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Zusammenfassung

Autor Senator1234
 - 11. April 2012, 15:56:07
...
Autor miguhamburg1
 - 11. April 2012, 14:28:30
Wer weiß es schon... :)
Autor Paramedic
 - 11. April 2012, 11:47:31
Der Senator hat dies natürlich nur darauf bezogen, dass schon eine fertige Diagnose gestellt ist und des benötigte Medikament nur nachgekauft werden muss ;)
Autor miguhamburg1
 - 11. April 2012, 08:02:00
Fakt 4: Der Soldat ist zur Gesunderhaltung verpflichtet (...). Die zuvor beschriebene, selbst "verordnete" Medikation als Alternative zum Arztbesuch kann u.U. nicht nur gesundheitliche Beschwerden verschlimmern, sondern auch ein Dienstvergehen bedeuten.

Also, Senator, Vorsicht vor derartigen, pauschalen Tipps, wie Ihr Fakt 3!
Autor Senator1234
 - 10. April 2012, 22:22:35
...
Autor StOPfr
 - 10. April 2012, 10:30:39
Das ist doch eigentlich selbstverständlich. Gesundheit ist mindestens gleichrangig mit einem Lehrgangsziel und daher besteht immer die Möglichkeit sich darum zu kümmern. Das sollte auch der TE wissen...
Autor Lidius
 - 10. April 2012, 10:21:45
Es gibt auch auf jedem Lehrgang Möglichkeiten in dennen man zum Truppenarzt gehen kann ohne etwas wichtiges zu verpassen. Beispielsweise während Selbststudiums oder wenn Sport angesetzt ist.
Autor miguhamburg1
 - 10. April 2012, 09:42:33
Lieber Fragensteller,

richtig: Sie haben Anspruch auf kostenfreie truppenärztliche Versorgung. Darin liegt doch schon der Kern der Antwort auf ihre Frage, ganz unabhängig von der arzneimittelrechtlichen Bewertung, die Ihnen Ulli gab: Truppenärztliche Versorgung heißt, dass sich ein Truppenarzt um Sie kümmert, wenn Sie ein medizinisches Anliegen haben. Dies liegt hier vor, wie Sie selbst schreiben. Also ist es auftragsgemäß, dass sich der zuständige Truppenarzt Ihrem Anliegen zuwendet und dann entscheidet, welche Medikation er Ihnen vorgibt. Ob Sie dies als sinnvoll erachten oder nicht, ist hier nicht maßgebend, zumal Sie das Personal am gegenwärtigen SanBereich überhaupt nicht kennt.

Insofern liegt es nun an Ihnen zu entscheiden, ob Sie ein medizinisches Anliegen haben, das Sie dem Truppenarzt schildern oder ob Sie sich mit den Medikamenten auf dem freien Markt zu eigenen Kosten selbst versorgen. Wälzen Sie dieses Problem aber nicht auf andere ab - für Ihre Gesundheit sind Sie selbst verantwortlich im Rahmen des Möglichen. Ach, übrugens: Was meinen Sie, warum es an Ihrer Ausbildungseinrichtung einen SanBereich gibt? Sicher nicht nur für das Stammpersonal, sondern auch für die Lehrgangsteilnehmer. Insofern gibt es keinen Lehrgang, der so wichtig ist, dass Sie sich nicht bei Bedarf dem Trupenarzt vor Ort melden können...
Autor Ralf
 - 09. April 2012, 13:31:23
Du musst dich doch keine Stunde unnütz hinsetzen. Du kannst sie ja auch draußen kaufen.

Der Sinn eines Forums und der Fragen und Antworten darauf ist, dass man den Antwortgebern auch ein gewisses Vertrauen schenkt. Wenn du die Vorschrift wissen willst, frag deinen San-Bereich. Ich finde solche Hinterfragungen immer sehr unhöflich. Zumal Ulli nun nicht erst 2 Beiträge geschrieben hat. Denk mal drüber nach, vllcht auch in der Stunde, die du auf den Arzt wartest, dann hast du die Zeit auch sinnvoll genutzt.
Autor ulli76
 - 09. April 2012, 13:29:34
Wo das steht- ganz einfach: Ist deutsches Arzneimittelrecht.
Und am betreffenden Standort gibt es sicher auch einen entsprechenden Befehl, der das nochmal genau regelt.

Und ja, notfalls musst du auch wegen ner Paracetamol erstmal zum Arzt rein.

Ich weiss ja nicht, wie lange der Lehrgang dauert- aber wenn er so lange dauert, dass die Dauermedikation aus geht (Die Packungsgröße N3 entspricht üblicherweise 3 Monaten), dann ist an sich auch Zeit, dass man mal zum Arzt gehen kann.

Im übigen bist du ja nicht zum SanBereich, um dir die Dauermedikation zu bestellen (an dem Schulstandort war genau DAS nämlich auch ohne Arztbesuch problemlos möglich, wenn es einen entsprechenden Vermerk in der G-Akte gab), sondern du hattest ja Beschwerden.
Autor Mampel
 - 09. April 2012, 13:23:10
die Dauermedikamente sind aber auch irgendwann alle und wenn ich mich zb wegen paracetamol da ne stunde hinsetzten muss, sorry aber das ist nicht de4r sinn des auftrags oder? und durch sowas verliert und verschenkt man haufen zeit die man bessser nutzen könnte. und das der arzt rüberguckn muss ok steht das denn in der vorschrift? und wenn jaq wo würd ich mir gern mal ansehen was die dürfen und was nicht;)

danke schonmal
Autor ulli76
 - 09. April 2012, 13:13:12
Ist ganz einfach: Medikamente (zumindest die apothekenpflichtige) dürfen nur von einem Arzt oder Apotheker abgegeben werden. Da ein normaler SanBereich keinen Apotheker hat, darf das "normale" SanPersonal das eigentlich auch nicht ohne Arztbesuch abgeben.

Dass das in manchen SanBereichen anders (lockerer) gehandhabt wird, steht dann wieder auf einem anderen Blatt.

Das SanPersonal hat völlig korrekt gehandelt.Wenn du nicht zum Arzt am Standort willst, dürfen die das an dem Standort nicht rausgeben und du musst es dir eben in ner Apotheke selber kaufen.

Mal davon abgesehen, dass man sich vor einem wichtigen Lehrgang tunlichst noch am Heimatstandort mit seinen Dauermedikamenten eindecken sollte.
Autor Paramedic
 - 09. April 2012, 13:09:46
Es ist aber rechtens, dass vorher ein Arzt mal drüberschauen will.

Und wenn du keine Bestätigung vom eigentlich Arzt hast, kann ich das nachvollziehen.
Autor Mampel
 - 09. April 2012, 13:07:37
Moin,

letzte Woche hatte ich Sodbrennen und bin daraufhin zur Medikamentenausgabe um mir pantozol geben zu lassen(krieg ich bei mir in der Einheit immer), weil ich auf einem wichtigen Lehrgang bin und nicht in den Unterrichten fehlen will und um mir die zeit beim Arzt zu sparen. Und die Dame (Zivil) meinte zu mir um diese Magenberuhigungstabletten zu kriegen soll ich erst zum Arzt gehen denn bevor der mir die nicht verschreibt krieg ich da nix. Daraufhin hab ich ihr das Problem erklärt das dies ein wichtiger Lehrgang sei usw. Und des weiteren meinte sie ja wenn sie Medikamente haben wollen dann fahren sie doch raus in die Apotheke da könnnen sie sich alles kaufen.

meine frage: es steht doch im Gesetzt das mir kostenlose ärtztliche Betreuung zusteht und ich auch kostenlose Medikamente kriege. muss das erst ein Arzt verschreiben? pantozol ist kein verschreibungspflichtiges Medikament.

hab auch schon in den Vorschriften gewühlt aber nicht wirklich was gefunden.

mfg mampel hoffe ihr könnt mir helfen