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Autor Baltimore Ravens
 - 18. Mai 2012, 11:08:01
Ja den GvD dienst abgeben oder einen Kameraden fragen ob er diesen Dienst übernimmt ^^
Jede Einheit hat seine eigene Methode. Einige Standorte teilen gleich Ersatzsoldaten ein, die im Falle von KzH etc, einspringen.
Autor TazD
 - 14. Mai 2012, 16:36:13
Das Ding heisst übrigens "VorgV" und nicht VVO.

Hier ist es fürs Verständnis nicht weiter wichtig, aber spätestens wenn mal jemand unter Gesetze-im-Internet o.ä. nach der "VVO" sucht, wird er halt nicht fündig.

Also nur ein kleiner Tip am Rande :-)
Autor KlausP
 - 13. Mai 2012, 12:56:10
Und nochmal für Alle: solange der Dienst "GvD" heisst, ist er kein Vorgesetzter nach § 3 VVO, nicht mal dann, wenn es keinen UvD gibt - siehe mein Zitat aus der ZDv 10/5.
Autor Rollo83
 - 13. Mai 2012, 12:11:45
Das wird von Einheit zu Einheit verschiedenen gehandhabt.
Autor Oscar Golf Mike
 - 13. Mai 2012, 12:06:04
Zitat von: ironchris am 13. Mai 2012, 10:47:16
mir wurde gesagt der GvD hat trotzdem für Ruhe und Ordnung zu sorgen. Am Wochenende, fängt z.b der UvD erst um 18 Uhr an und die GvD's aber schon um 07.00 Uhr.

Hmm, versehen UvD und Gvd ihren Dienst auch am Wochenende nicht zur selben Zeit ?
Ich hab genug davon auf'm Buckel aber diese Regelung wäre mir neu.Das einzige was ich mir vorstellen könnte wäre Personalmangel.
Autor ironchris
 - 13. Mai 2012, 11:20:50
ok danke für die Information
Autor miguhamburg1
 - 13. Mai 2012, 11:19:01
Halten wir doch einmal fest: Sie kennen nicht die Empfehlung, die Ihr Truppenarzt morgen nach der Wiedervorstellung auf den Krankenmeleschein schreiben wird. Halten wir weiter fest, dass über Ihren Aufenthaltsort während der Dienstzeit ausschließlich Ihr Disziplinarvorgesetzter entscheidet. Halten wir drittens fest, dass in Ihrer Einheit ein UvD eingeteilt wird und demzufolge die GvD keinerlei Vorgesetztenbefugnisse haben.

Wenn Sie also "für Ruhe und Ordnung sorgen" sollen, dann können Sie dies nur auf kameradschaftlicher Basis tun und Ihre Kameraden folglich nur um Einsicht bitten und sie darauf hinweisen, dass Sie bei weiterer "Unruhe" gezwungen wären, dies dem UvD, anderen Vorgesetzten oder der Wache zu melden, damit Ruhe und Ordnung wieder hergestellt werden.

Halten wir schließlich fest, dass  Sie bei einer MSG-Befreiung zu jedem Innendienst eingeteilt werden können. Also z.B. tagsüber Waffen reinigen, in einem Geschäftszimmer Belege/Akten sortieren und abheften, Telefonpostendienst und abends auch noch einen GvD-Dienst antreten.
Autor KlausP
 - 13. Mai 2012, 11:14:58
Dann würde ich mal nachlesen, was in Ihrer UvD/GvD-Dienstanweisung steht.
Autor ironchris
 - 13. Mai 2012, 11:12:08
na dann hat der UvD mir das falsch gesagt er hat extra und befragt ob wir Vorgesetzte sind, da hatte ich erst Nein gesagt, weil das da ja drinne stand wegen dem UvD unterstellt da hatte er dann gesagt Falsch wir sind laut VVO 3§ Vorgesetzte gegenüber Rekruten. Aber kann ich ja nicht wissen das der UvD mist redet.

Ja ohne Krücken kann ich NICHT gehen
Autor ulli76
 - 13. Mai 2012, 11:04:49
Das Ding heisst übrigens Orthese, nicht Prothese.

Und wie Klaus schon schrieb: Der GvD unterstützt den UvD ohne eigene Vorgesetztenfunktion. Er ist (zusammen mit dem UvD) der Ansprechpartner für die Kompanie und schaut halt nach, ob alles in Ordnung ist (Türen verschlossen, keine herrenlosen Gegenstände...).
So wie du geschrieben hast, geht es doch jetzt um einen Dienst unter der Woche- der dürfte sich tagsüber auf das reine anwesend sein und weiterleiten von fehlgeleiteten Telefonanrufe beschränkten und nach Dienst biste ja nicht alleine.

Manchmal machst du dir das Leben echt selber schwer- warte ab, was der Truppenarzt morgen dazu sagt. Und dann sprichste mit deinen Vorgesetzten ,was mit dem Dienst ist.

Und nochmal meine Frage: Kannst du denn noch gar nicht ohne Krücken gehen?

Edit: Wenn die anderen Rekruten Mist bauen und Randale machen, dann weist du sie einfach freundlich darauf hin, dass du es dem UvD und ggf. der Wache melden wirst, wenn nicht Ruhe ist und das war´s. Du hast ganz sicher keine Vorgesetztenfunktion.
Autor KlausP
 - 13. Mai 2012, 11:01:34
Dann hat der UvD keine Ahnung. Tut mir leid, das so schreiben zu müssen.
Autor ironchris
 - 13. Mai 2012, 11:00:02
Mir hat der UvD gesagt, wenn die Rekruten Scheiße bauen dann soll der GvD auch für Ruhe sorgen, also ist er indem moment doch auch Vorgesetzter, hat uns der UvD sogar selber gesagt das wir Vorgesetzte dann sind mit einem besonderen Aufgabenbereich laut §3 VVO
Autor KlausP
 - 13. Mai 2012, 10:56:33
ZitatAußerdem ist ein GvD gegenüber den Rekruten auch Vorgesetzter nach §3 VVO.

Sagt wer? Die ZDv 10/5 ist da eindeutig. Unter der von mir genannten Ziffer steht:

Zitat... Wird er zur Unterstützung des UvD eingeteilt, so ist er diesem unterstellt, aber nicht sein Vertreter und in diesem Aufgabenbereich kein Vorgesetzter. Wird der GvD/MvD als eigenständiger Dienst eingesetzt, ist eine Dienstanweisung zu erstellen. Der GvD/MvD hat keine Vorgesetztenfunktion. ...
Autor ironchris
 - 13. Mai 2012, 10:56:02
Wieso?
Autor wolverine
 - 13. Mai 2012, 10:51:55
Meinen Sie eigentlich, dass Ironchris und Bundeswehr so eine passende Kombination sind?