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ZitatUnd, nein, vom beschriebenen Verfahren gibt es KEINE Sonderregelungen.
Zitat von: KlausP am 23. April 2012, 13:53:40Das kann nur die SDBw.
Zitatgibt es da keine Sonderregelung für solche Fälle ? schriftlich oder so ?
Zitat von: Tommie am 23. April 2012, 13:48:24
Ja, der Kdr kann Ihre Eignungsübung verlängern! Aber ob das so schnell geht!
Außerdem sehe ich bei der Diagnose ohnehin eine drohende Ausmusterung bzw. Dienstunfähigkeit auf Sie zu kommen! Fakt ist, wenn Sie nichts machen, sind Sie ab 01.05.2012 arbeitslos!