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Autor F_K
 - 14. Juli 2015, 10:45:48
Der Laufbahnwechsel wird durch Dich angestrebt - d. h. dies Frage kannst nur Du beantworten.

Dein DV wird sicherlich diese Maßnahme bei seiner Stellungnahme berücksichtigen - da kommt es auf das Gesamtbild an.
Autor knck
 - 14. Juli 2015, 09:59:14
Der Thread ist zwar schon etwas älter... aber ich wollte nicht extra einen neuen aufmachen.

Kann eine einfache Disziplinarmaßnahme (halbes Jahr her, aufgrund von desöfteren verschlafen (5-10 Minuten zu spät im Dienst) in längerem Zeitraum - permanente Müdigkeit vom Arzt auf Eisenmangel diagnostiziert; seit der Behandlung keine weiteren Vorfälle) dazu führen, nicht weiterverpflichtet zu werden bzw. einen Laufbahnwechsel anzustreben?

Die Sachlage ist ja klar und kann auch vom Arzt oder Chef bestätigt werden?
Autor grancan
 - 30. Mai 2012, 23:41:15
Naja war ja in dem Sinne kein Nachteil für mich.
Der Psychologe war wiederum ziemlich beeindruckt von meinem Dienstzeugnis.

Hat ja alles geklappt.  ;)
Autor KlausP
 - 30. Mai 2012, 23:26:10
Weil dann das KWEA geschlampt hat. Alle einfachen Disziplinarmaßnahmen (außer Förmliche Anerkennungn) sind definitiv 3 Jahre nach Unanfechtbarkeit der letzten Maßnahme aus den Personalunterlagen zu tilgen.
Autor grancan
 - 30. Mai 2012, 23:23:36
Zitat von: KlausP am 30. Mai 2012, 23:20:15
ZitatAlso meine einfache Disziplinarstrafe hatten die auch nach über 7 Jahren

Wer hat die denn verhängt?

Ein freundlicher Hauptmann in Vertretung für unseren eigentlichen Hauptmann.
Warum?   
Autor KlausP
 - 30. Mai 2012, 23:20:15
ZitatAlso meine einfache Disziplinarstrafe hatten die auch nach über 7 Jahren

Wer hat die denn verhängt?
Autor grancan
 - 30. Mai 2012, 23:18:53
Zitat von: KlausP am 26. April 2012, 05:51:17
ZitatEr musste 100 € Strafe zahlen und wurde erst in der Stammeinheit zum Gefreiten.

Unsinn. Das ist eine einfache Disziplinarmaßnahme mit der Bezeichnung "Disziplinarbuße", die wird nach 3 Jahren gelöscht und die spätere Beförderung zum Gefreiten hat damit gar nichts zu tun.

Also meine einfache Disziplinarstrafe hatten die auch nach über 7 Jahren  ;)
Wie viele hier schon sagen "Ehrlich währt am längsten" für die, die mit dem Gedanken spielen was zu verheimlichen.  ;)
Autor grancan
 - 26. April 2012, 23:45:31
Ja die durften wählen. ;D
Autor Paramedic
 - 26. April 2012, 22:26:26
Da darf man wählen?
Das wäre mir neu  ???
Autor grancan
 - 26. April 2012, 22:24:42
Der hatte dann die Wahl zwischen 100 € Strafe oder 1 Woche Ausgangsverbot (über Sylvester  ;D).
Zum Gefreiten wurde er glaub ich erst nach 5 Monaten.
Die hatte aber Glück das sie keine Anzeige bekommen hatten, wegen Nötigung.
Autor KlausP
 - 26. April 2012, 05:51:17
ZitatEr musste 100 € Strafe zahlen und wurde erst in der Stammeinheit zum Gefreiten.

Unsinn. Das ist eine einfache Disziplinarmaßnahme mit der Bezeichnung "Disziplinarbuße", die wird nach 3 Jahren gelöscht und die spätere Beförderung zum Gefreiten hat damit gar nichts zu tun.
Autor grancan
 - 26. April 2012, 00:23:16
Oh, ein Kumpel von mir hat ein Diszi in seiner AGA bekommen das war Ende 2004 und hat auch seinen Termin zur Wiedereinstellung jetzt im Mai 2012.
Das ist aber knapp oder sind die 7 Jahre sicher? Er musste 100 € Strafe zahlen und wurde erst in der Stammeinheit zum Gefreiten.
Sein Wehrdienstberater meinte er bräuchte es nicht angeben.
Autor KlausP
 - 25. April 2012, 13:29:53
Zitat§ 8 Tilgung

(1) Förmliche Anerkennungen sind zu tilgen, wenn ihre Rücknahme unanfechtbar geworden ist.
(2) Eine einfache Disziplinarmaßnahme ist nach drei Jahren, eine Kürzung der Dienstbezüge nach fünf Jahren und ein Beförderungsverbot, auch in Verbindung mit einer Kürzung der Dienstbezüge, nach sieben Jahren zu tilgen. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Disziplinarmaßnahme verhängt wird oder mit der Verkündung des ersten Urteils. Wird der Soldat während der Frist wegen einer anderen Tat rechtskräftig bestraft oder wird gegen ihn eine Disziplinarmaßnahme unanfechtbar verhängt, beginnt die Frist von neuem. Für den Beginn der Frist gilt Satz 2. ...

Quelle: WDO http://www.gesetze-im-internet.de/wdo_2002/BJNR209310001.html
Autor miguhamburg1
 - 25. April 2012, 13:20:44
@grancan: Disziplinarmaßnahmen außer Förmlichen Anerkennungen werden nach zwei Jahren gelöscht/getilgt.

@ all: Wer Saz werden will, muss zustimmen, dass die Bundeswehr eine unbeschränkte Auskunft aus dem BZR erhält. Ohne diese Einwilligung keine Einstellung.
Autor revolvermann
 - 25. April 2012, 12:56:33
Zitat von: sny am 25. April 2012, 12:43:01
Zitat von: Palix am 22. April 2012, 17:01:47
Also das Führungszeugnis das ich abgeben musste war nicht das normale was du als person bekommst somit steht da alles drin egal ob verjährt oder was auch immer immerhin wurdest du ja dafür verknackt.(wenn ich das so ausdrücken darf).so hat man mir das aufm amt gesagt.
was du abgeben musstest, ist das sog. kleine führungszeugnis, dort stehen nur aktuelle verurteilungen drin, also straftaten die du begangen hast und die eine veruteilung hat, die über 89tagessetze geht!

das sog. große führzungszeugnis, bekomsmt du und die bundeswehr als papier gar nicht zu gesicht, du hast keinerlei chance das einzusehen, die budneswehr muss sich da auch an das ordnungsamt wenden und dort nachfragen, diese haben da sicherlich ein abkommen, dann wird das vom ordnungsamt (aber auch nur eine handvoll extra geschulten personal, da es in die extremste und tiefste privatsphäre von dir geht) eingesehen und dann als tauglich oder nicht tauglich empfunden, dann bekommt die BW von denen bescheid, du selber machst dann aber eine einwilligung, dass die BW das machen darf, indem du ihnen deine bewerbung abgibst!

Moin, das kann ich einfach so nicht stehenlassen:

Es gibt heute das "normale" und das "erweitere" Führungszeugnis. Und ich kann sehr wohl in die Einträge von mir im Bundeszentralregister reinsehen. Und die Bundeswehr auch. Wie soll denn bitte ein/e Angestellte/r beim Ordnungsamt entscheiden ob tauglich oder nicht? Hier müsste es schon klingeln....

Ich mag Wikipedia nur ungern als Quelle angeben, da nicht immer verlässlich, aber was in diesen Link http://de.wikipedia.org/wiki/F%C3%BChrungszeugnis steht deckt sich mit meinem Wissen darüber.

Gruss

Revolvermann