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Zitat von: BulleMölders am 26. April 2012, 12:45:32
Ein Empfangsbekenntnis bekommt man auch nicht ausgehändigt, man unterschreibt es, womit man bestätigt, dass man das Schriftstück was in dem Empfangsbekenntnis genannt ist erhalten hat.
Das Empfangsbekenntnis kommt dann zu den Akten.
Zitat von: LwPersFw am 25. April 2012, 00:41:18
Hallo Morpheus,
alles was ich jetzt schreibe geht von der Annahme aus, das Sie im Rahmen der Ernennung zum
SaZ wirklich kein Schreiben zur UKV bekommen und dafür ein Empfangsbekenntnis unterschrieben haben
(ich sage dies vor dem Hintergrund das 2009 schon etwas her ist...):
Also, grundsätzlich hätte im Rahmen der Ernennung vom FWDL zum SaZ auch eine Entscheidung zur
Zusage bzw. Nichtzusage der UKV getroffen werden müssen, da die Erstverpflichtung eines FWDL zum
SaZ wie eine Einstellung zu behandeln ist.
Diese Entscheidung hätte Ihnen in schriftlicher Form gegen Empfangsbekenntnis ausgehändigt werden müssen.
Zitat von: LwPersFw am 24. April 2012, 21:10:33
Um Ihre Frage richtig bewerten zu können, müssen Sie aber bitte folgende Fragen beantworten:
1. Zu welchem Stichtag wurden Sie zum SaZ ernannt ?
2. Wurde Ihnen im Rahmen der Ernennung ein Schriftstück bzgl. der Umzugskostenvergütung (UKV) ausgehändigt?
3. Wenn ja >> was steht zur UKV in diesem Schreiben ?
4. Wurden Sie vor Ernennung zur UKV angehört ?
5. Wie weit ist Ihr Wohnort von Ihrer Stammeinheit, wo Sie SaZ wurden, entfernt?
6. Oder wurden Sie noch in der Dienststelle ernannt, wo Sie FWDL waren und dann erst zu Ihrer jetzigen Einheit versetzt ?
7. Wurden Sie von dieser Stammeinheit zur ZAW versetzt ? Oder wurden sie kommandiert ?
8. Auf der Verfügung gibt es im unteren Bereich einen Passus zur UKV >> welche Nr steht dort ? z.B. 2.1
9. Wurden Sie von der ZAW wieder in Ihre alte Stammeinheit versetzt ?
10. Auf der Verfügung gibt es im unteren Bereich einen Passus zur UKV >> welche Nr steht dort ? z.B. 2.1
11. Wie groß ist die Entfernung ZAW >> Stammeinheit ?
12. Wenn Sie versetzt wurden, wurden Sie zur UKV angehört ?