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Autor Tommie
 - 04. April 2012, 19:14:22
Nehmen Sie den zweiten Gutschein mal unbenutzt mit zum ZNwg, dort wird man Ihnen dann schon erklären, wie man das handhabt! Normalerweise wird der nicht hinterhergeschickt, sondern Sie können den Teil, der eigentlich für die Bundeswehr bestimmt ist, gepflegt in die Tonne treten ;) ! Aber warten Sie es ab, vielleicht hat München da ja ein anderes System ;) !
Autor Cpt. Price
 - 04. April 2012, 19:03:21
Muss auch am 9. 4. 2012 allderdings ins ZNwG Süd nach München.
Man bekommt 2 Gutscheine einen für die hinfahrt und einen für die Rückfahrt.
Bin jetzt bisschen verwirrt da auf dem einen Abschnitt steht das man den bei der Eignungsfeststellung abgeben muss.
Wenn ich den aber erst bei der Heimreise einlöse, muss ich den dann zum ZNwG schicken oder ist das egal?
Autor mailman
 - 03. April 2012, 20:07:05
Ändert trotzdem nichts dran das die Aussage falsch ist ;)
Autor PatrickB
 - 03. April 2012, 20:01:23
Hatte extra die Betonung auf "RICHTIG" gelegt, damit so ein Missverständnis nicht kommt.
Autor mailman
 - 03. April 2012, 19:56:20
Zitat von: PatrickB am 03. April 2012, 19:47:42
Ich zitiere "Wenn sie trotz Anwesenheit am Vorstellungsort ohne triftigen Grund nicht an der Eignungsfeststellung teilnehmen, sind der Bundeswehr die entstandenden Reisekosten zu erstatten."

Fazit: Sollte man einfach so abhauen oder keine Lust mehr haben, selbst zahlen.

Quelle:Reisekostenabrechnung (Vorstellungsreise) Msch/Uffz

Das ist außerdem etwas anderes als "Sollte man vorher heimfahren muss man zahlen" wie von Ihnen behauptet.
Autor ulli76
 - 03. April 2012, 19:51:55
Ja, das ist aber ein Spezialfall und dürfte nur recht selten vorkommen.
Autor PatrickB
 - 03. April 2012, 19:47:42
Ich zitiere "Wenn sie trotz Anwesenheit am Vorstellungsort ohne triftigen Grund nicht an der Eignungsfeststellung teilnehmen, sind der Bundeswehr die entstandenden Reisekosten zu erstatten."

Fazit: Sollte man einfach so abhauen oder keine Lust mehr haben, selbst zahlen.

Quelle:Reisekostenabrechnung (Vorstellungsreise) Msch/Uffz
Autor mailman
 - 03. April 2012, 19:40:10
Selbst zahlen muss man nicht, so ein Blödsinn.

Ich habe damals den zweiten Gutschein entweder zuerst bekommen, oder am Ende der Tests, aber auch diejenigen die heimgeschickt wurdeen, mussten nix zahlen. (Für Platzreservierungen mal ausgenommen.)
Autor PatrickB
 - 03. April 2012, 19:38:36
Ich glaube, sofern ich das RICHTIG gelesen habe, bekommt man die Tickets bzw den Gutschein am Ende des Tests.
Sollte man vorher heimfahren, muss man das Ticket selbst zahlen.
Autor mailman
 - 03. April 2012, 19:37:03
Normal bekommt man doch noch einen Gutschein für die Rückfahrt, wenn sich nichts geänder hat? Das Ticket für die Rückfahrt vorher zu lösen, würde meiner Meinung nach keinen Sinn machen, weil manim worst case ja schon am ersten Tag wieder heimfahren könnte.
Autor PatrickB
 - 03. April 2012, 19:32:19
Das ist doch nur das Ticket welches zu Hinfahrt benötigt wird?

Hab gerade bei mir nachgeschaut, ist nur für die Hinfahrt.
Autor Hans H.
 - 03. April 2012, 19:13:36
hallo,

ich wollte mal fragen, ob jemand am montag dem 09.04.2012 (ostermontag) zu den eignungstests nach düsseldorf muss.
Außerdem:
war heute bei der bahn und hab die gutscheine, die ich von der bw. bekommen habe eingelöst. auf der karte, die ich erhalten habe steht, dass sie bis zum 10.04.12 gültig ist, aber da ich mich montag um 20 uhr vorstellen muss werde ich womöglich erst mittwoch (11.04.2012) nach hause fahren. am 11.04.12 ist sie also nicht mehr gültig. was soll ich jetzt tun??