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AUS AKTUELLEM ANLASS:
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Zitat von: KarrBerBw am 05. April 2012, 07:23:22Das ist definitiv falsch. Wer FWDL neuer Art bereits geleistet hat, kann nicht mehr in den FWD zurück. Siehe Erlass BMVg WV I 5 aus 2011.
Hallo
Sie haben natürlich die Möglichkeit sich nochmal als sogenannter Wiedereinsteller bei der Bundeswehr zu bewerben. Da Sie ja nur 5 Monate freiwilligen Wehrdienst geleistet haben, sollte es möglich sein den restlich zur Verfügung stehenden Wehrdienst noch ableisten zu können. Dieses müssten Sie aber mit Ihrem zuständigen Kreiswehrersatzamt besprechen/abklären. Sie können sich aber auch direkt als Soldat auf Zeit bewerben. Hierzu müssen Sie zu Ihrem zuständigen Karriereberater in Ihrer Nähe. Näheres hierzu auf Bundeswehr-Karriere.de.
MfG Ihr Karriereberater Bw
Zitat von: KlausP am 05. April 2012, 07:44:52
Mit Sicherheit nicht.
Zitat von: Beowolf am 05. April 2012, 06:52:42
Dachte ja nur . Zb ging es in meiner ehmaliger Kompanie , sich als fwdl zum saz4 zu verpflichten. Ohne in dieses ZWnG zu gehen. haben auch einiger meiner Kameraden gemacht . Das war eine unterschrift und eine Untersuchung in der Kaserne .