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Zusammenfassung

Autor Vwdr 43
 - 12. Mai 2012, 16:45:36
Moin,

Dienstgrad engültig bekommt man wenn...

1. entsprechende Wehrübungstage in vorläufigen Dienstgrad auf dem der Dienstgradhöhe entsprechenden Dienstposten
2. Laufbahnlehrgang
3. Militärfachlicher Lehrgang bei mir steht es halt noch im Raum, ob mein Mob Trt. das als AAP machen kann ( genau das ist mein momentanes Problem )
4. entsprechende Beurteilung

Borddienstverwendungsfähig bin ich, hatte gerade eine 4 Wöchige WÜ beim SEK M auf dem MZL Lachs in Eckernförde und eben die dafür nötige Ärztliche Untersuchung


Erzähl mir doch bitte mal etwas über Deinen Werdegang als Reservist bzw. natürlich auch als Aktiver ...auch wenn es laut Deiner Aussage schon etwas her ist ....
Autor OBtsm
 - 12. Mai 2012, 14:09:57
Wann bekommt man denn seinen DG (wie in deinem Fall)endgültig??Ist das an WÜ-Tage gebunden oder wie läuft das ab??
Du kannst den fachlichen Teil für den Btsm oder Maat auch als AAP machen,bei mir waren das 3x vier Wochen WÜ an Bord (bin beordert bei EF 2),ist allerdings schon 8 Jahre her,vielleicht hat sich da was geändert.

Um an Bord zu kommen,und das sollte als 43-er ja dein Ziel sein, steht dann noch die Borddienstverwendungsfähigkeits-Untersuchung (G26-3) und eventl. einige Impfungen an.
Autor Vwdr 43
 - 11. Mai 2012, 18:35:49
Moin OBtsm,

ja bin ich. 2. Zerstörergeschwader in WHV auf der D 181 Hamburg. Zur See fahren würde ich sofort wieder, wenn ich die Möglichkeiten hätte.
Autor OBtsm
 - 11. Mai 2012, 11:20:21
Vwdr 43 bist Du während Deiner aktiven Zeit zur See gefahren??Auf welcher Einheit?
Willst du denn (wieder) zur See fahren,z.B. Fregatte,Korvette,Tender,EGV??
Autor miguhamburg1
 - 09. Mai 2012, 10:40:47
Lieber F_K,

Sie liegen selbstverständlich richtig, was die reine Anzahl der Dienstposten in den früheren n/a Truppenteilen anbelangt. Sie wissen aber genauso gut wie ich, dass diese Truppenteile auch in den Zeiten des Kalten Krieges auch nur äußerst sparsam beübt wurden, und dass diese Übungen mit Masse auch nicht besonders ereignisreich waren. Die Masse dieser n/a Truppenteile wurde sodann im Anschluss an die deutsche Wiedervereinigung bereits ab Mitte der 1990er Jahre aufgelöst, nachdem sie seit Mitte/Ende der 1980er Jahre auch nicht mehr mit Volltruppenübungen beübt wurden. Dadurch fielen massenhaft Beorderungsmöglichkeiten für Reservisten aller Laufbahnen weg. Seit rund 10 Jahren gibt es die Spiegeldienstposten und seit 2005/06 die umgestellte ZMZ und wieder aufgestellte n/a Truppenteile. Und damit gibt es für Feldwebel und Offiziere der Reserve deutlich mehr Beorderungsdienstposten, auf denen sie üben und gefördert werden können, als in allen vorherigen Zeiten. Ihr Hinweis betrifft vor allem die Mannschaftsdienstposten der Reserve. Diese Prämissen hatte ich tatsächlich versäumt, in meinem letzten Beitrag zu erwähnen.
Autor F_K
 - 09. Mai 2012, 10:06:51
Lieber Miguhamburg:

Zitata) Die Beorderungsmöglichkeiten für beorderungsWILLIGE und taugliche Reservisten haben in den letzten 10 Jahren massiv zugenommen. Sowohl in aktiven Truppenteilen, Kommandobehörden und militärischen Dienststellen, in nichtaktiven Truppenteilen, als auch im Bereich der ZMZ (hier Stabsoffiziere, Offiziere, Feldwebel und Ärzte). Durch die RSU-Truppenteile werden in Zukunft zusätzliche Beorderungsmöglichkeiten entstehen.

Diese Aussage ist sachlich einfach nicht zutreffend.

- Durch die Reduktion der Bundeswehr und den Wegfall ALLER nichtaktiven VERBÄNDE (da gab es mal Regimenter, es gab (zuletzt) ca. 50 HSchBtl - alleine dies waren ca. 50.000 Dienstposten - Geschichte) sind die Anzahl der Beorderungsmöglichkeiten in den letzten Jahren eher massiv reduziert worden.
(noch Ende der 90ziger jahre gab es ca. 500.000 aktive Soldaten und eine V Stärke von ca. 1,3 Mio Soldaten - also 800.000 Mobstellen - heute unglaublich, war aber so, liebe Kinder ...)

- Es war aber schon immer so, dass eine ausreichende Anzahl von Beorderungsmöglichkeiten nicht besetzt war - so dass es für interessierte Res immer die MÖGLICHKEIT der Beorderung gibt und gab.

- Die RSU Einheiten werden zusätzliche Beorderungsmöglichkeiten schaffen (Größenordnung vielleicht 2500), gleichzeitig werden durch die Truppenreduktion aber Spiegel- und Ergänzungsdienstposten in der Größenordnung von 10.000 Stelen wegfallen - so dass INSGESAMT eine deutliche REDUKTION der Beorderungsmöglichkeit verbleibt.

-> ist aber nicht schlimm, da immer noch viele Stellen nicht besetzt werden können.
Autor miguhamburg1
 - 09. Mai 2012, 09:58:40
Halten wir doch ganz allgemein einmal fest:

a) Die Beorderungsmöglichkeiten für beorderungsWILLIGE und taugliche Reservisten haben in den letzten 10 Jahren massiv zugenommen. Sowohl in aktiven Truppenteilen, Kommandobehörden und militärischen Dienststellen, in nichtaktiven Truppenteilen, als auch im Bereich der ZMZ (hier Stabsoffiziere, Offiziere, Feldwebel und Ärzte). Durch die RSU-Truppenteile werden in Zukunft zusätzliche Beorderungsmöglichkeiten entstehen.

b) Die Möglichkeiten, als Reservist in Verwendungen zu kommen, für die man in der aktiven Zeit nicht ausgebildet wurden, sind erheblich vielfältiger als früher. Nicht immer sind die Wunschverwendungen möglich (Holgis Beispiel des PzGrenZgFhr ist dafür sehr gut). Aber es gibt diverse andere Möglichkeiten, ge- und dann auch befördert zu werden und die Personalführer der SDBw/des PersA sind mittlerweile sehr bemüht, zusammen mit dem Reservisten gangbare Lösungen zu finden.

c) Nicht immer kann für beorderungswillige Reservisten eine Lösung gefunden werden, um die z.B. von Holgi und anderen aufgeführten Wege zu gehen, weil der Zivilberuf dafür schlicht nicht ausreichend Freiräume ermöglicht. Das ist für den Reservisten enttäuschend. Das liegt jedoch in den wenigsten Fällen in der Verantwortung der Bundeswehr, die für diese Förderungen natürlich auch Zeit für Lehrgänge, AaP etc. benötigt. Denn es macht nun keinen Sinn Reservisten auf Dienstposten einzusetzen (also zu beordern, einzuberufen und zu bezahlen), wenn die für diese Verwendung notwendige Ausbildung/Qualifizierung fehlt.
Autor Vwdr 43
 - 09. Mai 2012, 09:54:00
Mit der SDBw gesprochen,

Auszug aus der E-Mail von der SDBw

..........
Alternativ wurde Ihrer Kalenderführenden
Dienststelle/Beorderungstruppenteil mitgeteilt, dass wenn Ihr
Beorderungstruppenteil in der Lage ist
eine Ausbildung am Arbeitsplatz durchführen zu können, einen Antrag auf
Genehmigung hierzu bei der fachlich zuständigen Stelle, in diesem
Fall Marinetechnikschule, stellen kann. Diese Genehmigung ist dann der
Stammdienststelle der Bundeswehr Dez IV 1 vorzulegen. Eine Ausbildung
am Arbeitsplatz könnte dann gesplittet werden.

Scheint so, als ob mein Beo. Trt. nun endlich mal in Erscheinung treten müsste ...
Autor F_K
 - 09. Mai 2012, 09:28:04
ZitatGerade heute erst in unserer Terminplanung eingepflegt die RS-Ausbildung. Dauer: 6 Wochen!!!
Will man Milan noch mitmachen, dann noch mal 4 Wochen.

Meine Zeitangaben waren "Schätzungen / Erinnerungen", mit der RS Ausbildung hatte ich nur begonnen, durfte ich aber nicht beenden, Milan habe ich.

Aber es zeigt meinen HAUPTAUSSAGEpunkt - In Absprache mit der personalbearbeitenden Stelle und dem BeordTrT muss so ein Dienstposten gesucht werden, der eine Förderung in angemessene Zeit ermöglicht.

Also positive, guter Fall - PzGrenFw als Sicherungszugführer (weil da keine kdt, RS oder Milan ATB gefordert ist), damit Beförderung zum Fw möglich, DANN umplanung z. b. auf StDst (in der Reihenfolge frühe Beförderung möglich, falls direkt StDst, dann lange "Vorausbildung" notwendig.

Negativer bzw. unmöglicher Fall wäre für einen Res nunmehr PzGrenZhr - oder halt hier im Thread eine komplexe, technische Verwendung
Autor Holgi33
 - 08. Mai 2012, 20:54:03
Zitat von: F_K am 08. Mai 2012, 08:24:42
Zitat@ F_K: Eine konkrete Quelle habe ich dafür nicht, lediglich eigene Erfahrung, die durch Holgis Berichte bestätigt wird.

... also mal wieder ein Fall, wo eine AUSNAHME zur Regel "erhoben" wird.

WENN Holgi den Weg verfolgt hätte, z. B. PzGrenZgFhr zu werden, dann hätte er zum Richtschützen und dann zum Kdt ausgebildet werden müssen - ratz, fatz wären dann mindestens 8 Wochen WÜ dazugekommen.
Man hat hier aber den "Kunstgriff" gewählt, EXTRA (weitere Ausnahme!) einen Dienstposten mit "geringen" ATN Forderungen (z. B. SicherungsZgFhr) zu wählen, um so zeitaufwendige Ausbildungen, die zur Beförderungen notwendig sind, zu "umgehen".
Weiterhin (weitere Ausnahme) war Holgi schon PzGren (Mannschafter und Kraftfahrer) mit entsprechender Dienstzeit (wenn auch länger her), so dass man darauf "aufbauen" konnte.

Im hier diskutierten Fall wurde zwar aufgrund des Wunsches des Res eine MobStelle für die berufliche Quali gewählt, aber wohl nicht ausreichend der noch vorhandene Ausbildungsbedarf diskutiert.

Allerdings sollte hier der Res schon in den "sauren Apfel beissen" und die Zeit investieren, dann haben beide Seiten etwas davon.

Gerade heute erst in unserer Terminplanung eingepflegt die RS-Ausbildung. Dauer: 6 Wochen!!!
Will man Milan noch mitmachen, dann noch mal 4 Wochen.
Kdt-Ausbildung ist bei Reservisten nicht mehr möglich, selbst wenn Führerschen F vorhanden ist. Bedeutet, ZgFhr in einer PzGrenKp können nur noch ehem. SAZ machen die auf diesen Dp bereits ausgebildet wurden.

Ansonsten kann man bei den Grennis nur Dp außerhalb eines Zg übernehmen.
PzGrenFw ATB und dazu dann die Dp-ATB wie z.B. eben meine StDstBearbr SK ATB um im Bereich KpTrpFhr oder S3 eingesetzt zu werden.
Ich muss aber auch sagen, ich traue keinem Resi zu der vorher nicht aktiv ZgFhr in einer PzGrenKp war so eine Aufgabe, wenn auch nur vertretungsweise, zu übernehmen.

Das ist nicht meine Liga! Das ist großer Sport!

P.S. Vorteil wenn man meinen Weg beschreitet:
Man kann auch mal WÜ's machen, um sich gezielter in die Thematik eines PzGrenZg einzuarbeiten. Am Ende wird es aber immer bei gefährlichen Halbwissen bleiben. Was ich so sehe sind die Jungs richtig gut.
Autor Vwdr 43
 - 08. Mai 2012, 09:36:40
Ich bin ja bereit die Lehrgänge zu machen, das ist ja nicht der Punkt. Es geht doch darum, das ich eine Möglichkeit suche, die zeitliche Einteilung der erforderlichen Tage so zu gestalten, das mir mein Arbeitgeber auch die Möglichkeit dazu gibt, ansonsten hätte weder die BW noch ich etwas davon, wenn ich die Lehrgänge (in welcher Form auch immer) nicht besuchen kann, weil mein Arbeitgeber nicht mitspielt.
Autor F_K
 - 08. Mai 2012, 08:24:42
Zitat@ F_K: Eine konkrete Quelle habe ich dafür nicht, lediglich eigene Erfahrung, die durch Holgis Berichte bestätigt wird.

... also mal wieder ein Fall, wo eine AUSNAHME zur Regel "erhoben" wird.

WENN Holgi den Weg verfolgt hätte, z. B. PzGrenZgFhr zu werden, dann hätte er zum Richtschützen und dann zum Kdt ausgebildet werden müssen - ratz, fatz wären dann mindestens 8 Wochen WÜ dazugekommen.
Man hat hier aber den "Kunstgriff" gewählt, EXTRA (weitere Ausnahme!) einen Dienstposten mit "geringen" ATN Forderungen (z. B. SicherungsZgFhr) zu wählen, um so zeitaufwendige Ausbildungen, die zur Beförderungen notwendig sind, zu "umgehen".
Weiterhin (weitere Ausnahme) war Holgi schon PzGren (Mannschafter und Kraftfahrer) mit entsprechender Dienstzeit (wenn auch länger her), so dass man darauf "aufbauen" konnte.

Im hier diskutierten Fall wurde zwar aufgrund des Wunsches des Res eine MobStelle für die berufliche Quali gewählt, aber wohl nicht ausreichend der noch vorhandene Ausbildungsbedarf diskutiert.

Allerdings sollte hier der Res schon in den "sauren Apfel beissen" und die Zeit investieren, dann haben beide Seiten etwas davon.
Autor HCRenegade
 - 08. Mai 2012, 07:11:00
@ F_K:

Eine konkrete Quelle habe ich dafür nicht, lediglich eigene Erfahrung, die durch Holgis Berichte bestätigt wird.
Autor Vwdr 43
 - 08. Mai 2012, 06:33:23
@ F_K

Den Dienstposten habe ich mir nicht selber gesucht, sondern er wurde mir von der SDBw aufgrund meiner zivilen Qualifikation zugeteilt.
Wenn ich das alles natürlich vorher gewusst hätte ....

Beruf Energieelektroniker Betriebstechnik ----- Vwdr 43----- und genau aus diesem Grund eben auch der vorläufig höhere Dienstgrad 
Autor F_K
 - 07. Mai 2012, 22:19:19
ZitatDie 52 tage für MFT beziehen sich auf den LG für die Aktiven, richtig? Die AAP wäre da deutlich kürzer, aber welchen zeitlichen Mindestrahmen du einplanen musst, weiß ich nicht - denke aber mal, dass du schon mindestens drei Wochen einplanen musst, ggf auch splittbar.

Dafür hätte ich gerne eine Quelle ...

GRUNDSÄTZLICH ist es nämlich so, dass eine AAP nur mit Ausbildungsplan durchgeführt werden darf - und der ist grundsätzlich mindestens so lang wie der entsprechende Lehrgang  - eher länger, weil idR Fachlehrer nicht zur Verfügung stehen.

Lediglich bei entsprechenden, verwertbaren Vorkenntnisse kann ggf. etwas gekürzt werden - dies ist aber die AUSNAHME, nicht die Regel.

Aber Dein zweiter Ratschlag ist schon richtig - wer sich den falschen Dienstposten aussucht, hat deutlich zu lange, ggf. nicht realisierbare Ausbildungszeiten ...