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Zitat von: TEvans am 23. Mai 2012, 16:00:56Zitat von: KlausP am 23. Mai 2012, 15:57:36
Wenn Sie eine eigene, berücksichtigungsfähige Wohnung haben, wird Ihnen entweder die Umzugskostenvergütung (UKV) zugesagt, dann bezahlt der Dienstherr Ihren Umzug. Wird die UKV nicht zugesagt, sind Sie trennungsgeldberechtigt und können bei Ihrem zuständigen Rechnungsführer die Reisebeihilfe beantragen.
Ok, danke Klaus!
Dann werd ich mal mit dem Rechnungsführer sprechen, wenn ich dann in Regen stationiert bin!
Vielen Dank!
ZitatGilt das auch für OA auf.den OL 1, 2 & 3? und anderen Lehrgängen?
Zitat von: KlausP am 23. Mai 2012, 15:57:36
Wenn Sie eine eigene, berücksichtigungsfähige Wohnung haben, wird Ihnen entweder die Umzugskostenvergütung (UKV) zugesagt, dann bezahlt der Dienstherr Ihren Umzug. Wird die UKV nicht zugesagt, sind Sie trennungsgeldberechtigt und können bei Ihrem zuständigen Rechnungsführer die Reisebeihilfe beantragen.
Zitat von: Paramedic am 23. Mai 2012, 15:44:14
Du kriegst keine Fahrt bezahlt (außer du bist auf einem Lehrgang, da wird pro Monat eine Heimfahrt gesponsert), beim normalen Dienst ist das dein Luxus
Zitat von: KlausP am 23. Mai 2012, 15:47:37
Na, da würde ich dann mal auf die Trennungsgeldverordnung verweisen. Als TG-Empfänger wird monatlich eine "Reisebeihilfe für Familienheimfahrten" (§ 5 TGV) gezahlt.
http://www.gesetze-im-internet.de/tgv_1986/__5.html