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AUS AKTUELLEM ANLASS:
In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen
Zitat von: Schamane am 03. Mai 2012, 06:15:02
Denn schließlich ist das wichtigste beim Bund, dass man sich absichert.
Zitat von: Tommie am 02. Mai 2012, 06:28:29
Zwei kurze Anmerkungen:
1. Sie können aber schon die Vorschriftenzitate lesen, oder? Eine Zustimmung des Arbeitgebers ist genau in den genannten Fällen erforderlich und sonst nicht!
Zitat von: Tommie am 02. Mai 2012, 06:28:292. SAP? Was haben denn Sie geraucht? Was bitteschön hat ein Wehrübender mit SAP zu tun? Die sind darin nicht erfasst, so dass für Lehrgangsteilnahmen von Wehrübenden immer noch sog. "Blindbuchungen" gemacht werden müssen. Und anschließend werden die Plätze manuell vergeben! Wehrübungsanforderungen z. B. für meinen Einsatz, der demnächst beginnt, werden vom Leitverband über Email (Formular WÜb-Anforderung als Anhang!) an die SDBw (KWEA in Kopie!) gemacht und dann von der SDBw ebenfalls per Email dem KWEA als genehmigt mitgeteilt! SAP ist dabei überhaupt nicht im Spiel! Quelle hierfür: SDBw, KptLt. H. vom letzten Donnerstag, 26.04.2012!
Zitat"117. Die schriftliche Zustimmung der Arbeitgeberseite/der Dienstbehörde ist von dem Übungstruppenteil/der Übungsdienststelle einzuholen und der Anforderung zu Wehrdienstleistungen beizufügen für Wehrübungen und Übungen
- von mehr als drei Monaten Dauer oder
- soweit sie nach Erreichen der gesetzlichen Gesamtdauer sechs Wochen im Kalenderjahr überschreiten oder
- zur Ausbildung für eine besondere Auslandsverwendung, wenn für diese selbst die Zustimmung erforderlich ist."
Zitat"Wehrübungen und Übungen dauern grundsätzlich höchstens drei Monate. Zu Wehrübungen und Übungen können bis zu folgender gesetzlicher Gesamtdauer einberufen werden:
- Offiziere 12 Monate,
- Unteroffiziere 9 Monate und
- Mannschaften 6 Monate.
Auf die Gesamtdauer von Wehrübungen und Übungen, werden die Wehrübungen und Übungen, die als Bereitschaftsdienst von der Bundesregierung angeordnet wurden und die Wehrdienstarten/Dienstleistungsarten besondere Auslandsverwendung (Kapitel 4), Hilfeleistung im Innern (Kapitel 5) und Hilfeleistung im Ausland (Kapitel 13) nicht angerechnet"
Zitat von: F_K am 29. April 2012, 18:00:07Zweimal kann aber wohl nicht schaden...
Zitat(... durch die Notwendigkeit, eine Wehrübung für die Beurteilung zu haben (idR. min. 12 Tage am Stück), entfällt sowieso in den meisten / vielen Fällen die Notwendigkeit einer Anrechnung von DVags ....)
Zitat von: F_K am 27. April 2012, 08:43:23
Du machst am WE DVags "alleine" bei Deinem MobTrT? Hört sich etwas komisch an ...
Zitat von: F_K am 27. April 2012, 08:43:23
Weitere Fragen: Dienstgrad, Dotierung der Stelle, WÜ Tage im Dienstgrad, Beurteilung (nicht älter als ein Jahr), dafür notwendige WÜ schon gemacht, alle ATNs vorhanden, ?
Zitat von: Holgi33 am 26. April 2012, 19:26:49Zitat...Die genauen Ausführungsbestimmungen werden derzeit erarbeitet und nach Entscheidung veröffentlicht.