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Autor ulli76
 - 22. Mai 2012, 22:35:52
Wenn´s keinem auffällt, haste wahrscheinlich Glück gehabt. Wenn es auffällt, wirst du wahrscheinlich kein Soldat (jetzt mal unabhängig davon,ob du überhaupt wieder tauglich bist)

In der Zeit hast du wahrscheinlich auch keine Nebentätigkeit angemeldet, hast doppelten Lohn kassiert (nämlich die Dienstbezüge von der Bundeswehr plus die des zivilen Arbeitgebers), versicherungstechnisch sicher auch spannend.Je nach dem welche Krankheit zur Ausmusterung geführt hat und je nach dem was für eine Tätgkeit du zivil hattest, wäre dann auch fraglich,wie das so mit der Pflicht zur Gesunderhaltung und mit der Wahrheit der Angaben gegenüber dem Truppenarzt war.
Also ich wollte nicht derjenige sein, der das alles juristisch auseinanderdröseln muss.


Um was für ein Gebrechen geht es denn ,was damals zur Ausmusterung führte?
Autor mailman
 - 22. Mai 2012, 20:15:44
Naja, dann wird man vermutlich spät. beim Prüfen des Bewerbungsbogens "anecken", wenn es nämlich um die Beschäftigungen geht und rauskommt das eine Beschäftigung begeonnen wurde, als man noch Soldat war..

Vorrausgesetzt natürlich dem war auch alles so, und das man tauglich gemustert wird.
Autor KlausP
 - 22. Mai 2012, 20:12:43
War es keinesfalls, deshalb werden Soldaten bei DU-Verfahren oder beantragter TG-Änderung eigentlich auch enstprechend belehrt, dass sie immer noch Soldat sind und nicht so ohne Weiteres eine andere Tätigkeit ausüben dürfen. Kann ja sein, dass die Anträge nicht genehmigt werden.
Autor mailman
 - 22. Mai 2012, 20:10:17
Naja, das gäbe ja evtl. Probleme mit der Krankenversicherung usw.

Weiß nicht ob das so einwandfrei war.
Autor KlausP
 - 22. Mai 2012, 20:06:45
Zitat von: mailman am 22. Mai 2012, 20:03:52
Mit dem Status "Soldat" wurde sicher kein neues Arbeitsverhältnis begonnen. Vllt. für die Zeit nach dem KzH.

Da wäre ich mir nicht so sicher. Wenn er dem Arbeitgeber das nicht auf die Nase gebunden hat, dass er noch Soldat ist ...
Autor mailman
 - 22. Mai 2012, 20:03:52
Mit dem Status "Soldat" wurde sicher kein neues Arbeitsverhältnis begonnen. Vllt. für die Zeit nach dem KzH.
Autor KlausP
 - 22. Mai 2012, 20:03:20
Das dürfte momentan Ihr geringstes Problem sein.
Autor Narcello
 - 22. Mai 2012, 20:01:13
Vielen Dank.
Und die Sache bezüglich der damaligen Sache "Neues Arbeitsverhältnis während meines KZH bis DZE Status" ?
Autor KlausP
 - 22. Mai 2012, 19:52:43
Sie hatten keinen wie auch immer gearteten "KzH bis DZE-Status" sondern Sie wurden wegen einer Änderung Ihres Tauglichkeitsgrades auf T 4 (vorübergehend nicht verwendungsfähig bis in ... Monaten) oder T 5 (nicht verwendungsfähig) entlassen.

Zitat von: Narcello am 22. Mai 2012, 19:47:40
Ob es eventuelle Schwierigkeiten bei einer Wiedereinstellung gibt.

Ja, die gibt es so lange, bis der Musterungsarzt festgestellt hat, dass die Gründe für Ihre damalige Entlassung nicht mehr bestehen.
Autor Narcello
 - 22. Mai 2012, 19:47:40
Ob es eventuelle Schwierigkeiten bei einer Wiedereinstellung gibt.
Autor Ralf
 - 22. Mai 2012, 19:46:09
Wie lautet denn die Frage?
Autor Narcello
 - 22. Mai 2012, 19:45:39
Im Jahre 2010 betrat ich für eine kurze Zeit die Bundeswehr. Nach einen krankheitsbedingten Ausfall bekam ich ungewollt den Status KZH bis DZE.

In der Zeit habe ich mich um eine neue Arbeitsstelle bemüht. Ich begann das Arbeitsverhältnis während meines KZH bis DZE Status, aus Angst in den Arbeitslosenmarkt zu fallen....

HEUTE Stellenabbau, Kündigung naht...

Dieses Jahr wollte ich mich als SAZ bewerben.



Bin Dankbar bei einer schnellen Antwort.