ZUR INFORMATION:
Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html
Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.
AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: KarrBerBw am 05. April 2012, 07:23:22Das ist definitiv falsch. Wer FWDL neuer Art bereits geleistet hat, kann nicht mehr in den FWD zurück. Siehe Erlass BMVg WV I 5 aus 2011.
Hallo
Sie haben natürlich die Möglichkeit sich nochmal als sogenannter Wiedereinsteller bei der Bundeswehr zu bewerben. Da Sie ja nur 5 Monate freiwilligen Wehrdienst geleistet haben, sollte es möglich sein den restlich zur Verfügung stehenden Wehrdienst noch ableisten zu können. Dieses müssten Sie aber mit Ihrem zuständigen Kreiswehrersatzamt besprechen/abklären. Sie können sich aber auch direkt als Soldat auf Zeit bewerben. Hierzu müssen Sie zu Ihrem zuständigen Karriereberater in Ihrer Nähe. Näheres hierzu auf Bundeswehr-Karriere.de.
MfG Ihr Karriereberater Bw
Zitat von: KlausP am 05. April 2012, 07:44:52
Mit Sicherheit nicht.
Zitat von: Beowolf am 05. April 2012, 06:52:42
Dachte ja nur . Zb ging es in meiner ehmaliger Kompanie , sich als fwdl zum saz4 zu verpflichten. Ohne in dieses ZWnG zu gehen. haben auch einiger meiner Kameraden gemacht . Das war eine unterschrift und eine Untersuchung in der Kaserne .