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Autor wolverine
 - 16. Mai 2012, 10:13:53
Ausnahmen dienen ja dazu, unter bestimmten Gründen von der Regel abweichen zu können. Welche Gründe wollen Sie da denn vorbringen? Einfach nur "wäre doch schön" oder etwas wirklich Fundiertes?
Autor schlammtreiber
 - 15. Mai 2012, 14:46:43
Autor Belau
 - 15. Mai 2012, 14:38:15
Zitat von: schlammtreiber am 15. Mai 2012, 08:44:31
2.) Nein, auch nicht mit "Zusicherung" und "Nachreichen".
3.) im Gegenteil musst Du m.W. schon mindestens 1 Jahr lang Deutscher sein


Aus welcher Rechtsgrundlage entnimmst du das?

Autor schlammtreiber
 - 15. Mai 2012, 08:44:31
1.) Nein, ohne deutsche Staatsangehörigkeit kannst Du nicht Soldat der Bw werden.
2.) Nein, auch nicht mit "Zusicherung" und "Nachreichen".
3.) im Gegenteil musst Du m.W. schon mindestens 1 Jahr lang Deutscher sein (wir hatten neulich sowas hier in die Richtung)
4.) eine Ausnahme käme vielleicht (auch nur vielleicht) in Betracht wenn Du David H. Petraeus heisst und gerne zur Bw wechseln würdest
Autor Paramedic
 - 15. Mai 2012, 07:07:46
Frage mich auch was so besonders an ihm sein soll   :-\
Autor Ralf
 - 15. Mai 2012, 05:33:27
Ein dienstliches Bedürfnis für eine Ausnahmegenehmigung wird wohl in deinem Fall nicht vorliegen, denn du wirst wohl nicht die Spezialistenbefähigung besitzen, die unbedingt gebraucht wird, damit von diesem Einstellungskriterium eine Ausnahme gemacht werden muss.
Du kannst dich darauf berufen, aber mit ein wenig Selbsteinschätzung wirst du wohl auch schnell erkennen, was du an Qualifikationen mitbringst, ist nun alles andere als was Besonderes.
Autor A-Bomb
 - 15. Mai 2012, 02:30:05
Hi,

du brauchst unbedingt die deutsche Staatsbürgerschaft, das ist Einstellungskriterium
Autor Belau
 - 15. Mai 2012, 02:17:15
Hallo liebes Forum,


Erstmal zu meiner Person: 

  • Alter: 19
  • Schulbildung: Mittlere Reife
  • Staatsangehörigkeit: Aserbaidschan
  • Aufenthaltstitel: Unbefristete Aufenthaltserlaubnis
                           

Momentan bin ich dabei meine Einbürger in Deutschland durchzusetzen und möchte die Laufbahn des Feldwebels einschlagen, hier nun meine Frage: Kann ich mich als Nichtdeutscher bei der Bundeswehr bewerben und meine deutsche Staatsangehörigkeit im Laufe der Ausbildung nachreichen?

Wie sieht es aus, wenn ich eine Einbürgerungszusicherung habe?
Meine Einbürgerung könnte ich schneller durchsetzen, wenn ich die Zusage der Bundeswehr bekomme (siehe 8.1.3.5 Einbürgerungserleichterungen bei besonderem öffentlichen Interesse).

"Einbürgerungserleichterungen kommen auch in Betracht, wenn ein besonderes öffentliches Interesse an der Einbürgerung besteht. Ein besonderes öffentliches Interesse an der Einbürgerung kann vorliegen, wenn der Einbürgerungsbewerber durch die Einbürgerung für eine Tätigkeit im deutschen Interesse, insbesondere im Bereich des öffentlichen Dienstes (vergleiche § 40 Abs. 6 des Bundesbesoldungsgesetzes) gewonnen oder erhalten werden soll.

,,(6) Öffentlicher Dienst im Sinne der Absätze 1, 4 und 5 ist die Tätigkeit im Dienste des Bundes, eines Landes, einer Gemeinde oder anderer Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts oder der Verbände von solchen"


Was ist, wenn ich mich auf §37 (2) SG berufe?

§ 37 Voraussetzung der Berufung

(1) In das Dienstverhältnis eines Berufssoldaten oder eines Soldaten auf Zeit darf nur berufen werden, wer

1.Deutscher im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes ist [...]

(2) Das Bundesministerium der Verteidigung kann in Einzelfällen Ausnahmen von Absatz 1 Nr. 1 zulassen, wenn dafür ein dienstliches Bedürfnis besteht.


Ich bitte um Hilfe <3

LG Belau