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Autor Blackbird505
 - 25. Mai 2012, 22:27:42
Zitat von: Schnitzeljäger am 23. Mai 2012, 09:20:49
Geht eher in die Richtung Overkill.  ;)

naja war schon ein bischen absichtliche Übertreibung  ::)
Autor Paramedic
 - 23. Mai 2012, 09:53:17
Den Rettungsschuss hab ich auf den Fall des Todschlags als Beispiel herangezogen ;)
Autor The_Staffsergeant
 - 23. Mai 2012, 09:31:35
Naja, den, Warnschuß habe ich auch immer mit, die Patrone dafür liegt im Reservemagazin an zweiter Stelle ;)
Autor Schnitzeljäger
 - 23. Mai 2012, 09:20:49
Zitat von: Blackbird505 am 23. Mai 2012, 00:57:50
der verdächtige  sprang den Beamten mutwillig in alle 48 Warnschüsse ...  ::)
Wir wollens ja nicht gleich übertreiben!  ;D 48 Schüsse würde mindestens einen Magazinwechsel erfordern, da noch von einer Notwehrhandlung zu sprechen ... Geht eher in die Richtung Overkill.  ;)
Autor Blackbird505
 - 23. Mai 2012, 00:57:50
der verdächtige  sprang den Beamten mutwillig in alle 48 Warnschüsse ...  ::)
Autor Terek
 - 23. Mai 2012, 00:38:06
Zitat von: Paramedic am 22. Mai 2012, 23:05:21
Dann dürfte ja auch niemals ein Rettungsschuss fallen etc.

Sicherlich gut gemeint, aber falsch gesagt. Der (finale) Rettungsschuß hat in der Regel nichts mit Notwehr zu tun...
Autor Paramedic
 - 22. Mai 2012, 23:05:21
Also krieg ich eine Strafe, weil ich mein eigenes Leben geschützt habe (nichts anderes ist ja die Notwehr)?
Dann dürfte ja auch niemals ein Rettungsschuss fallen etc.

Trollo  ::)
Autor Terek
 - 22. Mai 2012, 22:57:28
Zitat von: Schnitzeljäger am 22. Mai 2012, 11:07:41
2 Jahre auf Bewährung bekommen zu haben, wegen "Todschlags aus Notwehr".

Ich möchte behaupten, die drei Aussagen schließen sich in ihrem Zusammentreffen mit hoher Wahrscheinlichkeit gegenseitig aus...
Autor Schnitzeljäger
 - 22. Mai 2012, 11:07:41
Wenn wir hier schon bei den ganzen Vergehen sind: Beim ehemaligen GWD scheint man im Hinblick auf Einträge im Vorstrafenregister etwas kulanter gewesen zu sein. Ein ehemaliger Stubenkamerad behauptet bis heute steif und fest 2 Jahre auf Bewährung bekommen zu haben, wegen "Todschlags aus Notwehr".  ::)
Autor calimero1988
 - 14. Mai 2012, 19:34:07
Da gebe ich ihnen Recht.
Dankeschön vielmals für die Antwort.
War und ist sehr hilfreich.
Dann warte ich mal ab.
Autor KlausP
 - 14. Mai 2012, 17:35:25
Zitat von: calimero1988 am 14. Mai 2012, 17:28:47
Dieser dumme Eintrag ins führungszeugnis ist halt hart.
Aber abwarten und warten glaub ist jetzt am besten

Nein, eben nicht. Sie müssen tätig werden und die Angelegenheit melden. Danach können Sie nur noch abwarten, wann und wie der Rechtsberater entscheidet und bis zum Dienstantritt am 01.08. ist nun nicht mehr so sehr lange.
Autor calimero1988
 - 14. Mai 2012, 17:28:47
Dieser dumme Eintrag ins führungszeugnis ist halt hart.
Aber abwarten und warten glaub ist jetzt am besten
Autor calimero1988
 - 14. Mai 2012, 17:20:28
Hoffentlich behältst du Recht.
Das baut auf.
Mach mir halt unzählige Gedanken.
Wie heißt es so schön Dont drink and Drive.
Ich kann jetzt nur warte und beten.
Hoffentlich hab ich mir meinen Traum nicht zerstört.
Autor wolverine
 - 14. Mai 2012, 17:04:51
Ein Einstellungshindernis ist das nicht und über den Rest entscheidet der Rechtsberater.
Autor calimero1988
 - 14. Mai 2012, 16:59:59
O Endschuldige hab ich Vergessen.
Das Strafmaß sind 80tagessätze. und 12Monate Fahrverbot.
Eigentlich bin ich selber schuld so dumm kann man nicht sein.
Aber möchte mich halt nur informieren um meinen Traum zu verwirklichen.