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Autor Rollo83
 - 06. April 2012, 12:45:27
Also ich hatte Mittwoch einen Termin mit meiner BFD Beraterin und es ging um das gleiche Thema.
Ich hab die Unterstüzung fürs Fernstudium sofort und ohne Probleme bekommen. Das Studium wird komplett vom BFD gefördert bis zur Höchstgrenze bei einem SAZ 12 von 9.200€ oder sowas um den dreh oder waren es 9.800€. Das Studium kostet mit ca. 11.000€ also zahl ich die Differenz selber.
Ich hab direkt den Antrag ausgefüllt un meinem DV eingereicht und warte jetzt auf Unterschrift.
Die monatlichen Kosten müssen aber erst mal vom Soldaten vorgestreckt werden. Ich bin mit dem BFD so verblieben das ich alle abgeschlossenen Scheine einreiche und pro abgeschlossenem Semester die Kosten erstattet bekomme. Normalerweise bekommt man die Kostet erst erstattet bei komplettem abschluss der Maßnahme aber über 10.000€ vorstrecken ist natürlich auch nicht ideal.
Ich muss echt sagen ich bin absolut zufrieden mit meiner BfD Beraterin. Ich konnte sie sofort davon überzeugen ein dienstbegleitendes Stuidum zu beginnen und den Bachelor während des Dienstes zum Abschluss zu bringen. Im Vollzeitanspruch kann man dann z.B. den Master in Angriff nehmen oder ähnliches.
Autor Smitty
 - 06. April 2012, 12:20:29
Ich habe auch die Hoffnung, dass ich reltiv schnell diese Lehrgänge alle bekomme, da für die restlichen Lehrgänge die Wartelisten angeblich sehr lang sind. Einen von den letzten 3 habe ich diesen Sommer. Mit 23 oder 24 würde ich auch noch anfangen zu studieren - sprich nicht 2012 zum Wintersemester sondern mit 2013 könnte ich auch leben.

Im Moment kreisen meine Gedanken sehr darum, da ich mich damals nach dem Abi nicht bereit für ein Studium gefühlt habe und ich mittlerweile aber weiter gereift bin und mir sage, warum solltest du diese Chance einfach so liegen lassen.

,,Probieren geht über studieren" ;)
Autor Senator1234
 - 04. April 2012, 21:55:49
...
Autor wolverine
 - 04. April 2012, 14:08:46
Wenn Sie es komplett selbst finanzieren und ausschließlich in der Freizeit absolvieren, ohne dienstliche Berührungspunkte, brauchen Sie dafür niemanden fragen. Aber dann kann es eben sein, dass Sie am Klausur- oder Präsenztag Wache haben oder in Übung oder Einsatz sind. Und dann zählt halt auch das "ja, aber.."-Argument nicht. Entweder man klärt es ab oder lebt damit.
Autor miguhamburg1
 - 04. April 2012, 14:07:01
Warum, lieber Fragensteller, haben Sie denn so große Bedenken, ihren DV von Ihrer Absicht in Kenntnis zu setzen? Sie wollen ja offenbar nicht, dass das Studium durch die Bundeswehr bezahlt wird. Es geht doch infolgedessen "nur" darum, an den Präsenz-, Klausur- und Prüfungsterminen teilnehmen zu können. Hier kann es also zu möglichen Friktionen kommen, die Ihnen beschrieben wurden. Das aber können Sie durch ein Gespräch mit Ihrem DV zumindest weitgehend vermeiden.
Autor schlammtreiber
 - 04. April 2012, 13:56:34
Aus persönlicher Erfahrung kann ich sagen, dass ein Studium neben dem Vollzeitjob vor allem der Unterstützung der Familie/Partnerin, daneben aber auch einer gewissen Kooperation des Arbeitgebers bedarf. Der muss so großzügig sein einen auch mal ungünstig in den Urlaub zu lassen wenn Prüfungen sind etc etc
Autor Smitty
 - 04. April 2012, 13:54:46
Ich bedanke mich dann für die Antworten. Ich habe mir das schon fast gedacht, dass es nicht so einfach sein würde bzw der Chef auch noch ein Wort mit zu reden hat ;)
Autor KlausP
 - 04. April 2012, 13:49:15
ZitatAber meine Frage ist ja, kann ich das machen ohne meinen Vorgesetzten davon in Kenntniss zu setzen?

Das ist der unzweckmäßigste Weg. Wenn Sie dann dem Chef mit einem Urlaubsantrag kommen, den er aus dienstlichen Gründen ablehnt und Sie kommen dann mit dem Argument, Sie hätte bei Ihrem Studium "Blockwoche", wird er sicher nicht begeistert sein weil Sie ihm faktisch die Pistole auf die Brust setzen.
Autor revolvermann
 - 04. April 2012, 13:42:45
Ich als Vorgesetzter würde mich freuen wenn jemand so eine Initiative zeigt. So würdest Du evtl. auch erfahren ob evtl. einige Deiner Pflichttage schon innerhalb der Kompanie als gesperrt erklärt sind.....

Ich würde das Gespräch suchen, es kann nur hilfreich sein....
Autor Paramedic
 - 04. April 2012, 13:35:43
Keine gute Idee, wenn sie ihn nicht in Kenntnis setzen und er bei Blockwochen und Samstagen einfach nein sagt, weil nicht informiert?

Einfach das Gespräch suchen, wenn er das mit dem Urlaub zulassen würde, wäre das doch auch machbar.
Autor Smitty
 - 04. April 2012, 13:28:53
Aber meine Frage ist ja, kann ich das machen ohne meinen Vorgesetzten davon in Kenntniss zu setzen?

Automatisch würde ich glaube ich dann kaum einen Anspruch darauf haben dass er mich 8 Jahre vor meinem DZE für sowas freistellt. In meiner BfD Zeit wäre dies ja was anderes. Ich könnte natürlich auch meinen Urlaub dafür opfern, wozu ich dann auch bereit wäre. Nur mir 30 möchte ich nicht mehr studieren!

Autor wolverine
 - 04. April 2012, 13:22:25
Und wenn der D-Vorgesetze so etwas befürwortet hätte er genau das bei der Dienstgestaltung zu berücksichtigen. Also z. B. an diesen Samstagen keine Sonderdienste und in der Blockwoche möglichst keine Einplanungen zu Übungen etc.
Autor Smitty
 - 04. April 2012, 13:14:09
Zitat von: BulleMölders am 04. April 2012, 12:56:32
Da bin ich ganz deiner Meinung aber auch hier gilt wieder mit den mageren Infos sind die Antworten nur stochern im Nebel.
Wir haben keine Ahnung über das Dienstverhältnis, noch über die Restdienstzeit oder über die Art des Studiums.
Eventuell will der TE ja gar kein Fern- oder Teilzeitstudium sonder ein Vollzeitstudium beginnen.

Ich bin Fw und auf SaZ 12 bis 30.6.2020 festgeschrieben. Ich habe aktuell nur noch 3 Lehrgänge vor mir, die einer Befürwortung im Wege stehen könnten. Es ist ein berufsbegleitendes Studium im Bereich Maschinenbau, welches auch zu meiner Verwendung als Fluggerätmechaniker passt. Mein Fachabitur habe ich vor meiner Dienstzeit absolviert.

Das Studium wird wirklich nur neben dem Beruf in der Freizeit durchgeführt. Zudem besteht pro Semester Anwesenheitspflicht an 5 Samstagen. Es kann unter ungünstigen Umständen dazu kommen, dass eine Prüfung unter der Woche stattfindet bzw es auch mal eine Blockwoche gibt.
Autor wolverine
 - 04. April 2012, 12:58:58
Selbst bei einem FWDL könnten ein oder zwei Semester gefördert werden.
Autor BulleMölders
 - 04. April 2012, 12:56:32
Da bin ich ganz deiner Meinung aber auch hier gilt wieder mit den mageren Infos sind die Antworten nur stochern im Nebel.
Wir haben keine Ahnung über das Dienstverhältnis, noch über die Restdienstzeit oder über die Art des Studiums.
Eventuell will der TE ja gar kein Fern- oder Teilzeitstudium sonder ein Vollzeitstudium beginnen.