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Zusammenfassung

Autor Murphy
 - 23. Juni 2005, 23:02:45
Danke erst mal für die Antworten, da schriftlich noch nichts bekannt ist, steht meiner Einstellung bislang noch nichts entgegen. Daher kann ich, glücklicherweise, am 04.07.2005 anfangen.

Und falls das Verfahren dann nicht eingestellt wird (was ich mir nicht vorstellen kann), dann werde ich wohl bestimmt unter 90 Tagessätzen bleiben.

Dann sag ich einfach mal... Anker wirf!    ;D
Autor Timid
 - 23. Juni 2005, 19:32:57
Ich würde einfach mal im Soldatengesetz nachschauen, für SaZ gilt dabei besonders der § 55.

Demach ist ein vorbestrafter Soldat (BS wie SaZ) u.a. zu entlassen, wenn er eine Straftat begangen und zu mindestens einem Jahr Freiheitsstrafe verurteilt wurde (§ 38, (1) 1), eine vorsätzliche Tat begangen hat, die in den Bereich "Friedensverrat, Hochverrat, Gefährdung des demokratischen Rechtsstaates, Landesverrat oder Gefährdung der äußeren Sicherheit" fällt und zu einer Freiheitsstrafe verurteilt wurde (§ 38, (1) 2); außerdem, wenn er wegen einer Tat verurteilt wurde, die ihn einer Berufung in das Dienstverhältnis eines Berufs-/Zeitsoldaten als unwürdig erscheinen lässt (§ 46, (2) 3).
Und ganz allgemein ist jeder Angestellte/Beamte der BRD aus seinem Dienstverhältnis zu entfernen, wenn er "infolge strafgerichtlicher Verurteilung die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter verloren" hat.
Autor Knasti
 - 23. Juni 2005, 19:14:12
Aha d.h. sie wird erst wenn 90 Tagessätze erreicht sind in das Führungszeugnis eingetragen und nur wenn was im Führ.zeug.
steht wird man entlassen!?

Habe ich es erfasst?
Autor Lidius
 - 23. Juni 2005, 17:25:56
Zitat von: Knasti am 23. Juni 2005, 16:17:01
Ich habe eine Straftat begangen, die Gerichtsverhandlung findet im August statt.
Dienstantritt meiner 12Jährigen Verpflichtung ist im July, werde ich nach verkündung eines Urteils was mich belastet wieder entlassen?



Kommt auf die Straftat und das Strafmaß an, sollte es eine Strafe über 90 Tagesätze oder Haft auf Bewährung seien kannst du von einer Entlassung ausgehen.
Autor Knasti
 - 23. Juni 2005, 16:17:01
Ich habe eine Straftat begangen, die Gerichtsverhandlung findet im August statt.
Dienstantritt meiner 12Jährigen Verpflichtung ist im July, werde ich nach verkündung eines Urteils was mich belastet wieder entlassen?

Autor Murphy
 - 21. Juni 2005, 15:38:43
Nein, ich bin noch nicht vernomen worden... der Sachbearbeiter von der OPZ sagt, dass meine Einstellung evtl. verschoben werden könnte. Aber das wäre dann doch ein Nachteil. Die nehmen jetzt Rücksprache mit meiner Stammeinheit und wollen von denen eine Entscheidung.
Autor Piet
 - 21. Juni 2005, 13:55:26
Hatte ein ähnliches Problem, allerdings wegen Beleidigung, war allerdings auf Widerruf verpflichtet. Zu keiner Zeit ist das Thema "Vorstrafe/laufendes Verfahren" zur Sprache gekommen, nur beim S2/MAD, als es um die Ü2 ging. Dort habe ich dann (war schon nach 3 Monaten) das Schreiben der StA, dass das Verfahren eingestellt worden sei, vorlegt und gut.

Auch für die Bundeswehr gilt ja erst einmal die Unschuldsvermuitung, d.h. selbst wenn ein Verfahren gegen Dich anhängig bist, bist Du trotzdem noch unschuldig und Dir dürfen keinerlei Nachteile dadurch entstehen. Insofern kann Dir da erst einmal nichts passieren.

Bist Du zu der Sache schon vernommen worden?

Autor Murphy
 - 21. Juni 2005, 12:55:22
Mahlzeit.

Ich soll am 04.07.2005 als OA eingestellt werden. Dummerweise läuft ein Strafverfahren wegen KV gegen mich. Inwiefern kann das meine Einstellung verzögern? Werde ich überhaupt eingestellt? Oder werde ich erst mal "widerruflich" eingestellt?

Zum Sachverhalt: Bin in eine Schlägerei geraten, musste mich wehren und bin jetzt angezeigt worden. Das ist sehr kurz dargestellt und natürlich nur meine Sicht... bin ziemlich fertig, weil ich mir Sorgen um meine Einstellung mache.

Danke schon mal für die Antworten.