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Autor MichaelZi
 - 03. Mai 2012, 14:09:01
Zitat von: Tommie am 23. April 2012, 21:22:13
Übrigens, diejenigen, die es betrifft, erhalten dazu einen Unterricht! Aber wie immer schläft da wohl zweimal die Hälfte ;) !
;D ;D ;D ;D Desn kenne ich au irgendwoher bei uns hatte der Unterrichtsraum au einen schönen bei namen Schlafbunker  :D
Autor kleenemaus_1990
 - 23. April 2012, 21:48:12
Zitat von: KlausP am 23. April 2012, 19:34:58
ZitatAls SaZ kannst du Trennungsgeld beantragen.

Ja ... nee ... is klar ... Aber nur dann, wenn er einen anerkannten eigenen Hausstand hat und ihm die Umzugskostenvergütung nicht zugesagt worden ist.

Ja, danke für den Hinweis. Ist natürlich klar =)

MkG
Autor ulli76
 - 23. April 2012, 21:23:52
Und die Kulanz der Bahn ist auch legendär.... ::)
Autor Tommie
 - 23. April 2012, 21:22:13
Sicher hätte man das besser regeln können ;) ! Übrigens, diejenigen, die es betrifft, erhalten dazu einen Unterricht! Aber wie immer schläft da wohl zweimal die Hälfte ;) !
Autor mailman
 - 23. April 2012, 20:54:53
Ja das ist aber auch blöd forumulier mit dem "Rabatt den auch eine BC 25 gewähren würde"

Muß man sich etwas durch das Menu kömpfen dann gehts.
Autor Tommie
 - 23. April 2012, 20:10:12
Nein, der Truppenausweis ist keine "BahnCard 25" und der Bahnberechtigungsausweis ist es auch nicht!

Mit dem Bahnberechtigungsausweis können dessen rechtmäßige Inhaber lediglich einen Wehrdienstrabatt auf alle Fahrten mit der Deutschen Bahn in Anspruch nehmen, der einer BahnCard 25 entspricht, also 25% ausmacht! Und das hat schon manchem, der als Rabatt "BahnCard 25" eingegeben hat und dann mit dem Bahnberechtigungsausweis ankam, das Genick gebrochen, weil das, wenn man es richtig auslegt, fahren ohne gültige Fahrkarte ist!
Autor Paramedic
 - 23. April 2012, 20:07:33
Ist der Truppenausweis eigentlich auch Bahncard 25? Hab das mal von einem gehört, aber konnte mir das nicht vorstellen
Autor KlausP
 - 23. April 2012, 19:34:58
ZitatAls SaZ kannst du Trennungsgeld beantragen.

Ja ... nee ... is klar ... Aber nur dann, wenn er einen anerkannten eigenen Hausstand hat und ihm die Umzugskostenvergütung nicht zugesagt worden ist.
Autor kleenemaus_1990
 - 23. April 2012, 19:30:46
Guten Abend,

also, wenn du FWDL bist, erhälst du, wie schon unten beschrieben, einen Bahnberechtigungschein.

Als SaZ kannst du Trennungsgeld beantragen. Mit der BahnCard kenne ich mich nicht aus (aber bin auch der Meinung, dass man irgendwie zumindest einen Zuschuss erhält)

Lg
Autor Tommie
 - 23. April 2012, 16:42:25
Mann bekommt hier volle hundert Gummipunkte, wenn man die Forumssuche bemüht ;) !

Kurzversion: FWDL erhalten einen Bahnberechtigungsausweis für beliebig viele kostenlose Fahrten zwischen Wohnung und Kaserne, auch im ICE, SaZ erhalten einen Zuschuß zur BahnCard 50 und zahlen Ihre Familienheimfahrten selbst von ihren Bezügen.
Autor Sechsfuenfzig
 - 23. April 2012, 16:35:52
Hi.
Man bekommt ja einen Gutschein beim Dienstantritt für die Deutsche Bahn.

Meine frage lautet. Bekommt man wenn man nach Hause und wieder in die Kaserne fährt wieder Gutscheine oder bekommt man als Soldat günstiger Tickest oder kann man mit dem Truppenausweis kostenlos Bahn fahren?

Hoffe auf ein paar Antworten oder Erfahrungen wie es bei euch war.