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Zitat von: ulli76 am 17. Mai 2012, 21:56:54
Naja- es hilft alles nichts- ohne Musterung kann man es einfach nicht sagen.
Was sein kann ist, dass du grün normal siehst, aber rotblind bist und das wäre ne III24- aber das ist nur ne Vermutung.
Zitat von: ulli76 am 17. Mai 2012, 21:35:55
Wir wissen ja grad ned wovon bei dir die Rede ist- da gibt es offenbar unterschiedliche Normalwerte für Rot und Grün.
Sicher dass bei dir rechtes und linkes Auge gemeint war? Oder ist das evtl. für rot und grün?
Zitat von: ulli76 am 17. Mai 2012, 21:11:06
Hast du eigentlcih ne Rot-Schwäche oder ne Grün-Schwäche oder beides?
Die Werte drüften sich eigentlich nur auf Rot beziehen und es ist ungewöhnlich, dass die Werte zwischen beiden Augen so unterschiedlich sind. An sich wird das auch nicht getrennt bestimmt.
2,3 wäre auch ein ungewöhnlicher Wert.
Wirst wohl die Musterung abwarten müssen.
ZitatFür den Polizeiberuf gilt:
Bei der Grünschwäche =Deuteranomalie darf der Anomaliewert nicht über 2,0 liegen.
Bei der Rotschwäche =Protanomalie darf der Anomaliewert nicht unter 0,7 sein.
Zitat von: ulli76 am 17. Mai 2012, 20:12:59
Am einfachsten ist es,wenn du nach der ZDv 46/1 googelst.
Da findest du als erstes raus, welche Gesundheitsziffer eine Rot-Grün-Schwäche bringt (müsste bei Nummer 24-oder zumidnest da in der Nähe- stehen)
Und dann schaust du,welche Ausschlüsse diese Gesundheitsziffer bringt.
Zitat von: KlausP am 17. Mai 2012, 20:03:39
Das steht dann nach der Musterung in Ihrem "Verwendungsausweis".
Zitat von: ulli76 am 17. Mai 2012, 19:56:35
Man wird da zwischen Rot-Grün-Schwäche und Rot-Grün-Blindheit unterscheiden müssen. Mit ner echten R-G-Blindheit hast du allerdings sehr viele Ausschlüsse.
Am besten beantragst du die Musterung, dann weisst du, für was du prinzipiell tauglich bist.