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Zitat von: CHChopper am 22. Mai 2012, 12:44:23Zitat von: Schnitzeljäger am 22. Mai 2012, 11:09:30
(....) Bei Wiedereinstellern in den FWD (ohja das ist auch möglich!) (....)
Wovon ich jetzt zumindest vorerst aus gegebenem Anlass ABRATE! Wiedereinsteller = SAZ .... Nur ein gut gemeinter Ratschlag um sich die ersten 6 Monate nicht jeden Tag über die Bürokratie einer nicht durchdachten (VORSICHT P. MEINUNG) Reform zu ärger oder sich nach der Weiterverpflichtung zu Fragen, warum man denn nich wieder jeder andere 4500€ Prämie bekommen hat. Und das sind nur ein paar Punkte.
Zitat von: Schnitzeljäger am 22. Mai 2012, 11:09:30Aber nur, wenn man vorher GWDL oder FWDL alter Art war. Als ehem. SaZ kann man nicht als FWDL eingestellt werden.
Verzeihen sie wenn ich da etwas relativiere. Bei Wiedereinstellern in den FWD (ohja das ist auch möglich!) wird zumindest mal die Dienstzeitbescheinigung sowie das Dienstzeugnis verlangt.
ZitatVerzeihen sie wenn ich da etwas relativiere. Bei Wiedereinstellern in den FWD (ohja das ist auch möglich!) wird zumindest mal die Dienstzeitbescheinigung sowie das Dienstzeugnis verlangt.
Zitat von: Schnitzeljäger am 22. Mai 2012, 11:09:30
(....) Bei Wiedereinstellern in den FWD (ohja das ist auch möglich!) (....)
Zitat von: KlausP am 15. Mai 2012, 20:20:36Zitat von: Richie385 am 15. Mai 2012, 20:17:25Zitat von: KlausP am 15. Mai 2012, 20:13:25
So viel ich weiss, keine. Sie unterschreiben diue Verpflichtungserklärung und das war es dann. Hatten Sie Ihre Musterung denn schon?
OK, das bedeutet ich muss also keine schreiben und nur grundsätzliche Dinge wie Zeugnisse, Lebenslauf usw. mitnehmen.
Sie müssen so etwas gar nicht mitnehmen. Für FWDL braucht man keine entsprechenden Zeugnisse.
Zitat von: Richie385 am 15. Mai 2012, 20:17:25Zitat von: KlausP am 15. Mai 2012, 20:13:25
So viel ich weiss, keine. Sie unterschreiben diue Verpflichtungserklärung und das war es dann. Hatten Sie Ihre Musterung denn schon?
OK, das bedeutet ich muss also keine schreiben und nur grundsätzliche Dinge wie Zeugnisse, Lebenslauf usw. mitnehmen.
Zitat von: KlausP am 15. Mai 2012, 20:13:25ZitatIch habe mich nun nach längerem Überlegen dazu entschieden mich für 2 Jahre als fdwl zu verpflichten.
Das geht nicht, als FWDL können Sie sich "nur" für maximal 1 Jahr und 11 Monate verpflichten.ZitatJetzt ist meine Frage welche Bewerbungsunterlagen muss ich meinem WDB abgeben?
So viel ich weiss, keine. Sie unterschreiben diue Verpflichtungserklärung und das war es dann. Hatten Sie Ihre Musterung denn schon?
ZitatIch habe mich nun nach längerem Überlegen dazu entschieden mich für 2 Jahre als fdwl zu verpflichten.
ZitatJetzt ist meine Frage welche Bewerbungsunterlagen muss ich meinem WDB abgeben?
Zitat von: Tommie am 15. Mai 2012, 20:11:34Zitat von: Richie385 am 15. Mai 2012, 20:09:24Ich habe mich nun nach längerem Überlegen dazu entschieden mich für 2 Jahre als fdwl zu verpflichten.
Schade nur, dass der FWDL-Dienst spätestens nach 23 Monaten endet!
Zitat von: Richie385 am 15. Mai 2012, 20:09:24Ich habe mich nun nach längerem Überlegen dazu entschieden mich für 2 Jahre als fdwl zu verpflichten.