Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum wurde auf die aktuelle Version 2.1.6 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor ulli76
 - 29. März 2012, 15:02:39
Der Chef kann immer ein BA 90/5 auf Verwendungsfähigkeit ausstellen, wenn er Erkenntnisse hat, dass der Soldat längerfristig nicht in der Lage sein könnte, seinen Dienst auszuführen.

Der Truppenarzt entscheidet dann,was er in das Urteil schreibt. Und da gilt als RICHTWERT, dass von einer Dienstunfähigkeit auszugehen ist, wenn der Soldat nicht innerhalb eines Jahres wieder -zumindest teilweise- regelmäßig am Dienst teilnehmen kann.
Wird ein DU-Verfahren angestrebt, kann das Urteil lauten: dauerhaft nicht verwendungsfähig, DU- Verfahren empfohlen.

Da das Ganze sehr lange dauert und mit viel Arbeit verbunden ist, wird man sich in deinem Fall die Arbeit eher sparen. Das hat aber eher praktische Gründe.

So ganz erfolgreich kann deine Therapie bisher auch nicht verlaufen sein, wenn du nach 4 Monaten immer noch nicht dienstfähig bist und nach deinen eigenen Aussagen strebst du die Diestfähigkeit ja auch nicht mehr an.
Also kommt natürlich ein DU-Verfahren in Betracht.
Autor wolverine
 - 29. März 2012, 10:51:50
Zitat von: Seniorenschwimmen am 29. März 2012, 10:18:40
Wie gesagt ich hab noch ca. über 12monate und da möchte ich so wenig Zeit wie möglich in der BW verbringen.
Das hat nichts mit "ich drücke mich" zu tun.
Irgendwie schon, oder?

Autor BulleMölders
 - 29. März 2012, 10:25:22
Der Chef wird wohl kaum abwegen können, ob man innerhalb einer bestimmten Frist wieder Dienstfähig ist.
Da muss er sich schon auf die Aussagen der Ärzte verlassen.
Aber er sollte natürlich solche Prognosen mit einbeziehen bei der Überlegung ob ein DU-Verfahren einzuleiten ist oder nicht.
Bei 12 Monaten bis zum BfD würde ich mir das als Chef gut überlegen.
Wenn man hier so liest wie lange so ein DU-Verfahren manchmal dauern kann.
Autor Seniorenschwimmen
 - 29. März 2012, 10:18:40
Dieses Besagte Jahr? Das hab ich schon oft gehört. Ist das eine Feste Regelung? Gibt es da eine Bestimmte
Regelung, also §....? wo ich selber nachlesen kann?

Der Spieß hat mir schon angedroht das der Sektorchef einen 90/5 einleiten kann, falls ich länger krank bin.
Aber kann ein Chef so einen Schritt machen? Ja kann er, blöde Aussage! Oder muß er abwegen ob ich innerhalb
eines Jahres fit bin? Was doch eine größere Sache ist!?!

Wie gesagt ich hab noch ca. über 12monate und da möchte ich so wenig Zeit wie möglich in der BW verbringen.
Das hat nichts mit "ich drücke mich" zu tun.
Autor wolverine
 - 29. März 2012, 09:46:30
Wenn absehbar ist, dass Sie innerhalb eines Jahres nicht mehr dienstfähig werden, kann man ein DU-Verfahren prüfen. Von der Fürsorgepflicht entbindet dies den Vorgesetzten aber nicht.
Autor Seniorenschwimmen
 - 29. März 2012, 09:03:49
Guten Tag. Mein Status ist SAZ 8 und ich bin Stuffz. Soweit so gut. Lange rede kurzer Sinn.

Letztes Jahr wurde eine Anpassungsschwierigkeit also Zusammenbruch vom Truppenartz festgestellt.
Das ganze passierte wegen aufeinander folgenden Ereignissen die ich persönlich nicht mehr ertragen
konnte.Seit fast 4 Monaten bin ich KZH.

Arbeite mit einem Psychologen an meinen Problemen.

Jetzt die eigentliche Frage: Durch dieses Ereigniss verschlimmerte sich meine Einstellung zur
Bundeswehr. Sie verschlimmerte sich so sehr, dass ich nach den 4 Monaten nicht mehr zurück will.
Nächstes Jahr fang ich mein BFD an. Das heißt ich bin kurz vor der Ziellinie fertig zu sein.

Kann der Chef ohne weiteres ein DU einleiten? Oder gibt es da auch Regelungen? Könnte mir da jemand
helfen? Ich fühle mich echt nicht mehr in der Lage aber KDV ist auch keine Lösung.


Danke für jede Konstruktive Kritik