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Autor Raettchen
 - 03. April 2012, 17:15:31
Also, es wird schon triftige Gründe geben, warum du nicht genommen wurdest.

Ich habe versehentlich beim Computertest angekreuzt, wenn jemand nicht meiner Meinung sei, würde ich sie mit Gewalt durchsetzten.
(Da hatte der vom Computertest mich drauf angesprochen, das Missverständnis aber nicht vermerkt für die Prüfer)
Ich habe den Ergometertest nicht gepackt und bin als die mich wieder in den Prüfungsraum geholt haben in Tränen ausgebrochen, weil das Prüfgespräch selbst mich so mitgenommen hat und trotzdem wurde ich eingestellt!
Seitdem ich mich beim Sehtest als blind eingestuft hätte und den Sporttest nicht bestanden habe dachte ich es ist vorbei und dass ich mich mit einer vollkommen anderen Meinung bei einem der Prüfer nicht grade beliebt gemacht habe, hat mir nicht grade geholfen von mir überzeugt zu sein. Aber ich bin generell ein selbstkritischer Mensch, vielleicht solltest du auch einmal über deine Leistung nachdenken? Durch dein Abitur bist du nämlich nichts besseres, das ist der Denkfehler vieler Abiturienten und frisch aus dem Studium entlassender.

Mit der Frage, ob man auf Menschen schließen würde, kann man übrigens rechnen. Also da konnte ich nun wirklich ohne mit der Wimper zu zucken ja antworten und die Antwort begründen (Wobei das weitere Fragen gibt...)

Naja, lange Rede kurzer Sinn, denke noch einmal kritisch über die vergangene Zeit nach und überlege, ob du mit deiner Einstellung beim Bund richtig bist. Niemand braucht Menschen die sich für etwas besseres halten oder Feldwebel die alles hinterfragen.

Edit: Ich sehe jetzt erst, dass der Thread schon älter ist und er "geschändet" wurde.
Autor mk2000
 - 03. April 2012, 16:49:50
ZitatIch glaube mir dämmerts langsam. Wenn meine Vermutungen richtig sind, hätte ich beim Thema "Gebrauch von der Waffe auf Befehl" ein nachdenkliches Gesicht machen müssen, und meine Bedingungen für solch einen Fall hätte nennen sollen. Tja, zu dumm, habe mich wohl abschweifen lassen. Geschieht mir wohl recht.
Darf ich fragen, wieso man ein nachdenkliches Gesicht hätte machen sollen?

Klar, das ist eine schwierige Frage. Ich bin mir auch nicht sicher, was ich antworten würde. Ich würde jedoch in keinem Fall direkt antworten "Ich habe kein Problem auf Befehl mit meiner Waffe auf Menschen zu schießen". Ich würde das Thema eher auffangen.

Ich würde bspw.  sagen "wenn ich sehe, dass absolut keine Gefahr von dieser Person X ausgeht und diese sich auch nicht "regt", würde ich nicht schießen". Selbstverständlich kann man Menschen nie zu 100% einschätzen.

Was ich damit sagen wollte ist, dass ich in keinem Fall direkt mit "Ja" antworten würde.
Autor Andi
 - 20. Juli 2011, 18:44:29
Zitat von: wolverine am 20. Juli 2011, 14:40:15
Oder Prinz Karneval als völlig Unzuständiger die Prüfungskommission angeführt hätte.

Moooment! Wer ist denn dann bitte zuständig? Ich hab damals mit meinem "Kölle Alaaf" als Begrüßung aug jeden Fall überzeugt. Und der Kackvogel aus Dortmund, der es mit "Helau" versucht hat ist berechtigter Weise gleich wieder rausgeflogen!
Autor Eugen
 - 20. Juli 2011, 17:24:31
P.S.
Ich glaube mir dämmerts langsam. Wenn meine Vermutungen richtig sind, hätte ich beim Thema "Gebrauch von der Waffe auf Befehl" ein nachdenkliches Gesicht machen müssen, und meine Bedingungen für solch einen Fall hätte nennen sollen. Tja, zu dumm, habe mich wohl abschweifen lassen. Geschieht mir wohl recht.
Autor Eugen
 - 20. Juli 2011, 16:44:04
Ich bedanke mich bei allen Beteiligten für die Meinungen und sehe für mich , dank eurer Hilfe, das Thema als erledigt an.
Ihr habt mir durch einen schweren Tag danach geholfen.
Autor wolverine
 - 20. Juli 2011, 14:40:15
Der Kern der Frage ist das Ermessen des ZNwGBw und die Antwort ist: "Nein!" Rein Grundsätzlich hat man dagegen kein Rechtsmittel. Es ist ja gerade das Ermessen der Prüfer und das ist nicht justiziabel. Man soll sich keine Geeignetheit "erklagen" können. Ermessensentscheidungen können nur angegeriffen werden bei Ermessensüber- und Unterschreitung (also eine Entscheidung getroffen wird, die nicht vorgesehen ist; ist hier definitiv nicht der Fall), wenn formale Fehler im Prüfverfahren vorlagen oder sachwidrige Beweggründe vorlagen. Hierzu müssten Sie schon irgendetwas vortragen warum Sie denn glauben, dass Sie ungerecht behandelt worden sind. Und zwar nicht lediglich das Ergebnis anzweifeln sondern das Zustandekommen desselben. Wenn dort ein missliebiger Nachbar geprüft hätte und bereits zwei Tage vorher gesagt hätte: Dich lasse ich sowieso durchfallen!" wäre das ein Grund. Oder Prinz Karneval als völlig Unzuständiger die Prüfungskommission angeführt hätte. Aber so gibt es ein Ergebnis und das müssen Sie wohl akzeptieren.
Autor miguhamburg1
 - 20. Juli 2011, 14:39:18
@ Eugen: Wollen Sie uns hier alle auf den Arm nehmen? Warum ausgerechnet sollten die Prüfer an der OPZ und beim ZNwG ihre Ungerechtigkeit, wie Sie latent unterstellen, ausgerechnet an Ihnen ausgelebt haben?

Das Einzige, was feststeht, ist, dass Ihr Selbstbild über Tauglichkeit und Eignung nicht mit den Feststellungen zweier mehrtägiger Auswahlverfahren mit unterschiedlichen Beteiligten übereinstimmt. Das kommt immer mal wieder vor - und zwar sowohl bei der Bundeswehr, als auch tagtäglich bei zivilen Arbeitgebern, die Personal einstellen. Und kein Arbeitgeber (und damit auch die Bundeswehr nicht) muss sich gegenüber ihren Bewerbern rechtfertigen, warum sie nicht eingestellt werden. Da jeder Arbeitgeber das legitime Interesse hat, offene Stellen mit den besten Bewerbern zu besetzen, sind Absagen alltäglich. Und die bestgeeigneten Bewerber sind nunmal die, die die größte Übereinstimmung ihrer Fähigkeiten, Potenziale und Persönlichkeitseigenschaften (sowie körperlicher Tauglichkeit bei der Bw) mit dem Anforderungsprofil der zu besetzenden Stellen haben. Das hat nichts mit Gerechtigkeit oder Ungerechtigkeit zu tun, sondern mit der Einschätzung der Verantwortlichen, welcher der Bewerber die zu besetzende Position erfolgreich ausfüllen wird. Im Gegensatz zu den meisten Unternehmen der zivilen Wirtschaft gibt sich die Bundeswehr aber noch die Mühe, ihre SaZ-Bewerber durch ein Zeit- und kostenaufwändiges, strukturiertes Auswahlverfahren zu schicken, um objektivierbare Aussagen zu treffen.

Werden Sie also erwachsen und reflektieren mal in ein paar ruhigen Stunden Ihr Selbstbild auf die Realität und orientieren Sie sich anderweitig, als zur Bundeswehr. Und vertrauen Sie auf die Erfahrung der Prüfgruppen in der Beurteilung, wer zum Offiuzier oder Feldwebel geeignet ist, anstelle sich in irgendwelchen Ungerechtigkeitsphantasien zu verhaken.
Autor KlausP
 - 20. Juli 2011, 06:49:26
Die Auswahl der Bewerber erfolgt nach Eignung, Leistung und Befähigung - und nur diese 3 Kriterien werden zugrunde gelegt. Da Ihnen die Feldwebeleignung nicht zuerkannt worden ist, muss es ja in irgendeinem der drei Kriterien gehapert haben. Wenn man Ihnen den Grund nicht genannt hat, warum haben Sie dann nicht gleich vor Ort nachgehakt? Hier kann das konkrete Ergebnis niemand nachvollziehen, weil außer Ihnen niemand dabei war. Wenn Ihnen eine Entscheidung einer Behörde in Deutschland nicht passt haben Sie die von mir bereits genannten Möglichkeiten, wenn Sie die nicht nutzen, ist das doch Ihr Problem.
Autor Eugen
 - 20. Juli 2011, 06:14:04
Dennoch habe ich ein Recht darauf gerecht behandelt zu werden, nicht wahr?
Ich sehe mich nicht gezwungen hier meine Tauglichkeit verteidugen zu müssen, schließlich seid ihr ja nicht diejenigen, die darüber enscheiden.
Ich sehe mich nunmal als tauglich. Ob ich das auch bin, steht auf einem anderen Blatt. Ich wäre euch aber sehr verbunden dieses Thema nicht mehr aufzugreifen, denn ich bin dabei mit einem Riesennachteil behaftet, nämlich der Enscheidung des ZNwG, das einige anscheinend für unfehlbar halten.
Ich danke allen Beteiligten für Ihre Meinungen.

MfG Eugen
Autor ulli76
 - 20. Juli 2011, 06:00:00
Sehen wir das mal ganz pragmatisch: Wieso glaubst du, dass ausgerechnet DU geeignet wäre?

Die Voraussetzungen, die du mitbringst, sind nicht gerade die besten und offenbar konntest du zusätzlich irgendwo im Verlauf des Tests nicht überzeugen.

Warum glaubt zur Zeit jeder, dass er ein Anrecht auf Eignung und Einstellung hat  ???

Du hast dich beworben und bist immerhin bis zum Assessmentcenter gekommen. Da hat es nicht für die gewünschte Laufbahn gereicht. Fertig.
Immerhin hast du ne Alternative angeboten bekommen. Dieses Angebot kannste annehmen oder ablehnen

Mit dem ISSO wirst du wohl leben müssen. Du hast kein Recht auf Eignung und noch weniger auf Einstellung. Das ZNwG muss seine Entscheidung dir gegenüber nicht begründen.

Autor Jakkaru
 - 19. Juli 2011, 23:23:36
Übrigens Eugen, sind deine angegebenen möglichen Gründe denke ich nicht ausschlagebend für diese Entscheidung ;)

ZitatStraftat vor 8 Jahren (CD mitgehen lassen, 20 Sozialstunden)

Sicher nicht schön, aber ich hab hier schon ganz andere Sachen gelesen :-\

ZitatStudium nach 1,5 Jahren abgebrochen.

Andere brechen die Schule nach der 8. Klasse ab. DAS wäre ein Grund! ::)

Zitat3 Punkte in Flensburg.

Auch in dem Falle denke ich das manch anderer mit der doppelten Anzahl an Punkten keine großen Probleme bei der EUF hatte.

Du solltest nun auch den Post von KlausP beachten, denn er hat dir deine Möglichkeiten nun genannt. Und wenn hier jemand weiß, was du in deiner Angelegenheit tun kannst, dann er ;)

Autor KlausP
 - 19. Juli 2011, 23:07:19
Zitat von: Eugen am 19. Juli 2011, 22:38:00
gleich hast du die 4k. nur noch ein bisschen...

Sonst noch Probleme? Ja, ich habe es in Ihrem ersten Beitrag überlesen, dass Sie die Eignung für die Mannschaftslaufbahn bekommen haben. Dann wird es für "mehr" nicht gereicht haben. Wenn Ihnen das nicht passt, verlangen Sie Akteneinsicht oder klagen Sie gegen die Entscheidung.
Auch ein ziviler Abeitgeber wird in der Regel den Teufel tun und Ihnen schriftlich geben, warum Sie für einen Job bei ihm nicht in frage kommen.
Autor Eugen
 - 19. Juli 2011, 22:59:12
Danke für deine Meinung. Die weiss ich zu schätzen.
Aber mal angenommen, es ist nicht alles richtig gelaufen.
gut, wenn ich euch links vorkomme, dann nehmen wir einen hypothetischen Bewerber, der abgelehnt wird. Hat er eine möglichkeit sich gegen das Ergebnis zu wehren?
Autor Jakkaru
 - 19. Juli 2011, 22:54:13
ZitatAlles lief gut. Die Tests, das Gespräch, und dann...plop

Plop! Wurde entschieden das du scheinbar nicht den charakterlichen, geistigen oder körperlichen Anforderungen eines Fw´s gewachsen bist ;)

Ganz ehrlich Eugen. Das geht nicht nur momentan vielen so, sondern schon immer. Ist nunmal nicht jeder dafür geeignet.

Es liegt sicher nicht daran, dass momentan vermehrt nach Mannschaftern gesucht wird, denn manch anderer bekommt die Eignung trotzdem, einfach weil er während der EUF bewiesen hat, dass er den Anforderungen gewachsen sein wird :)

Und die Mannschafter-Eignung ist doch nun sicher nichts schlimmes ;)
Autor Eugen
 - 19. Juli 2011, 22:38:00
gleich hast du die 4k. nur noch ein bisschen...