Bundesfreiwilligendienstes
Finanzen/Kleine Anfrage - 27.03.2012

Berlin: (hib/HLE) Die Linksfraktion fragt in einer Kleinen Anfrage (17/8977) nach der Bedeutung und der steuerrechtlichen Behandlung der Leistungen des freiwilligen Wehrdienstes und des Bundesfreiwilligendienstes. Die Bundesregierung soll unter anderem angeben, welche höheren Belastungen durch eine Besteuerung der Leistungen des Bundesfreiwilligendienstes entstehen würden.

Quelle