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In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: KlausP am 30. Mai 2012, 23:20:15ZitatAlso meine einfache Disziplinarstrafe hatten die auch nach über 7 Jahren
Wer hat die denn verhängt?
ZitatAlso meine einfache Disziplinarstrafe hatten die auch nach über 7 Jahren
Zitat von: KlausP am 26. April 2012, 05:51:17ZitatEr musste 100 € Strafe zahlen und wurde erst in der Stammeinheit zum Gefreiten.
Unsinn. Das ist eine einfache Disziplinarmaßnahme mit der Bezeichnung "Disziplinarbuße", die wird nach 3 Jahren gelöscht und die spätere Beförderung zum Gefreiten hat damit gar nichts zu tun.
ZitatEr musste 100 € Strafe zahlen und wurde erst in der Stammeinheit zum Gefreiten.
Zitat§ 8 Tilgung
(1) Förmliche Anerkennungen sind zu tilgen, wenn ihre Rücknahme unanfechtbar geworden ist.
(2) Eine einfache Disziplinarmaßnahme ist nach drei Jahren, eine Kürzung der Dienstbezüge nach fünf Jahren und ein Beförderungsverbot, auch in Verbindung mit einer Kürzung der Dienstbezüge, nach sieben Jahren zu tilgen. Die Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Disziplinarmaßnahme verhängt wird oder mit der Verkündung des ersten Urteils. Wird der Soldat während der Frist wegen einer anderen Tat rechtskräftig bestraft oder wird gegen ihn eine Disziplinarmaßnahme unanfechtbar verhängt, beginnt die Frist von neuem. Für den Beginn der Frist gilt Satz 2. ...
Zitat von: sny am 25. April 2012, 12:43:01Zitat von: Palix am 22. April 2012, 17:01:47was du abgeben musstest, ist das sog. kleine führungszeugnis, dort stehen nur aktuelle verurteilungen drin, also straftaten die du begangen hast und die eine veruteilung hat, die über 89tagessetze geht!
Also das Führungszeugnis das ich abgeben musste war nicht das normale was du als person bekommst somit steht da alles drin egal ob verjährt oder was auch immer immerhin wurdest du ja dafür verknackt.(wenn ich das so ausdrücken darf).so hat man mir das aufm amt gesagt.
das sog. große führzungszeugnis, bekomsmt du und die bundeswehr als papier gar nicht zu gesicht, du hast keinerlei chance das einzusehen, die budneswehr muss sich da auch an das ordnungsamt wenden und dort nachfragen, diese haben da sicherlich ein abkommen, dann wird das vom ordnungsamt (aber auch nur eine handvoll extra geschulten personal, da es in die extremste und tiefste privatsphäre von dir geht) eingesehen und dann als tauglich oder nicht tauglich empfunden, dann bekommt die BW von denen bescheid, du selber machst dann aber eine einwilligung, dass die BW das machen darf, indem du ihnen deine bewerbung abgibst!