Neuigkeiten:

ZUR INFORMATION:

Das Forum ist auf einen neuen Server umgezogen, um den Betrieb langfristig sicherzustellen. Zugleich wurde das Board auf die aktuelle Version 2.1.4 von SMF aktualisiert. Es sollte soweit alles laufen, bei Problemen bitten wir um Nachsicht und eine kurze Information.
Offene Punkte siehe https://www.bundeswehrforum.de/forum/index.php/topic,75228.0.html

Wer "vergeblich" auf Mails des Forums wartet (Registrierung bestätigen/Passwort zurücksetzen), sollte bitte in den Spam-Ordner seines Mailpostfachs schauen. Die Zustellprobleme, die der alte Server hatte, bestehen nicht mehr. Auch Mails an Google oder 1und1-Konten werden erfolgreich zugestellt. Wenn eine Mail im Spam-Ordner liegt, bitte als "Kein Spam" markieren, damit wird allen geholfen.

AUS AKTUELLEM ANLASS:

In letzter Zeit häufen sich in Beiträgen identifizierbare Informationen. Es werden Standorte, Dienstposten, Dienstpostennummern und andere detailierte Beschreibungen angegeben. Denkt bitte an OPSec - und veröffentlicht nur das, was Allgemein zugänglich ist - wir werden darauf achten und gegebenenfalls auch löschen


Antworten

Der Beitrag verursachte die folgenden Fehler, die behoben werden müssen:
Achtung: In diesem Thema wurde seit 120 Tagen nichts mehr geschrieben.
Wenn du nicht absolut sicher bist, dass du hier antworten willst, starte ein neues Thema.
Einschränkungen: 10 pro Beitrag (10 verbleibend), maximale Gesamtgröße 8 MB, maximale Individualgröße 8 MB
Deaktiviere die Dateianhänge die gelöscht werden sollen
Klicke hier oder ziehe Dateien hierher, um sie anzuhängen.
Erweiterte Optionen...
Verifizierung:
Bitte lasse dieses Feld leer:
Gib die Buchstaben aus dem Bild ein
Buchstaben anhören / Neues Bild laden

Gib die Buchstaben aus dem Bild ein:
Wie heisst der Verteidigungsminister mit Vornamen:
Wie heißen die "Luft"streitkräfte Deutschlands?:
Wie heißen die "Land"streitkräfte Deutschlands?:
Shortcuts: mit Alt+S Beitrag schreiben oder Alt+P für Vorschau

Zusammenfassung

Autor F_K
 - 10. Mai 2012, 14:45:24
@ Fritz2012:

Urteil hier: http://eur-lex.europa.eu/LexUriServ/LexUriServ.do?uri=CELEX:62010CJ0337:DE:HTML

Solange Du Soldat bist, gilt die Richtlinie für Dich noch nicht - weil das Arbeitsverhältnis nicht beendet ist.

Erst wenn Dein DU Verfahren mit der (vorzeitigen) Pensionierung "durch ist", kannst Du Dich darauf berufen - und da in Deutschland, im SG, eine solche Regelung fehlt, wirst Du den Klageweg beschreiten müssen.

Persönlich halte ich es für nicht zielführend, einem Beamten / Soldaten der 100% Bezüge erhält, aber überhaupt nicht mehr arbeitet, BESSER zu stellen, als einen arbeitenden Beamten - hier führt meines erachtens die EU Richtlinie zu einer nicht zu rechtfertigenden Bevorteilung von lange kranken Beamten.
Autor Fritz2012
 - 10. Mai 2012, 13:35:28
Zitat von: F_K am 10. Mai 2012, 11:11:45
.. ich dachte, es geht um die Fälle, wo die Pension die Abgeltung des Urlaubes verhindert?

Danke für die prompte Info.
...genauso ist es. Im konkreten Fall handelt es sich um einen Berufsfeuerwehrmann der wegen Dienstunfähigkeit entlassen wird und demnach keine Möglichkeit von Abbau bzw. Inanspruchnahme des angehäuften Resturlaubes besitzt.

Wie verhält es sich nun bei Berufssoldaten bei DU?
Autor F_K
 - 10. Mai 2012, 11:11:45
.. ich dachte, es geht um die Fälle, wo die Pension die Abgeltung des Urlaubes verhindert?
Autor schlammtreiber
 - 10. Mai 2012, 10:01:48
m.W. gilt dieser Grundsatz ausdrücklich für alle Arbeitnehmer, und deswegen auch für Beamte
Autor Fritz 2012
 - 10. Mai 2012, 10:00:23
Ein herzliches Hallo,
als Neuling des Forums hätte ich gerne mal nach folgendem gefragt.

Der Europäische Gerichtshof hat letzte Woche diesen Beschluss gefasst.

EuGH: Auch Beamte haben Anspruch auf Geldersatz für Urlaub
Wegen Krankheit nicht genommener Urlaub muss vergütet werden
Auch Beamte haben Anspruch auf eine Geldabfindung, wenn sie wegen Krankheit ihren Jahresurlaub nicht nehmen konnten.


Frage: Ich Berufssoldat, der schon länger als ein Jahr KzH ist, hat nun gleichsam einen Anspruch darauf?
Gibt es hier evtl. auch schon weiterführende Erkenntnisse.

Besten Dank für die Mithilfe.

Viele Grüße
Fritz