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Zusammenfassung

Autor ulli76
 - 15. April 2012, 20:32:27
Noch ein Tip: Neben der Abklärung der Leberwerte (da wäre z.B. eine Kontrolluntersuchung nach 6 Wochen Abstinenz und gesunder Ernährung angebracht), könntest du den sog. CDT-Wert bestimmen lassen- das ist ein Langzeit-Alkoholwert.
Wenn du den vorlegen kannst und deine Leber abgeklärt/wieder ok ist, wird es leichter mit der nächsten Tauglichkeit.
Die Bestimmung ist allerdings ne IGEL-Leistung im Zivilen.
Autor Bo105 Kreisel
 - 15. April 2012, 20:27:57
@Ulli76
Danke für Deine Beiträge, die sachlich sind.
Natürlich bin ich beunruhigt und werde es weiter untersuchen lassen, um in den grünen Bereich zu kommen. So habe ich wirklich seit dem 1.4. den Weingenuss eingestellt.

Doch von den Anderen habe ich eher das Gefühl, hier gesteinigt zu werden.
Auch habe ich das Gefühl, dass sich mehr Aktive als Reservisten in dieser Rubrik (Reserve) zu Wort melden.

Mein BMI ist unter 30
2009 bin ich den Köln Marathon gelaufen, obwohl ich mir am Anfang des Jahres eine Bänderriss am linken Fuß zugezogen hatte. (Nur die Harten kommen in Garten) DZA 1.7.1976

OK, wenn die Festschreibung von Werten bei GNr 15 schwachsinnig ist, lassen wir den Versuch.

Ja, und ich gestehe, ich bin ein Idealist und ich werde nicht ruhen bis ich es wieder schaffe.

So habe ich auch dem Sanbereich Rheine, bei meiner WÜ einen Garderobenständer gekauft, weil es mich störte, dass ich meinen Jacke im Wartezimmer nicht aufhängen konnte. Aber dem Sanbereich hier werde ich keinen spendieren. Das hat sich der Dok verscherzt. 
Autor LoggiSU
 - 15. April 2012, 19:08:06
Attacken?
Das sind Feuerstösse  ;) ;D
Autor MMG
 - 15. April 2012, 18:49:11
Schon alleine das typische Erklärungsmuster und Alibis mit Verkennung der Tatsachen lassen fast nur einen Schluss übrig.

@Tommie: Werden wieder Smilieattacken ausgeteilt? ;)
Autor BulleMölders
 - 15. April 2012, 18:09:42
Zitat von: Tommie am 15. April 2012, 17:18:19
Nur mal so unter uns, wenn das Luftfahrzeug nur dann in die Luft kann, wenn ein Alkoholiker es wartet, dann sollte es lieber am Boden bleiben ;) !
Dieser Gedanke schoss mir auch von Anfang an durch den Kopf.

Und dem Doktor möchte ich mal ein Lob aussprechen, dass er den Arsch in der Hose hat, einen potentiellen Alkoholiker nicht an ein Luftfahrzeug zu lassen.
Autor ulli76
 - 15. April 2012, 17:40:53
Ist schon schön, wenn man es so einfach sehen will.

Der GGT korreliert nur indirekt mit dem Alkoholkonsum, von demher ist es schwachsinnig, bei der Nummer 15 einen Grenzwert dafür festzulegen.
Die Ultraschalluntersuchung ist außerdem nur ein Baustein in der Diagnostik- ein unauffälliger Befund schließt einen Leberschaden nicht aus.

Bei dir kommen halt 2 Punkte zusammen- ein erhöhter GGT (wenn ich das richtig verstanden hab, wurde der Wert ja sogar nochmal kontrolliert)- der ist ein Hinweis auf Problem mit der Leber (bei diesem Wert ist oft erhöhter Alkoholkonsum oder eine fettreiche, ungesunde Ernährung die Ursache).
Zusätzlich kommt noch ein regelmäßiger Alkoholkonsum offenbar über einen längeren Zeitraum hinzu.

Ich habe übrigens nur Vermutungen angestellt, welche GZ der Truppenarzt vergeben haben KÖNNTE. Welche es tatsächlich waren, müsstest du mit ihm besprechen.

Ob man Personal braucht oder nicht, hat nichts mit deiner Tauglichkeit zu tun. Man braucht nämlich taugliches Personal.
Du hast ein derzeit ungeklärtes Gesundheitsproblem und bist damit nicht tauglich.
Passiert täglich vielen engagierten FWDL-und SaZ-Bewerbern.

So sind nun mal die Spielregeln.

ZitatIch kenne den genauen Text der Dosen Regelung nicht, aber es ist schön, dass wir hier alle an 0,33l Dosen denken. Sonst sind vielleicht auch 0,5l oder gar 5l Dosen Vorschriften konform.
Klasse, dass du in deiner Überschrift das erwähnst, von dem du offenbar noch nichtmal annähernd Ahnung hast.
Autor LoggiSU
 - 15. April 2012, 17:26:58
Zitat von: Bo105 Kreisel am 15. April 2012, 16:52:00

...
Mein oder unser neues Ziel muss es sein, die ZDv 46/1 zu ändern.
...

Mal ganz ehrlich, mein Ziel an deiner Stelle wäre es, der ZDv 46/1 zu entsprechen statt sie ändern zu wollen.
Das ist definitiv gesünder. Glaub mir, ich weiß wovon ich rede, ich habe selber in den letzten 3 Monaten DEUTLICH abgenommen und mich für meine letzte Wehrübung fit gemacht. Ich treibe jetzt Sport, habe einen passablen BMI und fühle mich definitiv besser!
Aber das haben meine Vorposter ja schon ausführlicher beschrieben.
Autor Tommie
 - 15. April 2012, 17:18:19
Nur mal so unter uns, wenn das Luftfahrzeug nur dann in die Luft kann, wenn ein Alkoholiker es wartet, dann sollte es lieber am Boden bleiben ;) !

Die ZDv 46/1 wurde erst geändert und den aktuellen Gegebenheiten angepasst. Eine Erhöhung des Grenzwertes für den GGT kämme einer Verharmlosung beginnenden Alkoholismusses klar und wird definitv nicht passieren!Und auf so Diskussionen, dass eben dann die Vorschrift geändert werden muss, wenn ich die Kriterien nicht erfülle, lasse ich mich erst gar nicht ein! Das ist lächerlich!


Zitat von: Bo105 Kreisel am 15. April 2012, 16:52:00Mein oder unser neues Ziel muss es sein, die ZDv 46/1 zu ändern.
Unser Ziel? Von was träumst Du nachts :D ? Ich erfülle die Kriterien und damit tangiert mich die ZDv 46/1 nur recht periphär! Außerdem funktioniert das bei der Bundeswehr sop ähnlich wie in einem bayrischen Bierzelt ;) : "Wer die Musik bezahlt, bestimmt die Lieder!" ;) ! Und dass eine Vorschrift nur deswegen umgestrickt wird, dass Du üben kannst ... ? Träum weiter :D !

Zitat von: Bo105 Kreisel am 15. April 2012, 16:52:00Ich werde versuchen bei der GNr 15 Werte festschreiben zu lassen, z.B. bei Gradation III Bei einem GGT-Wert von >200 und < 500
Na viel Spaß dabei :D ! ich würde gleich am Dienstag früh deswegen meinen Friseur anrufen, der hat am Montag nämlich zu :D !

Zitat von: Bo105 Kreisel am 15. April 2012, 16:52:00Zur Zeit sieht es doch so aus, dass ich mit einem kleinen GGT-Wert über Norm schlechter da stehe als ein echter Problemfall und das kann es doch nicht sein.
Nein, das siehst Du falsch! Du wirst behandelt wie jeder andere, der GGT-Werte hat, die sich ausserhalb des Normbereiches bewegen! Wie viel drüber ist ... egal ;) ! Es gibt auch kein "bisschen schwanger"!

Fazit: Sauf weniger und lass Dich nachmustern! Viel Spaß dabei ;) !
Autor F_K
 - 15. April 2012, 16:59:38
ZitatAuch eine Ablehnung mit einem BMI von 30,1 ist zwar Vorschriften gedeckelt, aber wenn das als Richtig empfunden und vertreten wird, nein DANKE dann bleibe ich lieber zu Hause und genieße weiter meine Abende mit meiner Frau bei 2 Glas Wein.

Ein Grenzwert ist ein Grenzwert, wer drüber ist - ist drüber (Eine Rose ist eine Rose). Prost.

ZitatMein oder unser neues Ziel muss es sein, die ZDv 46/1 zu ändern.

Der einfachere Weg ist sicherlich, den BMI von 30,1 auf 29,9 zu senken - besser noch wäre ein BMI von 25 (Ja, damit ist man ein gesünderer Mensch und Soldat - auch mit mehr Lebensfreude).

(Der Ansatz, als vom Grenzwert betroffener eine Vorschrift ändern zu wollen, ist zum Scheitern verurteilt ...)

In Deinen Fall - last Dich vernünftig vom zivilen Arzt untersuchen, gehe ggf. die Ursache an - und dann steht einer Tauglichkeit nichts im Weg.
Autor Bo105 Kreisel
 - 15. April 2012, 16:52:00
Schade, da bin ich wohl missverstanden worden oder ich habe es falsch rüber gebracht.

Ich kenne den genauen Text der Dosen Regelung nicht, aber es ist schön, dass wir hier alle an 0,33l Dosen denken. Sonst sind vielleicht auch 0,5l oder gar 5l Dosen Vorschriften konform.

Aber die Dosen sollen hier nicht zum Thema werden, vielmehr geht es mir um die Problematik, dass man doch lieber das Ziel vor Augen, z.b. (Das Luftfahrzeug wird gebraucht und muss in die Luft), alles tun sollte um es gemeinsam zu erreichen.

Um es auf den Punkt zu bringen:
Ich war gern Soldat und habe als Prüfer am Luftfahrzeug ständig Entscheidungen zu treffen ob die Arbeit korrekt ausgeführt wurde, ober Grenzwerte erreicht oder unter Einschränkungen in diesem besonderen Fall erweitert werden.

Mit dem Wissen, das ich heute habe, was so alles schief laufen kann und auch läuft, wundert es mich jeden Tag, dass nicht mehr Flieger vom Himmel fallen. Diese gilt auch für die Zivilindustrie.

Der Hubschrauber Bo105 soll außer Dienst gestellt werden. Die Personaldecke wird immer dünner, da keine Neuen mehr ausgebildet werden und Alte umgeschult werden.
Hier kommen wir Reservisten ins Spiel, um den Dienstbetrieb weiter zu gewährleisten werden wir benötigt.
Schön wäre es gewesen, wenn der Doktor hier mitziehen würde.
Was hindert ihn daran, mich in die Gadation III einzustufen?
Übermäßiger und/oder häufiger Konsum von Alkohol und/oder Medikamenten bei stabiler, sozial integrierter Persönlichkeit.
Nein V muss es werden.
Ausmaß des schädlichen Gebrauchs von Alkohol und/oder Medikamenten (auch mögliche Abhängigkeit) gegenwärtig
nicht zu beurteilen.

Dies ist kontraproduktiv und bringt uns unserm Ziel nicht näher.
Auch hätte er die Ultraschalluntersuchung selbst durchführen können, ein Gerät ist vorhanden.
Nein da wird die Untersuchung beendet, wobei ich mir jetzt die Frage stellen muss:
,,Wenn die Vorschrift ein mindest- Maß vorgibt, was zu untersuchen ist und diese nicht gemacht wurde, gilt die Untersuchung dann als durchgeführt?" 

Auch eine Ablehnung mit einem BMI von 30,1 ist zwar Vorschriften gedeckelt, aber wenn das als Richtig empfunden und vertreten wird, nein DANKE dann bleibe ich lieber zu Hause und genieße weiter meine Abende mit meiner Frau bei 2 Glas Wein.

Mein oder unser neues Ziel muss es sein, die ZDv 46/1 zu ändern.
Ich werde versuchen bei der GNr 15 Werte festschreiben zu lassen, z.B. bei Gradation III Bei einem GGT-Wert von >200 und < 500
Zur Zeit sieht es doch so aus, dass ich mit einem kleinen GGT-Wert über Norm schlechter da stehe als ein echter Problemfall und das kann es doch nicht sein.
Autor ulli76
 - 15. April 2012, 13:41:47
Was soll ich denn erst sagen: In Ermangelung eines entsprechend ausgestatteten Labors vor Ort musste ja der maximal erlaubte Alkoholgehalt der Getränke durch Geschmacksproben geprüft werden.
Und ratet mal, wer für sowas prädestiniert ist? Genau- der BSO. So ein Dienstposten bringt echt Härten mit sich.

(Aber ich glaube wir sind a weng OT)
Autor Desperado
 - 15. April 2012, 13:20:52
@wolverine

na,toll,ich hab auch immer verstanden,das wir mussten und nicht durften! ;) Gerade in der Hitze im Sommer da unten,ist das manchmal nicht einfach wegzustecken! ;D
Autor wolverine
 - 15. April 2012, 12:56:32
Zitat von: Tommie am 15. April 2012, 11:13:19
Für die Soldaten im Einsatz gilt zwar, dass sie am Tag maximal zwei Dosen Bier trinken dürfen, dies aber nicht müssen ;) !
Das sagt man einem erst jetzt.... >:(

;) ;D
Autor ulli76
 - 15. April 2012, 11:22:25
Bevor ich es vergesse: Die truppenärztliche Versorgung bis zum Abschluss der Einstellung (also incl. der Einstellungsuntersuchung) beschränkt sich auf Notfallmaßnahmen/dringliche Maßnahmen und Maßnahmen, die zur Klärung der Wehrdiensttauglichkeit erforderlich sind.

Und ja, es gibt Truppenärzte, die übergewichtige Reservisten einstellen- das ist aber deren Kulanz und kann richtig Ärger einbringen.
Autor Tommie
 - 15. April 2012, 11:13:19
@ Bo105 Kreisel:

Auch ich kann nur bestätigen, dass der Truppenarzt sich korrekt verhalten hat! Ich habe auch eine aktuelle WFV-III und mein Fliegerarzt würde den Teufel tun und mir ein Gefälligkeitsgutachten schreiben! Außerdem muss man in meinem Alter (Ü40) ohnehin alle drei Jahre nach Fürsty, wo alle Soldaten, die eine WFV benötigen, gleich (schlecht ;) !) behandelt werden. Und mit einem GGT außerhalb des Normbereiches werden Sie auch dort "abfahren" und die WFV nicht erhalten!

Außerdem kann ich ein wenig rechnen: 2 Dosen Bier a 0,33 Liter sind bei mir 0,66 Liter am Tag. Bier enthält je nach Sorte zwischen 5 und 6 % Alkohol (von irgendwelchen Starkbieren mal abgesehen!). Rechnen wir hier einmal mit 5,5 %, dann kommen wir auf 36,3 ml reinen Alkohol am Tag bei den von Ihnen erwähnten Soldaten im Auslandseinsatz. Ihr Wein enthält um die 12 bis 16 % Alkohol. Somit kommen wir bei dem Teil, der statistisch gesehen auf Sie entfällt (1/2 Flasche = 350 ml) auf einen Anteil von 49 ml reinen Alkohol, wenn wir davon ausgehen, dass Ihr Wein 14 Vol.-% Alkohol enthält. Rein vom Alkoholvolumen sind das ca. 35% mehr als in zwei Dosen Bier enthalten ist!

Für die Soldaten im Einsatz gilt zwar, dass sie am Tag maximal zwei Dosen Bier trinken dürfen, dies aber nicht müssen ;) ! Wohin das führen kann, haben Sie uns ja in aller Deutlichkeit vor Augen geführt: Zuerst zu erhöhten Leberwerten, anschließend irgenwann einmal zum Alkoholismus ;) ! Wer zwingt Sie denn dazu, sich jeden Abend eine Pulle Wein in den Kopf zu giessen? Etwa Ihre Leber, die sonst "zwickt" ;) ?

Fazit: Wenn der Medizinmann sie aus dem Verkehr zieht und sie "vorübergehend nicht wehrdienstfähig" schreibt, ist das erstens sein gutes Recht, zweitens durch entsprechende Vorschriften gedeckt und drittens einzig und alleine Ihr Problem! Wenn Sie dagegen durch eine Beschwerde oder Eingabe vorgehen wollen, bleibt Ihnen das unbenommen. Allerdings kann ich Ihnen schon jetzt sagen, wie das Enden wird: Der Medizinmann wird das aussitzen und Sie werden damit nichts erreichen, außer dass dieser Schuß definitiv nach hinten los gehen wird! Oder glauben Sie im Ernst, dass der Wehrbeauftragte Sie einstellt?