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Autor Lawrence
 - 05. April 2012, 17:10:22
Vielen Dank für die Antworten.
Habe mir bereits gedacht das es nicht ohne weiteres möglich ist. Sehr schade, damit würde ich mir zumindest ein wenig Fahrerei ersparen.

Grüße,
Lawrence

Autor miguhamburg1
 - 05. April 2012, 14:01:58
Diese Regelungen gibt es im Übrigen für die Nutzung der gesamten Infrastruktur außerhalb der Dienstzeiten und von Nicht-Aktiven. Also auch für die Nutzung von Hindernisbahn, Simulator, Übungsplätzen für Fahrsicherheitstrainings etc. Auch hier haben die Standortältesten oder Kasernenkommandanten zu genehmigen.
Autor KlausP
 - 05. April 2012, 13:22:55
Nein. Für die Schießplätze gibt es in den Benutzungsordnungen festgelegte Schießzeiten, in denen z.B. die äußere Sicherheit durch das Platzpersonal gewährleistet ist. Außerhalb dieser Zeiten ist (sogar auch die dienstliche) die Benutzung nur mit besonderer Genehmigung durch den Standortältesten gestattet. Außerdem gibt es für jede Schießanlage/jeden Schießplatz in der Benutzungsordnung genehmigte Munitionssorten, die dort verschossen werden dürfen mit welchen Waffen das gemacht werden darf.

Zitat von: schlammtreiber am 05. April 2012, 13:16:15
Für Reservistenkameradschaften ist dies möglich, für Einzelpersonen wohl eher nicht.

Auch hier nur mit Ausnahmegenehmigung durch den StOÄ. Durfte ich, wenn ich den StOFw bei uns vertreten habe, mehrmals entsprechend zuarbeiten.
Autor StOPfr
 - 05. April 2012, 13:19:12
Das dürfte allein schon aus haftungsrechtlichen Gründen ausgeschlossen sein.
Autor schlammtreiber
 - 05. April 2012, 13:16:15
Für Reservistenkameradschaften ist dies möglich, für Einzelpersonen wohl eher nicht.
Autor Lawrence
 - 05. April 2012, 13:10:49
Grüß Euch,

ich habe mich grad gefragt, ob es möglich ist die Schießplätze am Standort mit eigenen Waffen zu nutzen (Nach Dienstschluss oder an freien Tagen). Kann da jemand was zu sagen?

Grüße,
Lawrence