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Autor Marry
 - 23. Juni 2013, 04:06:28
Naja,

Ich hab das gleiche Erlebt. Nur habe ich schon nach einem Monat gekündigt. Und jetzt bin ich wieder dabei auch wenn es ein langer Weg war.

Verfasse einen Brief an das Karrierecenter mit der genauen Begründung warum du aufgehört hast. Trotz des Erlasses hat das Karrierecenter bzw das Personal Amt der Bundeswehr . Immer noch das letzte wort !

PS: auch wenn des thema schon sehr alt ist , hoffe ich dennoch geholfen zu haben

Autor Ralf
 - 05. April 2012, 19:13:59
Zitat von: KarrBerBw am 05. April 2012, 07:23:22
Hallo

Sie haben natürlich die Möglichkeit sich nochmal als sogenannter Wiedereinsteller bei der Bundeswehr zu bewerben. Da Sie ja nur 5 Monate freiwilligen Wehrdienst geleistet haben, sollte es möglich sein den restlich zur Verfügung stehenden Wehrdienst noch ableisten zu können. Dieses müssten Sie aber mit Ihrem zuständigen Kreiswehrersatzamt besprechen/abklären. Sie können sich aber auch direkt als Soldat auf Zeit bewerben. Hierzu müssen Sie zu Ihrem zuständigen Karriereberater in Ihrer Nähe. Näheres hierzu auf Bundeswehr-Karriere.de.

MfG Ihr Karriereberater Bw
Das ist definitiv falsch. Wer FWDL neuer Art bereits geleistet hat, kann nicht mehr in den FWD zurück. Siehe Erlass BMVg WV I 5 aus 2011.
Autor KlausP
 - 05. April 2012, 12:02:47
Egal, Hauptsache 'n Bild auf dem der Typ halbwegs zu erkennen ist.  :D
Autor Preto
 - 05. April 2012, 08:09:02
Ich vergaß den Zeitfaktor, mea culpa :-[

War aber dann echt interessant an Bord zu versuchen, anständige Bewerbungs- bzw. Passfotos zu knipsen. Dass die Übernahmen mit den Bildern geklappt haben wundert mich noch heute  ;D
Autor KlausP
 - 05. April 2012, 08:06:05
Eben. Da ging das auch noch überall so.
Autor Preto
 - 05. April 2012, 08:04:24
2006/2007
Autor KlausP
 - 05. April 2012, 08:01:08
Ja, und wann war das? Dass es dieses Verfahren mal vor Jahren gab, weiss ich.
Autor Preto
 - 05. April 2012, 07:59:47
Zitat von: KlausP am 05. April 2012, 07:44:52
Mit Sicherheit nicht.

Ich habe derartige Übernahmen von FWDL in die SaZ-Mannschaftslaufbahn auch schon erlebt, das waren aber leicht andere Umstände (UNIFIL-Einsatz mit ca. 6 monatiger Abwesenheit und keine Möglichkeit "mal eben" zum ZnWG-Marine zu fahren).
Die betreffenden Kameraden mussten sich zwar mit entsprechenden Unterlagen um die Übernahme als SaZ bewerben, eine Eignungsfeststellung fand jedoch nicht statt. Ein Empfehlungsschreiben/Beurteilung des Kommandanten und der entsprechende 90/5er durch den Schiffsarzt haben hierbei ausgereicht. Das ganze ging dann auch sehr schnell und die Kameraden wurden dann noch während des Einsatzes zum SaZ ernannt.
Autor KlausP
 - 05. April 2012, 07:44:52
Zitat von: Beowolf am 05. April 2012, 06:52:42
Dachte ja nur . Zb ging es in meiner ehmaliger Kompanie , sich als fwdl zum saz4 zu verpflichten. Ohne in dieses ZWnG zu gehen. haben auch einiger meiner Kameraden gemacht . Das war eine unterschrift und eine Untersuchung in der Kaserne .

Mit Sicherheit nicht.
Autor KarrBerBw
 - 05. April 2012, 07:23:22
Hallo

Sie haben natürlich die Möglichkeit sich nochmal als sogenannter Wiedereinsteller bei der Bundeswehr zu bewerben. Da Sie ja nur 5 Monate freiwilligen Wehrdienst geleistet haben, sollte es möglich sein den restlich zur Verfügung stehenden Wehrdienst noch ableisten zu können. Dieses müssten Sie aber mit Ihrem zuständigen Kreiswehrersatzamt besprechen/abklären. Sie können sich aber auch direkt als Soldat auf Zeit bewerben. Hierzu müssen Sie zu Ihrem zuständigen Karriereberater in Ihrer Nähe. Näheres hierzu auf Bundeswehr-Karriere.de.

MfG Ihr Karriereberater Bw
Autor Beowolf
 - 05. April 2012, 06:52:42
Dachte ja nur . Zb ging es in meiner ehmaliger Kompanie , sich als fwdl zum saz4 zu verpflichten. Ohne in dieses ZWnG zu gehen. haben auch einiger meiner Kameraden gemacht . Das war eine unterschrift und eine Untersuchung in der Kaserne .
Autor KlausP
 - 05. April 2012, 06:28:30
Das Eine hat mit dem Anderen überhaupt nichts zu tun. Selbst wenn Sie die kompletten 23 Monate abgeleistet hätten, müssten Sie das Eignungsfeststellungsverfahren beim ZNwG durchlaufen.
Autor Beowolf
 - 05. April 2012, 05:45:46
Da ich meine AGA komplett bestanden habe ( inkl. :) Einsatzhelfer A , Wachausbildung etc ! ) muss ich den Test im ZWnG machen . ?
Autor Ralf
 - 05. April 2012, 05:17:03
Als FWDL kannst du nicht mehr anfangen. Es besteht "nur" noch die Möglichkeit als SaZ.
Autor Beowolf
 - 05. April 2012, 04:39:46
Hi ,

Zu meiner Lage . War von Okt.2011 bis Feb.2012 angehöriger der Bundeswehr (fwdl 23) . Habe ende Januar aus Familieren gründen gekündigt . Ein Runüberdachter Beschluss . Habe mir in meiner Dienstzeit nix zu Schulden kommen lassen , und meine Ehemalige kpFü war auch sehr erstaunt das ich aufeinmal gekündigt habe.

Die Sehnsucht ist zu groß . Und da es mein Traumberuf war und immer noch isst , will ich auf jeden fall zurück . Ist dies noch möglich ? wenn ja geht es auch als FWDL oder müsste ich mich als SAZ bewerben .


Würde mich sehr über einen Tipp freuen

MFG
Tim