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Autor ulli76
 - 29. März 2012, 15:04:46
Je nach körperlicher Beeinträchtigung kommen auch Rentenzahlungen in Betracht. Da muss aber schon ne Schwerbehinderung vorliegen, damit da was brauchbares bei raus kommt.

Wie lange hättest du denn noch Dienstzeit? Bzw. bis zum BFD?
Welche Art von Einschränkung/Verletzung hast du denn (muss es nicht sagen, aber hilft uns bei der Einschätzung)
Autor schlammtreiber
 - 29. März 2012, 10:49:49
Zitat von: KlausP am 29. März 2012, 10:45:56
Zitat1. Welche Ansprüche habe ich nach Ausmusterung?? eventuelle weiterzahlung....

Was schwebt Ihnen denn da vor als "Weiterzahlung"?

Übergangsgebührnisse für eine bestimmte Zeit wie sie jeder SaZ nach dem Ausscheiden erhält. Entsprechend der tatsächlich geleisteten Dienstzeit.
Autor KlausP
 - 29. März 2012, 10:45:56
"Ausmusterung" ist nicht möglich, nur die Einleitung eines DU-Verfahrens. Das dauert aber und ist an bestimmte Regularien gebunden, beispielsweise, dass die Dienstfähigkeit voraussichtlich nicht innerhalb eines Jahres wiederhergestellt werden kann. Dieses verfahren muss der Chef einleiten, dazu wird ein truppenärztliches Gutachten eingeholt und alles auf dem Dienstweg an die SDBw geleitet. Diese prüft, ob es für Sie keinen Dienstposten (evtl. auch halbtags oder stundenweise) in der Bundeswehr mehr gibt. Erst wenn es da keine Möglichkeit gibt, Sie weiter zu verwenden, werden Sie entlassen.

Zitat1. Welche Ansprüche habe ich nach Ausmusterung?? eventuelle weiterzahlung....

Was schwebt Ihnen denn da vor als "Weiterzahlung"?

Zitat2. Habe ich BFD ansprüche??

Ja, geregelt im Soldatenversorgungsgesetz und gestaffelt nach der geleisteten Dienstzeit.
Autor OF Hase
 - 29. März 2012, 10:09:15
Schönen Guten Tag,
Ich bin momentan im 9 Dienstjahr und hatte vor einem Jahr bei der Bundeswehr einen Unfall. Nun möchte ich mich auf grund dieser Verletzung wofür ich einen WDB durchgekriegt habe, mich ausmustern lassen.
Zum WDB ist zusagen er wurde mir 6 Monate finanziell gewärt wurde und nun habe ich einen wiederruf gestellt.

1. Welche Ansprüche habe ich nach Ausmusterung?? eventuelle weiterzahlung....
2. Habe ich BFD ansprüche??

Im vorraus vielen Dank für Ihre Antworten.

Mit kamaradschaftlichen Grüßen

Hans